Ausgedruckt am:  21.05.12

Religion in der Schule: Die Freiheit zu glauben – das Recht zu wissen

Das Fach Katholische Religionslehre ist an den Schulen im Lande Nordrhein-Westfalen ein ordentliches Unterrichtsfach wie andere Fächer auch. Das heisst, es steht im Stundenplan mit einer vorgegebenen Zahl von Unterrichtsstunden pro Woche, es gibt einen Lehrplan und die Lehrer/innen, die dieses Fach erteilen, müssen dafür qualifiziert sein.

Es gehört allerdings zum modernen, demokratischen Staat, dass er darauf verzichtet, die letzten Grundüberzeugungen des Menschen zu bestimmen. Diese Selbstbeschränkung bewahrt ihn vor der Gefahr, das Denken der Menschen regieren zu wollen und totalitär zu werden. Daher verpflichtet das Grundgesetz den Staat einerseits, für Religionsunterricht zu sorgen, andererseits überträgt es den Religionsgemeinschaften die Verantwortung, die Inhalte dieses Unterrichts zu gestalten und die handelnden Personen (Religionslehrerinnen und –lehrer) mit auszuwählen.

Die Differenzierung des Religionsunterrichts in verschiedene Konfessionen und Religionen spiegelt schon in der Stundentafel der Schule die Pluralität wider und verankert sie im Unterrichtsgeschehen. Sie macht zugleich  deutlich, dass Religion zur Entscheidung herausfordert. Sie zeigt, dass nicht allen alles gleich gültig ist.

Demgegenüber kann ein Fach, das – scheinbar neutral – verschiedene Religionen und die jeweils korrespondierenden Werte nur darstellt, eine letzte Verbindlichkeit religiöser und ethischer Antworten nicht vermitteln. Eine verbindliche Antwort auf die Frage, was man glauben darf und wie man ethisch verantwortlich handeln soll, kann nur vor dem Hintergrund einer bewussten Entscheidung gegeben werden. Der nach Religionen und Konfessionen getrennt erteilte Religionsunterricht macht deutlich, dass diese Entscheidung grundlegend ist.

Heimat in der eigenen Kirche zu haben und Toleranz zu üben sind keine Gegensätze. Der Katholische Religionsunterricht, in dem Lernende, Lehrende und Inhalte gleichermaßen auf die katholische Kirche ausgerichtet sind, ist zu ökumenischer Offenheit verpflichtet. Den Schülerinnen und Schülern wird ein Angebot gemacht, Heimat in ihrer Kirche zu finden. Dies ist die Ausgangsbasis für den ökumenischen Verständigungsprozess unter den Kirchen. Unabhängig davon arbeiten die beiden Konfessionen auch im Religionsunterricht zusammen, wenn besondere Situationen dies erfordern.

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