Pfarrgemeinderatswahlen 2025
Unter dem Motto "Kirche neu gestalten" möchten wir Sie motivieren, sich einzusetzen für die Pfarrei in der Sie leben oder beheimatet sind. In einem Team gemeinsam mit anderen Ehren- und Hauptamtlichen können Sie die Arbeit in der Pfarrei durch Ihre Kompetenzen, Leidenschaften und Begeisterung bunt und vielfältig mitgestalten.
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PGR und KV im Fokus - Gremienwahl 2025 leicht gemacht
Bei der ersten Denkbar Digital am 20.05.2025 haben sich über 90 Interessierende zu den PGR- und KV-Wahlen und über die Aufgaben, die Zusammensetzung und die Wahlen der neuen Gremien informiert. Im Video können Sie sich die gesamte Veranstaltung noch einmal ansehen, die Präsentation steht als Download bereit. Offene Fragen werden in den kommenden Tagen hier beantwortet.

Für den Pfarrgemeinderat werben!
Sie kennen jemanden, der oder die für den Pfarrgemeinderat geeignet wäre?
Dann laden Sie diese Person doch ein, für dieses Gremium zu kandideren!
Wie? Ganz einfach: In Ihrem zuständigen Pfarrbüro können Sie aus sechs verschiedenen Postkarten auswählen, mit einem persönlichen Gruß versehen und einfach in den Briefkasten werden. Wer weiß? Vielleicht denkt die eine oder der andere tatsächlich darüber nach, für den Pfarrgemeinderat zu kandidieren!?
Auf Ihre Unterstützung bei der Suche nach Kandidatinnen und Kandidaten kommt es an!
Download
Hier finden Sie alle Materialien rund um die Pfarrgemeinderatswahlen 2025.
Es ist die Aufgabe des Wahlausschusses, eine vorläufige Liste von Kandidatinnen und Kandidaten aufzustellen und damit einen Wahlvorschlag zu unterbreiten. Nach der geltenden Wahlordnung muss der Wahlausschuss spätestens bis zum 31.08.2025 berufen sein.
Schon bei der Aufstellung der Liste der Kandidatinnen und Kandidaten kann mit bedacht werden, wie sich der neue Pfarrgemeinderat zusammensetzen könnte, u.a. hinsichtlich
- der Altersverteilung,
- den Anteilen von Frauen und Männern,
- der Vertretung von Gruppen, Verbänden, Initiativen und Einrichtungen
- der Gemeinden anderer Muttersprache und Ritus.
Bei der Suche nach geeigneten Frauen und Männern sollte der Blick nicht nur auf Menschen gerichtet sein, die schon in großem Maße in pfarrliche Aktivitäten eingebunden sind. Gelingt es auch Menschen zu gewinnen, zu denen wir als Kirche noch keinen "direkten Draht" haben?
Auf keinen Fall sollte jemand zur Kandidatur überredet werden!
Bitte beachten Sie auch, dass die Angaben zum Alter und zur Berufsbezeichnung in den Listen auf freiwilliger Basis beruhen und nur mit Zustimmung der Kandidaten/Kandidatinnen eingetragen werden dürfen.
Die Werbung für die Pfarrgemeinderatswahl sollte sowohl innerhalb der Pfarrei, der Gemeinden, als auch darüber hinaus in den Stadtteilen erfolgen.
Für die Werbekampagne sind Postkarten an allen Pfarreien versendet worden, hier finden Sie Videos, die zur Kandidatur motivieren und über Social Media Kanäle verbreitet werden können.
Plakate zur Wahlwerbung stehen (im Frühsommer) zum Download bereit.
Es gibt drei Formulare, die in dieser Phase benötigt werden:
Denjenigen, die am 8. und 9. November 2025 nicht zur Wahl kommen können einen Antrag auf Briefwahl stellen und sich so an der Wahl beteiligen. Dazu erhalten sie mit den Wahlunterlagen den Briefwahlschein. Durch eine gezielte Werbung für die Briefwahl kann die Beteiligung an der Wahl möglicherweise gesteigert werden.
Es können übrigens auch außerhalb der Pfarrei Wohnende das aktive Wahlrecht ausüben und das passive Wahlrecht in Anspruch nehmen, wenn sie sich aktiv am Leben der Pfarrei beteiligen.
