Häufige Fragen und Antworten zur Nutzung des Bistumsarchivs

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Nutzung des Bistumsarchivs in Essen.
Die Benutzung vor Ort erfolgt nach vorheriger Terminabsprache.
Eine Benutzung ist Dienstag bis Donnerstag in der Zeit von 9:00 bis 15:00 Uhr möglich.
Vor der Einsichtnahme ist ein Benutzungsantrag auszufüllen. (LINK 9 pdf hinterlegen) Anschließend können Findmittel benutzt und Archivalien bestellt werden.
Schriftgut der bischöflichen Verwaltung, Verwaltungsakten, bischöfliche Amtsakten und Nachlässe, sowie Pfarrarchive und dazugehörige (mittelalterliche) Urkunden und Kirchenbücher.
Für das Schriftgut im Bistumsarchiv Essen gelten gemäß der Anordnung über die Sicherung und Nutzung der Archive der Katholischen Kirche (Kirchliche Archivordnung - KAO) (LINK pdf hinterlegen) folgende Schutzfristen:
Verwaltungsakten: 40 Jahre nach Schlussdatum,
Bischöfliche Amtsakten und Nachlässe: 60 Jahre,
Personenbezogenes Schriftgut: 40 Jahre nach Schlussdatum, jedoch nicht vor Ablauf von 30 Jahren nach Tod bzw. 120 Jahre nach Geburt der betroffenen Person(en).
Die Benutzung von Findmitteln und die Einsichtnahme von Archivalien im Bistumsarchiv Essen sind grundsätzlich kostenfrei.
Die Anfertigung einzelner Fotokopien durch die Archivmitarbeitenden ist möglich. Bei großformatigen Werken und bei Archivalien, deren Erhaltungszustand dieses nicht zulässt, sind Fotokopien nicht erlaubt.
In begründeten Ausnahmefällen und nach vorheriger Prüfung und Zustimmung durch den zuständigen Archivmitarbeitenden dürfen einzelne Archivalienseiten ohne Blitzlicht abfotografiert werden.
Ansprechpartner
Leitung des Bistumsarchiv
Dorothea Kreuzinger
Grüne Aue 2
45307 Essen
Bistumsarchiv
Dr. Severin Gawlitta
Grüne Aue 2
45307 Essen
0201/2204-574
Bistumsarchiv
Martin Schirmers
Grüne Aue 2
45307 Essen
0201-2204-316