Was macht die Bischofskonferenz?

DBK, VDD, Ständiger Rat und Katholisches Büro: Woraus sich die Deutsche Bischofskonferenz zusammensetzt können Sie hier nachlesen.

Bischofskonferenz

Die Deutsche Bischofskonferenz (Abk. DBK; Sitz in Bonn) ist der Zusammenschluss der katholischen Bischöfe aller Diözesen in Deutschland. Ihr gehören neben den 27 Diözesanbischöfen auch die Weihbischöfe, die Koadjutoren und die Diözesanadministratoren an (insgesamt 66 Mitglieder). Aufgabe der Bischofskonferenz ist es, gemeinsame pastorale Anliegen zu beraten und zu entscheiden. Sie gibt Richtlinien vor und pflegt Verbindungen zu anderen Bischofskonferenzen. Rechtsverbindlich wird ein Beschluss der Bischofskonferenz erst, wenn ihn ein Diözesanbischof in seinem Bistum formell in Kraft setzt. Oberstes Gremium ist die zwei Mal jährlich stattfindende Vollversammlung – im Herbst in Fulda, am Grab des heiligen Bonifatius, im Frühjahr an jeweils wechselnden Orten. Bei den viertägigen Vollversammlung beraten sich die Bischöfe in Arbeitssitzungen, koordinieren Aufgaben und treffen Entscheidungen für die Kirche in Deutschland.

Der Ständige Rat

Um die Vollversammlung von laufenden Aufgaben zu entlasten und eine kontinuierliche Beratung der Diözesanbischöfe zu gewährleisten, wurde 1974 der Ständige Rat eingerichtet, in dem jede Diözese durch den Bischof mit Sitz und Stimme vertreten ist. Der Bischof kann sich durch einen Weihbischof aus seiner Diözese vertreten lassen. Der Ständige Rat kommt jährlich fünf- bis sechsmal zu einer eintägigen Sitzung zusammen.

Vorsitzender

Der Vorsitzende leitet die Zusammenkünfte der Bischöfe und repräsentiert nach außen die Deutsche Bischofskonferenz gegenüber Staat und Gesellschaft. Gegenüber der Öffentlichkeit tritt er als der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz auf. In seiner Amtsführung ist er an die Beschlüsse der Vollversammlung und des Ständigen Rates gebunden.

Seit 18. Februar 2008 ist Erzbischof Dr. Robert Zollitsch aus Freiburg Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz. Papst Franziskus hat mit Wirkung vom 16. September 2013 den nach der Altersgrenze von 75 von Erzbischof Zollitsch eingereichten Rücktritt angenommen. Zugleich hat der Papst den Erzbischof bis zum Amtsantritt eines Nachfolgers zum Apostolischen Administrator des Erzbistums Freiburg ernannt.

Papst Franziskus hat zudem entschieden, dass Erzbischof Dr. Zollitsch abweichend von Art. 29 Abs. 3 des Statuts der Deutschen Bischofskonferenz das Amt des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz bis zum Ende der Amtsperiode im März fortführt.

Bischöfliche Kommissionen

Zur Bearbeitung von Fragen bestimmter Sachbereiche hat die Vollversammlung 14 Kommissionen errichtet. In diesen Kommissionen sollen die Entwicklungen in den jeweiligen Sachbereichen beobachtet und entsprechende Stellungnahmen für die Vollversammlung erarbeitet werden. Außerdem werden dort die Beschlüsse der Vollversammlung und des Ständigen Rates durchgeführt.

  • Glaubenskommission
  • Ökumenekommission
  • Pastoralkommission
  • Kommission für Geistliche Berufe und Kirchliche Dienste
  • Liturgiekommission
  • Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen
  • Kommission für Erziehung und Schule
  • Kommission für Wissenschaft und Kultur
  • Publizistische Kommission
  • Kommission Weltkirche
  • Kommission für Ehe und Familie
  • Jugendkommission
  • Kommission für caritative Fragen
  • Migrationskommission

Das Sekretariat

Das Sekretariat steht dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz bei der Vorbereitung der Vollversammlungen und der Sitzungen des Ständigen Rates sowie bei der Durchführung der Beschlüsse dieser Gremien zur Verfügung. Es wird vom Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz geleitet.

Das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz gliedert sich in die vier Bereiche "Glaube und Bildung", "Pastoral", "Kirche und Gesellschaft" sowie "Weltkirche und Migration".

Die Bereiche sind den Bischöflichen Kommissionen der Deutschen Bischofskonferenz zugeordnet. Ihre Aufgabe ist es, die laufenden Arbeiten der Kommissionen zu unterstützen, Sitzungen und Entscheidungen vorzubereiten und Kontakte zu den Gruppen, Institutionen und Verbänden zu halten, die den Sachbereich betreffen. Der Leiter des Bereichs ist i. d. R. gleichzeitig Sekretär der zugehörigen Kommissionen.

Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD)

Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) ist Rechtsträger der Deutschen Bischofskonferenz und eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Im VDD sind die 27 rechtlich und wirtschaftlich selbstständigen Diözesen zusammengeschlossen. Vorsitzender der Vollversammlung des VDD ist der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch. Die Ämter des Vorsitzenden des VDD-Verwaltungsrates und des Vorsitzenden des VDD-Verbandsausschusses übt in Personalunion Bischof Norbert Trelle aus.

Katholisches Büro in Berlin

Das Kommissariat der deutschen Bischöfe - Katholisches Büro in Berlin - wird im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz in politischen Fragen tätig gegenüber den Institutionen der Bundespolitik. (www.dbk.de)

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