Der Wahltag steht bald an. Zur Vorbereitung Durchführung der Wahl ist Folgendes zu tun:
- die Stimmzettel vorbereiten
- die Wahllokale einrichten
- Hinweisschilder „Wahllokal“ bereitstellen
- die Öffnungszeiten der Wahllokale bekannt machen
Die Wahlberechtigtenliste muss jetzt durch den Wahlausschuss gemäß der Wahlordnung erstellt, oder die vom Bistum aufgestellten Listen als richtig anerkannt (§ 8 Wahlordnung) werden. Entsprechend der Wahlordnung müssen Menschen für die Wahlvorstände gefunden und eingeteilt werden (§ 15 Wahlordnung). Der Wahlausschuss sollte sich noch einmal vergewissern, ob die Wählerinnen und Wähler hinreichend über die Wahl informiert wurden und ggfs. über letzte Maßnahmen zur Wahlwerbung nachdenken. Außerdem sollten Hinweise zur Durchführung der Wahlen veröffentlicht werden.
Nach der Schließung der Wahllokale beginnt die öffentliche Auszählung der Stimmen. Der Wahlvorstand entscheidet über die Gültigkeit der Stimmen. Er zählt die Stimmen, die auf die einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten entfallen sind. Zum Abschluss füllt der Wahlvorstand die Wahlniederschrift aus und übergibt die Stimmzettel mit der Niederschrift dem Wahlausschuss.
Die Kurzmitteilung wird unmittelbar nach der Wahl (spätestens am Montag, 10. November 2025) per e-mail (Anhang) an die auf dem Formular angegebene Adresse verschickt.
Der Wahlausschuss prüft das Wahlergebnis und stellt es endgültig fest. Das Wahlergebnis ist gemäß § 19,2 der Wahlordnung in geeigneter Weise unverzüglich öffentlich zu machen, spätestens aber ist es an dem auf den Wahltag folgenden Sonntag in den Gottesdiensten und gleichzeitig durch Aushang in, an oder vor den Kirchen in der Pfarrei bekannt zu geben.
Gleichzeitig macht er bekannt, dass Einsprüche innerhalb einer Woche erhoben werden können. Erfolgen Einsprüche, muss der Wahlausschuss dazu Stellung nehmen und diese zur Entscheidung an die zuständige Schiedsstelle beim Bistum Essen senden.
Endgültige Zusammensetzung
Bis spätestens zum 21. November erfolgt die Konstituierung des Pfarrgemeinderates. D.h. gemäß § 9,1 der Satzung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Essen lädt der Pfarrer bzw. die Person, der der Bischof in vergleichbarer Weise die Sorge für die Pfarrei anvertraut hat, die gewählten und entsandten Mitglieder bis spätestens 6 Wochen nach der endgültigen Feststellung des Wahlergebnisses zur konstituierenden Sitzung ein.
In ihr wird der Vorstand bzw. ein Vorstandsteam gewählt. Der Vorstand besteht aus der/dem Vorsitzenden, bis zu zwei Stellvertreter /innen, dem Pfarrer bzw. der Person, der der Bischof in vergleichbarer Weise die Sorge für die Pfarrei anvertraut hat und dem/Schriftführer/in.
In den PGR können in der konstituierenden Sitzung oder zu einem späteren Zeitpunkt bis zu 5 Mitglieder hinzuberufen werden (§ 9,2 Satzung)
Das Ergebnis der Sitzung wird schriftlich veröffentlicht. Gleichzeitig empfiehlt sich nach der Konstituierung eine Beauftragung und Vorstellung aller Mitglieder des PGR im Rahmen eines Sonntagsgottesdienstes.
Hier finden Sie die entsprechenden Dokumente, mit denen Sie ganz einfach die Plakate, die ihnen Ende Juni zugesendet worden sind, bedrucken können - im DIN A3- und im DIN A4-Format.
Ansprechpartnerin für die Pfarrgemeinderatswahlen
Referentin für pastorale Verantwortungsgremien und Kirche der Beteiligung
Stefanie Alders
Zwölfling 16
45127 Essen