Rechtliche Hinweise zur Nachnutzung von Kirchengebäuden
Die Entscheidung, ein Kirchengebäude umzunutzen, außer Dienst zu stellen oder zu profanieren, ist nicht nur eine pastorale und emotionale, sondern auch eine rechtliche und bauliche Herausforderung. Damit Sie fundierte Entscheidungen treffen können, informieren wir Sie über die wichtigsten öffentlich-rechtlichen Aspekte und zeigen Ihnen mögliche Wege auf.
1. Profanierung: Baurechtliche Konsequenzen beachten
Nach einer Profanierung gelten für das Gebäude nicht mehr die baurechtlichen Erleichterungen, die für Gottesdiensträume vorgesehen sind. Das bedeutet:
- Neue Nutzungen müssen den allgemeinen bauordnungsrechtlichen Vorschriften entsprechen.
- Umbaumaßnahmen können erforderlich werden, um das Gebäude für eine neue Nutzung fit zu machen.
- Denkmalschutzrechtliche Vorgaben bleiben weiterhin bestehen, sofern das Gebäude unter Schutz steht.
Wichtig: Prüfen Sie vorab sorgfältig, ob eine Profanierung wirklich notwendig ist oder ob Gottesdienste in reduziertem Umfang weiterhin möglich sind.
Teilprofanierung: Eine mögliche Alternative?
Falls eine vollständige Profanierung nicht infrage kommt, kann eine Teilprofanierung eine Lösung sein. Dabei wird nur ein Teil des Gebäudes profaniert, während der abgetrennte Bereich sakral bleibt. Dies kann sinnvoll sein, wenn nur bestimmte Bereiche des Kirchengebäudes umgenutzt werden sollen.
Wir beraten Sie gerne, ob eine Teilprofanierung für Ihr Projekt infrage kommt.
2. Außerdienststellung: Eine vorübergehende Lösung
Die Außerdienststellung ist eine Alternative zur Profanierung. Sie bedeutet, dass eine Kirche für eine bestimmte oder unbestimmte Zeit nicht mehr als Gottesdienstraum genutzt wird – ohne dass sie profaniert wird.
Ablauf der Außerdienststellung
Beschlüsse fassen:
- Der Pfarrgemeinderat und der Kirchenvorstand fassen Beschlüsse über die geplante Außerdienststellung.
Information der zuständigen Stelle:
- Die Pfarrei informiert die Abteilung Entwicklung pastoraler Handlungsorte im Bischöflichen Generalvikariat über die geplante Außerdienststellung.
Weiteres Vorgehen:
- Das Gebäude bleibt formell ein Gottesdienstraum, wird aber nicht mehr für liturgische Feiern genutzt.
- Eine spätere Wiederinbetriebnahme ist möglich.
Kirchenabschied: Ein würdevoller Prozess
Ein Kirchenabschied ist ein emotionaler Moment für die Gemeinde. Damit dieser Prozess respektvoll und gut begleitet wird, hat das Bistum Essen die Arbeitshilfe „Abschied von Kirchen-Räumen“ veröffentlicht. Sie bietet:
- Praktische Hinweise zur Gestaltung von Kirchenschließungsprozessen.
- Anregungen für Gottesdienste und Gemeindeveranstaltungen zum Abschied.
- Informationen zu rechtlichen und pastoralen Aspekten.
Die vollständige Arbeitshilfe finden Sie hier: Arbeitshilfe Abschied von Kirchen-Räumen
Ihre Ansprechpartner im ImmobilienRaum:
Abteilungsleitung "Kirchengemeindliche Immobilien"
Klaudius Krusch
Zwölfling 16
45127 Essen
0201/2204-494
Referentin für die Umnutzung kirchlicher Immobilien - Duisburg, Mülheim, Oberhausen
Magdalena Twarowska-Janus
Zwölfling 16
45127 Essen
0201/2204-329
Referentin für die Umnutzung kirchlicher Immobilien - Bottrop, Gelsenkirchen, Gladbeck
Sonja Gosberg
Zwölfling 16
45127 Essen
0201/2204-339
Referentin für die Umnutzung kirchlicher Immobilien - Essen
Christina Hüls
Zwölfling 16
45127 Essen
0201/2204-336
Referentin für die Umnutzung kirchlicher Immobilien - Altena-Lüdenscheid, Bochum und Wattenscheid, Hattingen-Schwelm
Susanne Scholz
Zwölfling 16
45217 Essen
0201/2204-538
Referent für die Umnutzung kirchlicher Immobilien — Mülheim, Oberhausen | Multiprojekt-Management
Patrick Trepper
0201/2204-345
Referentin für die Umnutzung kirchlicher Immobilien - Essen
Ellen Mietz
Zwölfling 16
45127 Essen
0201/2204-542
Referentin für die Umnutzung kirchlicher Immobilien - Duisburg, Mülheim, Oberhausen
Natascha Einig
Zwölfling 16
45127 Essen
0201/2204-556