Grundsätzliches vorweg

Der katholische RU ist ein ordentliches Unterrichtsfach in allen Schulformen – mit Noten und Versetzungserheblichkeit.

Schüler:innen, die getauft und katholisch sind, nehmen in der Regel verpflichtend daran teil.

Auch nicht-katholische Schüler:innen können teilnehmen – freiwillig und ohne Vorbehalte.

Der Unterricht wird von dafür qualifizierten und kirchlich beauftragten Lehrkräften erteilt.

In manchen Schulen gibt es konfessionelle Kooperationen (kath./ev.), bei denen Inhalte gemeinsam unterrichtet werden – dabei bleiben Glaubensprofile erkennbar.

Konfessionelle Kooperation im Religionsunterricht des Bistums Essen

Seit Schuljahresbeginn 2018/19 können Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I auf Antrag konfessionell-kooperativen Religionsunterricht innerhalb des Gebiets der beteiligten Landes­kirchen und (Erz-)Bistümer einrichten. Für Berufskollegs ist die Kooperation im Rahmen eines Schulversuchs gestartet.

Rechtsgrundlage ist der Runderlass zum Religionsunterricht in NRW (2003) in der erweiterten Fassung vom August 2017 in Verbindung mit den geschlossenen Vereinbarungen zwischen den beteiligten (Erz-)Bistümern und den evangelischen Landeskirchen.

  • Rechtlich ist konfessionell-kooperativer Religionsunterricht eine Organisationsform des konfessio­nellen Religionsunterrichts im Sinne des Grundgesetzes (Art. 7.3). Konfessionelle Ko­operation im Religionsunterricht einer Schule setzt eine Vereinbarung zwischen der örtlich zu­ständigen evangelischen Landeskirche und dem örtlich zuständigen katholischen (Erz-)Bistum voraus. Der konfessionell-kooperative Religionsunterricht ist kein neues Unterrichtsfach.
  • Inhaltlich orientiert sich konfessionell-kooperativer Religionsunterricht an dem Grundsatz „Ge­meinsamkeiten stärken – Unterschieden gerecht werden“. Dazu sind die weiterhin geltenden evangelischen und katholischen Lehrpläne/Kernlehrpläne aufeinander zu beziehen und in entsprechende Unterrichtsplanungen zu übersetzen. Hierzu gibt es kirchliche Unterstützungsangebote.
  • Organisatorisch ist konfessionell-kooperativer Religionsunterricht Unterricht für evangelische und katholische Schülerinnen und Schüler, an dem auf Antrag auch Schülerinnen und Schüler anderer Religionen und Glaubensrichtungen teilnehmen können. Er ist mit einem verpflichtenden Fachlehrerwechsel verbunden, der gewährleistet, dass die Schülerinnen und Schüler beide konfessionellen Perspektiven im Laufe des Unterrichts authentisch kennenlernen und sich damit auseinandersetzen können

  • Weil konfessionell-kooperativer Religionsunterricht die authentische Begegnung mit der anderen Konfession nachhaltig ermöglicht und so hilft, sich der eigenen Konfession im Dialog bewusster zu werden. Das gilt für die Schülerinnen und Schüler ebenso wie für die Lehrerinnen und Lehrer.
  • Weil die Erfahrungen von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Eltern mit konfessioneller Kooperation im Religionsunterricht in anderen Bundesländern durchweg positiv sind.
  • Weil die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit christlichem Bekenntnis auch in Nordrhein-Westfalen rückläufig ist.

Der Religionsunterricht kann auf Antrag an einer Schule konfessionell-kooperativ eingerichtet werden, an der Religionsunterricht beider Konfessionen eingerichtet ist und von mindestens jeweils einer Fachlehrkraft für evangelische und katholische Religionslehre erteilt wird.