Häufig gestellte Fragen
Sie haben Fragen zur Nutzung des Bistumsarchivs? Wir haben für Sie hier einige Fragen und Antworten zusammengestellt, die uns häufig erreichen.
Termine für die Benutzung vor Ort werden nur nach vorheriger Terminabsprache vergeben.
Vor der Einsichtnahme ist ein Benutzungsantrag auszufüllen, der Ihnen vor Ort ausgehändigt wird. Anschließend können Findmittel benutzt und Archivalien bestellt werden.
Schriftgut der bischöflichen Verwaltung, Verwaltungsakten, bischöfliche Amtsakten und Nachlässe, sowie Pfarrarchive und dazugehörige (mittelalterliche) Urkunden und Kirchenbücher. Bereits digitalisierte und online zur Verfügung gestellte Kirchenbücher können nicht im Original eingesehen werden.
Für das Schriftgut der Bischöflichen Verwaltung gelten gemäß der Benutzungsordnung für die Archive im Bistum Essen folgende Schutzfristen:
Verwaltungsakten: 40 Jahre nach Schlussdatum,
Bischöfliche Amtsakten und Nachlässe: 60 Jahre,
Personalakten und personenbezogenes Schriftgut: 40 Jahre nach Tod bzw. 120 Jahre nach Geburt der betreffenden Person.
Für die Einträge in den Kirchenbüchern gelten folgende Schutzfristen:
120 Jahre nach Taufe
100 Jahre nach Heirat
40 Jahre nach Tod
Ein Kirchenbuch, das Einträge enthält, die jünger als 100 Jahre alt sind, darf nicht persönlich eingesehen werden. Es können jedoch Auskünfte daraus erteilt werden.
Für die wissenschaftliche Benutzung kann für Archivgut, das noch der Schutzfrist unterliegt, eine Sondergenehmigung erteilt werden. Diese ist vorab beim Bistumsarchiv formlos zu beantragen, ein Rechtsanspruch auf Nutzung kirchlicher Archivbestände besteht jedoch nicht.
Die Benutzung von Findmitteln und die Einsichtnahme von Archivalien im Bistumsarchiv Essen sind grundsätzlich kostenfrei.
Die Anfertigung einzelner Kopien bzw. einfacher Digitalisate in den Formaten JPEG oder PDF durch die Archivmitarbeitenden ist möglich. Bei großformatigen Werken und bei Archivalien, deren Erhaltungszustand dieses nicht zulässt, sind Kopien bzw. Digitalisate nicht erlaubt.
In begründeten Ausnahmefällen und nach vorheriger Prüfung und Zustimmung durch den zuständigen Archivmitarbeitenden dürfen einzelne Archivalienseiten ohne Blitzlicht abfotografiert werden.
Ansprechpartner
Leitung des Bistumsarchiv
Dorothea Kreuzinger
Grüne Aue 2
45307 Essen
Bistumsarchiv
Dr. Severin Gawlitta
Grüne Aue 2
45307 Essen
0201/2204-574
Bistumsarchiv
Martin Schirmers
Grüne Aue 2
45307 Essen
0201-2204-316