Änderungen des Reiserechts

zum 1. Juli 2018  ist das Reiserecht im BGB in Umsetzung der Vorgaben der EU-Pauschalreiserichtlinie geändert worden. Diese neue Pauschalreiserichtlinie schafft mehr Transparenz und stärkt die Rechte der Verbraucher, da sie die Reisenden während der Urlaubsreise besser absichert und auch vor der Insolvenz des Reiseveranstalters schützt. Diese gute Regelung hat auch Auswirkungen auf die Angebote der kirchlichen Einrichtungen, die Pauschalreisen in Kirchengemeinden, in der Bildungsarbeit oder in der Kinder- und Jugendseelsorge anbieten. Zu den auch für kirchliche Einrichtungen relevanten Änderungen gehört insbesondere die Verpflichtung zur Insolvenzabsicherung, die nach den gesetzlichen Neuregelungen im BGB nun auch für juristische Personen des öffentlichen Rechts verpflichtend geworden ist. Viele Anfragen dazu haben die Stabsabteilung Recht im Bistum Essen dazu veranlasst, die wesentlichen Änderungen aufzubereiten und - soweit möglich - anschaulich darzustellen. In den untenstehenden Anlagen wird dargestellt, unter welchen Voraussetzungen die neuen Regelungen des Reiserechts Anwendung finden und welche Änderungen sich bei Anwendung der neuen Vorschriften auch für die kirchlichen Einrichtungen ergeben.

Ansprechpartnerin

Juristische Referentin - Stabsbereich Recht

Birgit Andrick