Katholische Schulen - weil Glauben stark macht

Katholische Schulen haben in unserer Gesellschaft eine wichtige Funktion. Eine demokratische Gesellschaft lebt davon, dass sich die Menschen zwischen Alternativen entscheiden können. Dies gilt auch für die Wahl der Schule. Katholische Schulen in freier Trägerschaft und Katholische Bekenntnisgrund- und -hauptschulen in Trägerschaft der jeweiligen Kommune sind eine Alternative im Schulsystem.
Katholische Schulen haben ihren festen Platz in der Schullandschaft Nordrhein-Westfalens und erfüllen einen kirchlichen und öffentlichen Auftrag. Sie stehen für ein pädagogisches Konzept, das Wissensvermittlung mit ganzheitlicher Erziehung und Glaubenspraxis verbindet. Katholische Schulen halten damit ein verlässliches Bildungsangebot bereit, das jungen Menschen hilft, ihr eigenes Leben und unsere demokratische Gesellschaft positiv zu gestalten.
Die katholische Kirche weiß sich mitverantwortlich für die Erziehung und Bildung junger Menschen in Familie, Kirche, Gesellschaft und Staat. Das Bildungsengagement der Kirche findet einen wichtigen Ausdruck in der Gestaltung katholischer Schulen. So betont die Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland (1975): „Katholische Schulen in freier Trägerschaft sind Stätten, an denen die Kirche in einer spezifischen Weise in unserer Gesellschaft gegenwärtig und sichtbar wird.“
Von der Mitverantwortung, dem dialogischen Miteinander und dem Grundkonsens aller am Schulleben Beteiligten hängt es ab, wie weit die Ziele einer katholischen Schule verwirklicht werden können. Die Lehrer sollen durch ihr pädagogisches Ethos und ihr christliches Vorbild zur Gestaltung und Eigenprägung der katholischen Schule beitragen. Die Mitarbeit von Eltern und Schülern an der Gestaltung von Unterricht und Schulleben der katholischen Schulen und deren Mitsorge für das Miteinander und für das Schulklima ist von entscheidender Bedeutung für Leben und Wirken katholischer Schulen.
Der Träger der Katholischen Bekenntnisgrundschulen und der Katholischen Bekenntnishauptschulen ist in Nordrhein-Westfalen im Unterschied zu den freien katholischen Schulen die jeweilige Kommune, in der die Schule liegt. Diese sorgt für den Bau bzw. Erhalt des Schulgebäudes und der Ausstattung, während das Land NRW die Lehrerinnen und Lehrer dieser Schule einstellt und besoldet.
Für die inhaltliche Gestaltung der Arbeit in dieser Schulart sieht die Verfassung für das Land NRW vor, dass die Kinder „nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen“ werden (Art 12 (6)).
Eltern, die ihre schulpflichtigen Kinder anmelden wollen, können grundsätzlich zwischen der Gemeinschaftsgrundschule wählen, in deren Schulbezirk sie mit ihrem Kind wohnen und der entsprechenden nächstgelegenen Bekenntnisgrundschule. Gleiches gilt für die kommunalen Bekenntnishauptschulen. Voraussetzung ist natürlich, dass sich in erreichbarer Nähe überhaupt eine Bekenntnisschule befindet.
Bezüglich der Aufnahme der Kinder an Bekenntnisschulen schreibt die „Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule“ vor, dass in die Bekenntnisschule nur ein Kind aufgenommen werden darf, „wenn es entweder
a) dem entsprechenden Bekenntnis angehört oder
b) dem nicht angehört, die Eltern aber ausdrücklich wünschen, dass es nach den Grundsätzen dieses Bekenntnisses unterrichtet und erzogen werden soll.“ (VvzAO-GS zu § 1)
Wenn Sie die entsprechenden Texte in der Originalquelle nachlesen möchten, finden Sie diese in der „Bereinigten Amtlichen Sammlung der Schulvorschriften, 20. Ausgabe“ (BASS 2005/2006) unter 0-2 und 13-11.
Das Bistum Essen ist Träger von 8 Schulen unterschiedlicher Schulformen. Hier finden Sie ein Verzeichnis der Schulen
