Katholische Altenhilfe aus einer Hand

Auf Veränderungen der Lebensituation alter Menschen in der Altenhilfe zeitnah zu reagieren, dazu rief Weihbischof Franz Vorrath, Bischofsvikar für die Caritas, auf dem Kongress der Kosmas und Damian GmbH in Essen auf. Dienste und Einrichtungen der Altenhilfe müssten integrative Bestandteile der Gesamtpastoral sein.

Weihbischof Franz Vorrath beim K+D Kongress in Essen

Dass der Wandel gesellschaftlicher Strukturen auch einen Wandel der Altenhilfestrukturen nach sich ziehen muss, bekräftigte der Essener Weihbischof Franz Vorrath, Bischofsvikar für die Caritas, auf dem Kongress der Kosmas und Damian GmbH in Essen. In seinem Vortrag skizzierte er die Entwicklung der Altenhilfe von den Anfängen bis heute. Vor allem die Caritas und die Kirchengemeinden hätten Zentren und Netzwerke aufgebaut, „um alternde Menschen, die in körperliche und seelische Not geraten waren, zu helfen und sie zu begleiten“, so Vorrath.

Die Altenhilfe der Caritas im Bistum Essen umfasse heute mehr als 100 Dienste und Einrichtungen. „Doch es gilt, die Zeichen der Zeit zu erkennen und Veränderungen wahrzunehmen“, betonte Vorrath und nannte hier die gestiegene Lebenserwartung, die wachsende Zahl dementer Menschen sowie die gestiegene Lebenserwartung der „Dritten Generation“, der Zeit zwischen dem Auszug der Kinder bzw. dem Ausstieg aus dem Berufsleben und dem Lebensende. Außerdem nähmen die Altersarmut und der Bedarf an Pflegeplätzen zu.

Vorrath betonte, dass Dienste und Einrichtungen der Altenhilfe „integrative Bestandteile der Gesamtpastoral“ sein müssten. Nur in Verbindung mit der Kirche werde es möglich sein, professionelle und qualitativ hochwertige Betreuung und Pflege mit Sinnangeboten zu verbinden. „Katholische Altenhilfe aus einer Hand – das sollte inhaltlich und auch strukturell im Bistum Essen deutlich erkennbar und erlebbar werden“, so Vorrath.


Aufgabenteilung vereinbart

Zwischen den Gesellschaftern der Kosmas und Damian GmbH (K+D) und des Caritas-Trägerwerkes im Bistum Essen (CTW) wurde eine Aufgabenteilung vereinbart. „K+D wird zuständig sein für alle Gesellschaften, die Krankenhäuser tragen“, so Diözesancaritasdirektor Andreas Meiwes. Das CTW bleibe zuständig für alle anderen Gesellschaften, vorwiegend in den Bereichen der Altenhilfe, ambulanten Pflege, Hospize und der Kinder- und Jugendhilfe.

Das CTW habe inzwischen seine Beteiligungen an Krankenhausgesellschaften an die K+D übertragen. Doch es sei unvermeidlich gewesen, dass Altenheime und ambulante Pflegedienste, deren unmittelbarer Träger eine Krankenhausgesellschaft ist, mit in die K+D übergegangen seien. Meiwes verspricht sich von der Trennung der Bereiche Synergieeffekte. Beide Sparten hätten unterschiedliche Organisationslogiken. „Altenheime sind keine kleinen Krankenhäuser“, betonte Meiwes. Doch könnten Kooperationen im Einzelfall sinnvoll sein.

Auch für das CTW gehe es in Zukunft um die „Entflechtung der Kirchengemeinden von der Risiken der Einrichtungen“. Ferner stünden im Bereich der stationären Altenhilfe bauliche Fragen auf der Agenda, um bis 2018 die Vorgaben des Landespflegegesetzes umzusetzen. (ul/do)


Rede von Weihbischof Franz Vorrath

Rede von Diözesancaritasdirektor Andreas Meiwes 

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