Lehrkräfte, die einen Zertifikatskurs besuchen, müssen bereits zur Anmeldung des Zertifikatskurses eine befristete kirchliche Unterrichtserlaubnis beantragen. Nach erfolgreichem Abschluss des Zertifikatskurses beantragen Sie dann die unbefristete kirchliche Unterrichtserlaubnis und schicken uns hierfür noch das Zertifikat in beglaubigter Kopie zu.

Es gibt drei mögliche Antragswege
1. Missio Canonica nach Abschluss des Ersten und Zweiten Staatsexamens mit katholischer Religionslehre - Informationen zum Antragsverfahren finden Sie hier.
2. Kirchliche Unterrichtserlaubnis für den Vorbereitungsdienst - Informationen zum Antragsverfahren finden Sie hier.
3. Kirchliche Unterrichtserlaubnis für Seiteneinsteigende oder Zertfikatskursteilnehmende.

Ein kurzes FAQ mit Fragen rund um die kirchliche Bevollmächtigung haben wir hier für Sie vorbereitet.

Kirchliche Unterrichtserlaubnis für den Zertifikatskurs

Infos zur Kirchlichen Unterrichtserlaubnis für und nach dem Zertifikatskurs

Voraussetzung für die Beantragung der Kirchlichen Unterrichtserlaubnis für den Zertifikats- bzw. Studienkurs ist ein in NRW gültiges Zweites Staatsexamen, die Anstellung an einer Schule sowie die Anmeldung für den jeweiligen Kurs beim Institut für Lehrerfortbildung.

Die Kirchliche Unterrichtserlaubnis für den Zertifikats- bzw. Studienkurs ist für die Dauer des jeweiligen Kurses befristet.

Bitte stellen Sie den Antrag auf die Kirchliche Unterrichtserlaubnis für den Zertifikats- bzw. Studienkurs unmittelbar nach der Anmeldung zum entsprechenden Kurs.

Die Person, die Ihre Referenz erstellt, wird aufgrund Ihrer Angaben auf dem Personalbogen vom Bereich Schule und Hochschule angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten.

Nach erfolgreichem Abschluss des Kurses kann die unbefristete Kirchliche Unterrichtserlaubnis beantragt werden.

Termine und Informationen zu den aktuellen Zertifikatskursen finden Sie hier.

Antragstellung für die Kirchliche Unterrichtserlaubnis für den Zeitraum des Zertifikatskurses

Bitte verwenden Sie für den Antrag die drei Formblätter (s.u. Downloadbereich) und senden Sie uns folgende Unterlagen zu:

  • Antragsformular
  • Pfarramtliches Zeugnis (gesiegelt im Original)
  • Bestätigung eines Gesprächs oder Angaben zur Referenz
  • beglaubigte Kopie des Zweiten Staatsexamens

Antragstellung für die unbefristete Kirchliche Unterrichtserlaubnis nach dem Zertifikatskurs

Bitte verwenden Sie für den Antrag das Formblatt Antragsformular und senden Sie uns folgende Unterlagen zu:

  • Antragsformular
  • beglaubigte Kopie des Zertifikat des Kurses

Umschreibung der kirchlichen Bevollmächtigung

Infos zur Umschreibung

Die Umschreibung der Kirchlichen Bevollmächtigung ist bei einem Wechsel in das Bistum Essen oder einer Änderung Ihres (Nach-)Namens notwendig.

Bitte stellen Sie den Antrag für die Umschreibung Ihrer Kirchlichen Bevollmächtigung unmittelbar nach Wechsel des (Erz-)Bistums bzw. Änderung des Namens.

Antragsstellung

Bitte verwenden Sie für den Antrag das Formblatt und senden Sie uns folgende Unterlagen zu:

  • Antrag auf Umschreibung
  • Kopie der bestehenden Kirchlichen Bevollmächtigung (Missio Canonica oder Kirchliche Unterrichtserlaubnis)

Missio-Ordnung im Bistum Essen

Die aktuelle Missio-Ordnung des Bistums Essen aus dem Kirchlichen Amtsblatt 66. Jahrgang Stück 7 Essen, 28.07.2023 gemäß c. 31 CIC können Sie hier einsehen. 

Zur Missio-Ordnung...

Einige Fragen rund um die Erteilung der kirchlichen Bevollmächtigungen haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Informationen zur Datenverarbeitung

Der sorgsame Umgang mit Ihren Daten hat bei uns höchste Priorität. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang unsere Grundsätze zur Datenverarbeitung.

Bei Fragen wenden Sie sich direkt an:

Sekretariat

Jessica Babic

Zwölfling 16
45127 Essen