
Religionslehrkräfte mit Masterabschluss und 2. Staatsexamen müssen beim zuständigen Ortsbischof die kirchliche Bevollmächtigung beantragen. Alles dazu finden Sie auf dieser Seite.
Es gibt drei mögliche Antragswege
1. Missio Canonica nach Abschluss des Ersten und Zweiten Staatsexamens mit katholischer Religionslehre
2. Kirchliche Unterrichtserlaubnis für den Vorbereitungsdienst - Informationen zum Antragsverfahren finden Sie hier:
3. Kirchliche Unterrichtserlaubnis für Seiteneinsteigende oder Zertfikatskursteilnehmende - Informationen zum Antragsverfahren finden Sie hier:
Ein kurzes FAQ mit Fragen rund um die kirchliche Bevollmächtigung haben wir hier für Sie vorbereitet.
Missio Canonica
Infos zur Missio Canonica
Die Missio Canonica ist bei dem (Erz-)Bistum, in dem der Einsatzort/Dienstort liegt, zu beantragen. Falls dieser noch nicht bekannt ist, ist das (Erz-)Bistum zuständig, in welchem das Zentrum für Schulpraktische Lehrerausbildung angesiedelt war.
Bitte stellen Sie den Antrag auf die Missio Canonica schon nach Ablegung der Unterrichtspraktischen Prüfung. Das Zeugnis kann dann nachgereicht werden.
Die Missio Canonica ist unbefristet gültig.
Die Person, die Ihre Referenz erstellt, wird aufgrund Ihrer Angaben auf dem Personalbogen vom Bereich Schule/Hochschule angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten.
Antragstellung
Bitte verwenden Sie für den Antrag die drei Formblättern (s.u. Downloadbereich) und senden Sie uns folgende Unterlagen zu:
- Antragsformular
- Bestätigung des Gesprächs oder Angaben zur Referenz
- Pfarramtliches Zeugnis (gesiegelt im Original)
- Beglaubigte Fotokopie des Zweiten Staatsexamens (Wenn SIe Ihre Kirchliche Unterrichtserlaubnis für den Vorbereitungsdienst aus einem anderen (Erz-)Bistum erhalten haben, benötigen wir zusätzlich eine beglaubigte Kopie des Masterzeugnisses)
Downloads
Umschreibung der kirchlichen Bevollmächtigung
Infos zur Umschreibung
Die Umschreibung der Kirchlichen Bevollmächtigung ist bei einem Wechsel in das Bistum Essen oder einer Änderung Ihres (Nach-)Namens notwendig.
Bitte stellen Sie den Antrag für die Umschreibung Ihrer Kirchlichen Bevollmächtigung unmittelbar nach Wechsel des (Erz-)Bistums bzw. Änderung des Namens.
Antragsstellung
Bitte verwenden Sie für den Antrag das Formblatt und senden Sie uns folgende Unterlagen zu:
- Antrag auf Umschreibung
- Kopie der bestehenden Kirchlichen Bevollmächtigung (Missio Canonica oder Kirchliche Unterrichtserlaubnis)
Download
Missio-Ordnung im Bistum Essen
Die aktuelle Missio-Ordnung des Bistums Essen aus dem Kirchlichen Amtsblatt 66. Jahrgang Stück 7 Essen, 28.07.2023 gemäß c. 31 CIC können Sie hier einsehen.
Einige Fragen rund um die Erteilung der kirchlichen Bevollmächtigungen haben wir Ihnen hier zusammengestellt.
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