Orden und Geistliche Gemeinschaften

In der Satzung des Ordensrates heißt es:

Um ihren spezifischen Beitrag zum Wohl und Segen des Bistum Essen koordinierter zu leisten, schließen sich die Orden, Säkularinstitute und Gesellschaften des Apostolischen Lebens zu einem Ordensrat zusammen. Sie bringen ihre Absicht damit zum Ausdruck, vermehrt Kontakte untereinander zu pflegen, einander zu helfen und sich gegenseitig in ihrem Glaubensleben und ihrer Berufung zu stärken und mit dem Bistum Essen zusammen zu wirken.

  • Gremien des Ordensrates sind die Diözesanversammlung und der Vorstand.
  • Die Diözesanversammlung setzt sich zusammen aus den Delegierten der Mitgliedsgemeinschaften.
  • Der Vorstand besteht aus drei weiblichen und drei männlichen Delegierten der Diözesanversammlung.

Bei der Wahl am 26. Oktober 2021 wurden wie folgt gewählt:

Als Vorsitzende bestätigten die Delegierten die Essener Schwester Judith Schmidt von den Franziskusschwestern der Familienpflege.
Zu ihrem Stellvertreter wählten sie Pater Gisbert Lordieck von den Amigonianern in Gladbeck.

Außerdem wurden in den Vorstand gewählt:
Schwester Beate Harst (Missionsärztliche Schwestern Bottrop), Marie-Luise Langwald (Säkularinstitut Frauen von Schönstatt, Mülheim),
Pater Werner Pieper (Oblaten der Makellosen Jungfrau Maria, Gelsenkirchen) und der Essener Franziskanerpater Hermann-Josef Schlepütz.
Als Ordensreferent des Bistums ist Weihbischof Ludger Schepers beratendes Mitglied im Ordensrats-Vorstand.

Jede im Bistum Essen vertretene Gemeinschaft kann dem Ordensrat beitreten.

Aus der Satzung des Ordensrates im Bistum Essen:

Gremien des Ordensrates sind die Diözesanversammlung und der Vorstand.

  • Die Diözesanversammlung setzt sich zusammen aus den Delegierten der Mitgliedsgemeinschaften.
  • Der Vorstand besteht aus drei weiblichen und drei männlichen Delegierten der Diözesanversammlung.

Aufgaben der Diözesanversammlung

Aufgaben der Diözesanversammlung:

a)     Wahl der/s Vorsitzenden und der/s stellvertretenden Vorsitzenden und der weiteren vier Vorstandsmitglieder. Wird eine Frau zur Vorsitzenden gewählt, ist ein Mann als stellvertretender Vorsitzender zu wählen oder umgekehrt.
b)     Entgegennahme des jährlichen Rechenschaftsberichtes und Entlastung des Vorstandes
c)    Wahl von Vertretern und Vertreterinnen für diözesane Gremien
d)    Beratung und Festlegung der konkreten Aufgaben des Ordensrates
e)    Bildung von Ausschüssen

Aufgaben des Vorstandes

Aufgaben des Vorstandes:

a)    die Umsetzung der Beschlüsse der Diözesanversammlung,
b)  Förderung des Kontaktes der Orden, Säkularinstitute und Gesellschaften des Apostolischen Lebens untereinander.
c)  Wahrnehmung der laufenden Geschäfte, besonders des Kontaktes und der Zusammenarbeit mit dem Bistum Essen;
d)  Förderung des Erfahrungsaustausches, Anregung und Durchführung von Initiativen und/oder Aktionen,
e)  Kontakt zur „Diözesanstelle „Berufe für die Kirche“
f)  Einberufung der ordentlichen Diözesanversammlung mit einer Frist von wenigstens drei Monaten und der außerordentlichen mit einer Frist von mindestens einem Monat; die Tagesordnung ist wenigstens drei Wochen vor der Versammlung bekannt zu geben.

Diese Satzung wurde vom Ordensrat auf seiner Sitzung am 4. Juli 2005 angenommen und in Kraft gesetzt.

Ansprechpartner

Referentin für Gemeinschaften und missionarische Spiritualität

Dipl.-Theol. Marie-Luise Langwald

Zwölfling 16
45127 Essen

Vorsitzende des Ordensrates

Schwester Judith Schmidt

Zwölfling 16
45127 Essen