Studierende, die nach dem Master of Education mit dem Fach Katholische Religionslehre in den Vorbereitungsdienst starten wollen, brauchen hierfür die Kirchliche Unterrichtserlaubnis. 

Alle Infos finden Sie auf dieser Seite. 

WICHTIG: 

  • Die Urkunden werden auch vom Generalvikar bearbeitet, aus diesem Grund benötigen wir 3 Wochen Bearbeitungszeit:
  • Bitte reichen Sie Ihren Antrag so früh wie möglich (am besten ein halbes Jahr im Voraus nach dem Abschlussgespräch) aber bis spätestens zum 31.03. bei Beginn des Refs am 01.05. bzw. 30.09. bei Beginn des Refs am 01.11. ein.
  • Warten Sie nicht, bis Sie das staatliche Zeugnis erhalten haben, evtl. fehlende Unterlagen können nachgereicht werden.

Infos zur Kirchlichen Unterrichtserlaubnis für den Vorbereitungsdienst

Voraussetzung für die Beantragung der Kirchlichen Unterrichtserlaubnis für den Vorbereitungsdienst ist ein in NRW gültiger Master of Education bzw. das Erste Staatsexamen.

Bitte stellen Sie den Antrag auf die Kirchliche Unterrichtserlaubnis circa ein halbes Jahr vor Dienstantritt. Warten Sie nicht, bis Sie das staatliche Zeugnis erhalten haben. Das kann nachgereicht werden.

Wenn Sie an der Ruhr-Universität Bochum oder an der Universität Duisburg-Essen studiert haben, beantragen Sie Ihre Kirchliche Unterrichtserlaubnis für den Vorbereitungsdienst im Bistum Essen.

Die Kirchliche Unterrichtserlaubnis für den Vorbereitungsdienst ist gültig bis zur Ablegung der Zweiten Staatsprüfung.

Das Mentorat im Bistum Essen unterstützt Sie bereits während des Studiums bei der Vorbereitung auf Ihren Dienst als Religionslehrkraft.

Antragstellung

Bitte verwenden Sie für den Antrag die zwei Formblätter (s.u. Downloadbereich) und senden Sie uns die folgende Unterlagen zu:

  • Antragsformular
  • Pfarramtliches Zeugnis (gesiegelt im Original)
  • Vollständiger Studienbegleitbrief für Lehramtsstudierende der Kath.Theologie in einfacher Kopie (Gilt für diejenigen, die ab dem SoSe 2008 ihr Studium begonnen haben.)
  • Beglaubigte Fotokopie des Zeugnisses des Masters of Education bzw. der Ersten Staatsprüfung

Infos zur Kirchlichen Unterrichtserlaubnis für Vertretungsstellen

Die Kirchliche Unterrichtserlaubnis für eine Vertretungsstelle ist für die Dauer der Vertretung gültig.
Bitte stellen Sie den Antrag auf die Kirchliche Unterrichtserlaubnis vor Antritt der Vertretungsstelle.

Die Person, die Ihre Referenz erstellt, wird aufgrund Ihrer Angaben auf dem Personalbogen vom Bereich Schule und Hochschule angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten.

Antragstellung

Bitte verwenden Sie für den Antrag die drei Formblätter (s.u. Downloadbereich) und senden Sie uns folgende Unterlagen zu:

  • Antragsformular
  • Pfarramtliches Zeugnis (gesiegelt im Original)
  • Bestätigung des Gesprächs oder Angaben zur Referenz
  • Beglaubigte Fotokopien der Zeugnisse über Bachelor of Arts / Master of Education / Staatsexamen bzw. des Ersten und Zweiten Staatsexamens

Infos zur Missio Canonica

Die Missio Canonica ist bei dem (Erz-)Bistum, in dem der Einsatzort/Dienstort liegt, zu beantragen. Falls dieser noch nicht bekannt ist, ist das (Erz-)Bistum zuständig, in welchem das Zentrum für Schulpraktische Lehrerausbildung angesiedelt war.

Bitte stellen Sie den Antrag auf die Missio Canonica schon nach Ablegung der Unterrichtspraktischen Prüfung. Das Zeugnis kann dann nachgereicht werden.

Die Missio Canonica ist unbefristet gültig.

Die Person, die Ihre Referenz erstellt, wird aufgrund Ihrer Angaben auf dem Personalbogen vom Bereich Schule/Hochschule angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten.

Antragstellung

Bitte verwenden Sie für den Antrag die drei Formblättern (s.u. Downloadbereich) und senden Sie uns folgende Unterlagen zu:

  • Antragsformular
  • Bestätigung des Gesprächs oder Angaben zur Referenz
  • Pfarramtliches Zeugnis (gesiegelt im Original)
  • Beglaubigte Fotokopie des Zweiten Staatsexamens (Wenn SIe Ihre Kirchliche Unterrichtserlaubnis für den Vorbereitungsdienst aus einem anderen (Erz-)Bistum erhalten haben, benötigen wir zusätzlich eine beglaubigte Kopie des Masterzeugnisses)

Infos zur Umschreibung

Die Umschreibung der Kirchlichen Bevollmächtigung ist bei einem Wechsel in das Bistum Essen oder einer Änderung Ihres (Nach-)Namens notwendig.

Bitte stellen Sie den Antrag für die Umschreibung Ihrer Kirchlichen Bevollmächtigung unmittelbar nach Wechsel des (Erz-)Bistums bzw. Änderung des Namens.

