Kirchliche Unterrichtserlaubnis für den Vorbereitungsdienst

Studierende, die nach dem Master of Education mit dem Fach Katholische Religionslehre in den Vorbereitungsdienst starten wollen, brauchen hierfür die Kirchliche Unterrichtserlaubnis. 

Alle Infos finden Sie auf dieser Seite. 

WICHTIG: 

  • Die Urkunden werden auch vom Generalvikar bearbeitet, aus diesem Grund benötigen wir 3 Wochen Bearbeitungszeit:
  • Bitte reichen Sie Ihren Antrag so früh wie möglich (am besten ein halbes Jahr im Voraus nach dem Abschlussgespräch) aber bis spätestens zum 31.03. bei Beginn des Refs am 01.05. bzw. 30.09. bei Beginn des Refs am 01.11. ein.
  • Warten Sie nicht, bis Sie das staatliche Zeugnis erhalten haben, evtl. fehlende Unterlagen können nachgereicht werden.

Infos zur Kirchlichen Unterrichtserlaubnis für den Vorbereitungsdienst

Voraussetzung für die Beantragung der Kirchlichen Unterrichtserlaubnis für den Vorbereitungsdienst ist ein in NRW gültiger Master of Education bzw. das Erste Staatsexamen.

Bitte stellen Sie den Antrag auf die Kirchliche Unterrichtserlaubnis circa ein halbes Jahr vor Dienstantritt. Warten Sie nicht, bis Sie das staatliche Zeugnis erhalten haben. Das kann nachgereicht werden.

Wenn Sie an der Ruhr-Universität Bochum oder an der Universität Duisburg-Essen studiert haben, beantragen Sie Ihre Kirchliche Unterrichtserlaubnis für den Vorbereitungsdienst im Bistum Essen.

Die Kirchliche Unterrichtserlaubnis für den Vorbereitungsdienst ist gültig bis zur Ablegung der Zweiten Staatsprüfung.

Das Mentorat im Bistum Essen unterstützt Sie bereits während des Studiums bei der Vorbereitung auf Ihren Dienst als Religionslehrkraft.

Antragstellung

Bitte verwenden Sie für den Antrag die zwei Formblätter (s.u. Downloadbereich) und senden Sie uns die folgende Unterlagen zu:

  • Antragsformular
  • Pfarramtliches Zeugnis (gesiegelt im Original)
  • Vollständiger Studienbegleitbrief für Lehramtsstudierende der Kath.Theologie in einfacher Kopie (Gilt für diejenigen, die ab dem SoSe 2008 ihr Studium begonnen haben.)
  • Beglaubigte Fotokopie des Zeugnisses des Masters of Education bzw. der Ersten Staatsprüfung

Kirchliche Unterrichtserlaubnis für Vertretungsstellen

Infos zur Kirchlichen Unterrichtserlaubnis für Vertretungsstellen

Die Kirchliche Unterrichtserlaubnis für eine Vertretungsstelle ist für die Dauer der Vertretung gültig.
Bitte stellen Sie den Antrag auf die Kirchliche Unterrichtserlaubnis vor Antritt der Vertretungsstelle.

Die Person, die Ihre Referenz erstellt, wird aufgrund Ihrer Angaben auf dem Personalbogen vom Bereich Schule und Hochschule angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten.

Antragstellung

Bitte verwenden Sie für den Antrag die drei Formblätter (s.u. Downloadbereich) und senden Sie uns folgende Unterlagen zu:

  • Antragsformular
  • Pfarramtliches Zeugnis (gesiegelt im Original)
  • Bestätigung des Gesprächs oder Angaben zur Referenz
  • Beglaubigte Fotokopien der Zeugnisse über Bachelor of Arts / Master of Education / Staatsexamen bzw. des Ersten und Zweiten Staatsexamens

Es gibt drei mögliche Antragswege
1. Missio Canonica nach Abschluss des Ersten und Zweiten Staatsexamens mit katholischer Religionslehre 
2. Kirchliche Unterrichtserlaubnis für den Vorbereitungsdienst
3. Kirchliche Unterrichtserlaubnis für Seiteneinsteigende oder Zertfikatskursteilnehmende.

Ein kurzes FAQ mit Fragen rund um die kirchliche Bevollmächtigung haben wir hier für Sie vorbereitet.

Missio-Ordnung im Bistum Essen

Die aktuelle Missio-Ordnung des Bistums Essen aus dem Kirchlichen Amtsblatt 66. Jahrgang Stück 7 Essen, 28.07.2023 gemäß c. 31 CIC können Sie hier einsehen. 

Zur Missio-Ordnung...

Einige Fragen rund um die Erteilung der kirchlichen Bevollmächtigungen haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Informationen zur Datenverarbeitung

Der sorgsame Umgang mit Ihren Daten hat bei uns höchste Priorität. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang unsere Grundsätze zur Datenverarbeitung.

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Sekretariat

Jessica Babic

Zwölfling 16
45127 Essen