
Wie wird der Religionsunterricht im Bistum Essen organisiert? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum kokoRU, zur Missio canonica (Kirchlicher Unterrichtserlaubnis) sowie Hinweise zu Zuständigkeiten und Ansprechpartner*innen.
Zuständigkeiten und Ansprechpersonen
Wir helfen Ihnen bei Fragen
- rund um die Beantragen und Entwicklung des kokoRU Curriculums: Wenden Sie sich entweder an Frau Eichwald-Wiesten oder an die für Ihre Schulform zuständige Referentin.
- rund um die Beantragung der Missio Canonica oder Kirchlichen Unterrichtserlaubnis: Wenden Sie sich gerne direkt an Frau Babic.
- rund um die Fachaufsicht, bei Herausforderungen zum Religionsunterricht an Ihren Schulen: Wenden Sie sich gerne an Frau Olgun.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die KU (Kirchliche Unterrichtserlaubnis) wird in der Regel Lehramtsanwärter:innen oder an Lehrkräfte erteilt, die sich zum Zertifikatskurs anmelden erteilt und berechtigt zur Erteilung von katholischem Religionsunterricht während der Ausbildung (z. B. im Referendariat oder im Zertifikatskurs).
Die Missio canonica ist die kirchliche Beauftragung für ausgebildete Lehrkräfte mit abgeschlossenem Theologiestudium und 2. Staatsexamenn zur unbefristeten Erteilung des RU – sie wird nach Abschluss der Lehramtsausbildung erteilt.
Eine unbefristete Kirchliche Unterrichtserlaubnis erhalten Lehrkräfte, die ein 2. Staatsexamen, aber nicht katholische Religionslehre studiert haben, sondern die Fakultas durch einen Zertifikatskurs oder ähnliches erworben haben.
Die Missio canonica wird zeitlich unbefristet erteilt. Sie gilt so lange, wie Sie katholischen Religionsunterricht erteilen – vorausgesetzt, die Voraussetzungen (z. B. kirchliche Zugehörigkeit) bleiben erfüllt.
Ein Schulwechsel innerhalb des Bistums Essen hat keinen Einfluss auf Ihre Missio canonica. Bitte teilen Sie uns jedoch mit, wenn sich Ihre Schule ändert, damit Ihre Daten aktuell bleiben.
Bei einem Wechsel in ein anderes Bistum muss die Missio dorthin umgeschrieben werden und von dem neuen Ortsbischof erteilt werden. Informieren Sie sich hierzu dann bitte bei der neuen Diözese.
Die Missio bleibt bestehen, unabhängig von der Schulform, solange Sie katholischen Religionsunterricht erteilen. Bitte informieren Sie uns dennoch über den Wechsel, damit wir es in Ihren Unterlagen entsprechend dokumentieren oder Sie ggf. beraten können.
Die KU wird in der Regel für die Dauer des Zertifikatskurses, Referendariats oder der Vertretungsstelle befristet erteilt. Sie kann auf begründeten Antrag mehrfach verlängert werden, z. B. bei Verlängerung der Vertretungsstelle während des nicht abgeschlossenen Studiums.
Bitte beachten Sie die im Schreiben genannte Gültigkeitsdauer und stellen Sie rechtzeitig einen Verlängerungsantrag.