Antragsstellung

Bitte verwenden Sie für den Antrag das Formblatt und senden Sie uns folgende Unterlagen zu:

  • Antrag auf Umschreibung
  • Kopie der bestehenden Kirchlichen Bevollmächtigung (Missio Canonica oder Kirchliche Unterrichtserlaubnis)

Lehrkräfte, die einen Zertifikatskurs besuchen, müssen bereits zur Anmeldung des Zertifikatskurses eine befristete kirchliche Unterrichtserlaubnis beantragen. Nach erfolgreichem Abschluss des Zertifikatskurses beantragen Sie dann die unbefristete kirchliche Unterrichtserlaubnis und schicken uns hierfür noch das Zertifikat in beglaubigter Kopie zu.

Infos zur Kirchlichen Unterrichtserlaubnis für und nach dem Zertifikatskurs

Voraussetzung für die Beantragung der Kirchlichen Unterrichtserlaubnis für den Zertifikats- bzw. Studienkurs ist ein in NRW gültiges Zweites Staatsexamen, die Anstellung an einer Schule sowie die Anmeldung für den jeweiligen Kurs beim Institut für Lehrerfortbildung.

Die Kirchliche Unterrichtserlaubnis für den Zertifikats- bzw. Studienkurs ist für die Dauer des jeweiligen Kurses befristet.

Bitte stellen Sie den Antrag auf die Kirchliche Unterrichtserlaubnis für den Zertifikats- bzw. Studienkurs unmittelbar nach der Anmeldung zum entsprechenden Kurs.

Die Person, die Ihre Referenz erstellt, wird aufgrund Ihrer Angaben auf dem Personalbogen vom Bereich Schule und Hochschule angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten.

Nach erfolgreichem Abschluss des Kurses kann die unbefristete Kirchliche Unterrichtserlaubnis beantragt werden.

Termine und Informationen zu den aktuellen Zertifikatskursen finden Sie hier.

Antragstellung für die Kirchliche Unterrichtserlaubnis für den Zeitraum des Zertifikatskurses

Bitte verwenden Sie für den Antrag die drei Formblätter (s.u. Downloadbereich) und senden Sie uns folgende Unterlagen zu:

  • Antragsformular
  • Pfarramtliches Zeugnis (gesiegelt im Original)
  • Bestätigung eines Gesprächs oder Angaben zur Referenz
  • beglaubigte Kopie des Zweiten Staatsexamens

Antragstellung für die unbefristete Kirchliche Unterrichtserlaubnis nach dem Zertifikatskurs

Bitte verwenden Sie für den Antrag das Formblatt Antragsformular und senden Sie uns folgende Unterlagen zu:

  • Antragsformular
  • beglaubigte Kopie des Zertifikat des Kurses

Wer katholische Religionslehrkraft werden möchte, kann dies im Rahmen eines regulären Lehramtsstudiums tun. Dazu wird das Fach Katholische Theologie an einer Universität studiert – in Kombination mit einem zweiten (und/oder dritten) Unterrichtsfach und den Bildungswissenschaften. Nach Studium und Vorbereitungsdienst kann die Missio canonica beantragt werden.

Wichtig:
Für den Vorbereitungsdienst benötigen Sie eine Kirchliche Unterrichtserlaubnis (KU). Diese beantragen Sie beim Bistum Essen, wenn Sie in Bochum oder Essen studiert haben.

➡️ Weitere Infos zur KU finden Sie hier.
 

Für Lehrkräfte, die kein Theologiestudium absolviert haben, aber im Schuldienst sind, gibt es einen speziellen Zertifikatskurs „Religionsunterricht“. Dieser befähigt zur fachlich und didaktisch qualifizierten Erteilung des katholischen Religionsunterrichts.

Der Kurs findet berufsbegleitend statt und endet mit einem Zertifikat. Danach kann die unbefristete kirchliche Unterrichtserlaubnis beantragt werden. Für den Kurs selbst müssen Sie eine befristete kirchliche Unterrichtserlaubnis vorlegen.

➡️ Infos zu Kursinhalten und Terminen erhalten Sie [hier].

➡️ Infos zur kirchlichen Unterrichtserlaubnis finden Sie [hier].

Sie haben ein Studium der Katholischen Theologie absolviert, aber kein Lehramtsstudium? Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie dennoch als Religionslehrkraft in den Schuldienst einsteigen – zunächst häufig über befristete Verträge oder Vertretungen.

Parallel oder im Anschluss erfolgt eine berufsbegleitende pädagogische Qualifizierung, oft in Kooperation mit der Bezirksregierung. Die kirchliche Beauftragung (Missio canonica) kann beantragt werden, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind.

➡️ Erste Schritte & Ansprechpartner:innen finden Sie auf der entsprechenden Seite des Ministeriums für Schule und Bildung.
➡️ Nehmen Sie gerne auch Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne.

Auch ohne theologisches Studium kann ein Seiteneinstieg in den Schuldienst möglich sein – insbesondere bei Bedarfslagen. Um katholischen Religionsunterricht zu erteilen, ist dann allerdings die Teilnahme an einem Zertifikatskurs oder eine vergleichbare Qualifikation notwendig.

Missio-Ordnung im Bistum Essen

Die aktuelle Missio-Ordnung des Bistums Essen aus dem Kirchlichen Amtsblatt 66. Jahrgang Stück 7 Essen, 28.07.2023 gemäß c. 31 CIC können Sie hier einsehen. 

Zur Missio-Ordnung...

Einige Fragen rund um die Erteilung der kirchlichen Bevollmächtigungen haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

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Sekretariat

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Zwölfling 16
45127 Essen