Wer entscheidet im Bistum Essen über die Finanzen?

Im Bistum Essen entscheiden zwei zentrale Gremien über die Finanzen und Vermögensverwaltung: der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat und der Vermögensrat. Beide Gremien setzen sich überwiegend aus gewählten, ehrenamtlich tätigen Mitgliedern zusammen und sorgen für eine transparente und verantwortungsvolle Steuerung der finanziellen Angelegenheiten.

Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat

  • Der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat ist das zentrale Entscheidungsgremium für alle finanz- und vermögensrelevanten Fragen des Bistums Essen, des Bischöflichen Stuhls und des Domkapitels. Er besteht aus 26 Mitgliedern, deren Amtszeit fünf Jahre beträgt. Die Zusammensetzung setzt sich wie folgt zusammen:
    • 17 von den Kirchenvorständen der Pfarreien im Bistum Essen gewählte Mitglieder
    • 3 vom Bischof berufene Mitglieder
    • 2 vom Priesterrat gewählte Mitglieder
    • weitere Mitglieder ohne Stimmrecht: der Generalvikar, der zugleich Vorsitzender des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrates ist, der Dompropst, der Ökonom/die Ökonomin sowie ein vom Bischof zu berufender Bediensteter des Bischöflichen Generalvikariates
  • Aufgaben und Befugnisse
    • Beschlussfassung über die Wirtschaftspläne der Diözese, des Bischöflichen Stuhls und weiterer übertragener Wirtschafspläne
    • Prüfung und Feststellung der Jahresabschlüsse sowie Empfehlung zur Gewinnverwendung
    • Entlastung des Ökonoms/der Ökonomin
    • Wahl des Abschlussprüfers und Festlegung von Prüfungsschwerpunkten
    • Beschlussfassung über den Kirchensteuerhebesatz

Vermögensrat

  • Dem Vermögensrat gehören sieben Mitglieder des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrats an. Die Mitglieder werden vom Bischof für die Dauer von fünf Jahren auf Vorschlag des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrats ernannt. Den Vorsitz – ohne Stimmrecht – nimmt der vom Bischof dazu beauftragte Generalvikar wahr. Mit beratender Stimme nehmen die Geschäftsführung des Vermögensrates und der Ökonom/die Ökonomin teil.
  • Aufgaben und Befugnisse:
    • Entscheidung über Veräußerung von Kirchengebäuden und über andere Rechtsgeschäfte, die 250.000 Euro überschreiten.

Ansprechperson

Leitung Ressort Finanzen & IT | Ökonomin des Bistums

Dr. Mechthild Lütke Kleimann

Zwölfling 16
45127 Essen