Abk. für Katholische Arbeitnehmer-Bewegung.

Siehe: Gregorianische Kalenderreform.

Teilfläche einer Kugel, in der Architektur einer Kuppel; auch: klerikales Kleidungsstück, Scheitelkäppchen oder Pileolus.

Siehe: Camauro.

Siehe: Kamillianer.

Siehe: Camerlengo.

Lat. canon = »Regel, Norm, Richtschnur«; Abk. Can. oder can.; Bez. für:
1. eine einzelne Rechtsvorschrift im kath. Kirchenrecht (Codex Iuris Canonici);
2. den unveränderlichen Teil der Hl. Messe, das Eucharistische Hochgebet (vom Sanctus bis zum Pater noster);
3. den festgelegten Textkorpus der Bibel (Kanonisation). »In den Kanon aufnehmen« meint die Anerkennung einer Schrift oder eines Rechtsgrundsatzes. Siehe auch: Kanonisation.

Auch: Kanonikus; Mitglied eines Stiftsbzw. Domkapitels (Chorherr) oder einer anderen nichtklösterlichen kirchl. Gemeinschaft. Das Zusammenleben der Gemeinschaft sowie die Feier der Gottesdienste (Kapitelamt) sind bestimmten Regeln (Kanon) unterworfen.

Auch: Kanonisierung; Bez. für die Heilig bzw. Seligsprechung (Aufnahme in den Kanon, d.h. das Verzeichnis der Heiligen), aber auch für die Anerkennung der Heiligen Schriften des Alten und Neuen Testaments (»in den Kanon aufnehmen«).

Lat. canon = »Regel, Norm«; das Kirchenrecht innerhalb der katholischen Kirche wird Kanonisches Recht genannt. Davon abgeleitet wird das »kanonische Alter«, jenes Alter, das das Kirchenrecht (Codex Iuris Canonici) für bestimmte Ämter vorschreibt. Kanonische Texte dagegen sind jene Texte, die offiziell durch die Kirche in den Kanon des Alten oder Neuen Testamentes aufgenommen wurden.

Siehe auch: Kirchenrecht

Vergleichende Verzeichnisse von einander entsprechenden Textstellen der verschiedenen Evangelien. In mittelalterlichen Handschriften werden die häufig ornamental gestalteten Kanontafeln den Evangelien vorangestellt. Siehe auch: Synopse.

Lat. »Sänger«; Vorsänger bei der Liturgie; oft auch Bez. für den Leiter des Kirchenchors und Organisten.

Bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil war die Kanzel der erhöhte Ort in der Kirche, von dem aus ein Diakon oder Priester predigte (Homilie). Sie besteht aus einem Kanzelfuß und einem Kanzelkorb, zu dem eine Treppe hinaufführt; der Schalldeckel über der Kanzel dient der besseren Akustik.

Seit dem Konzil dienen Priestersitz oder Ambo als Predigtort. Die Kanzel ist zugunsten eines weniger hierarchischen Predigtstils funktionslos geworden.

In der bischöflichen Verwaltung (Kurie) die mit Führung und Aufbewahrung der Akten beauftragte Person. Dem Kanzler obliegt häufig auch die Aufgabe des Notars der Kurie.

Andachtsort, meist kleine Kirche (ohne Pfarrrechte) oder Teil einer größeren Kirche. (Zur Wortentstehung s. Cappa.)

Siehe: Chorumgang.

Lat. capitulum = »Köpfchen«; rechtsfähiges Kollegium von Priestern an einer Stifts- oder Domkirche (Domkapitel); auch: Versammlung der Mitglieder eines geistlichen Ordens (Konvent).

Gottesdienstfeier der Mitglieder eines Stifts- oder Domkapitels.

Versammlungs- und Tagungsraum des Domkapitels an einer Kathedralkirche.

Früherer Begriff für einen vom Domkapitel gewählten Priester, der in der Zeit der Sedisvakanz bis zur Amtseinführung eines neuen Bischofs die Diözese leitet; die heute allgemein gebräuchliche Bezeichnung: Diözesanadministrator.

Lat. capellanus = wörtlich: »Kapellengeistlicher«; in einer kath. Gemeinde tätiger Priester, der dem Pfarrer als Helfer und Vertreter zur Seite steht. Siehe auch: Cappa.

Auch: Ehrenkaplan. Siehe: Päpstliche Ehrentitel.

(Kirchensteuer-)Kappung meint bei hohen Einkommen den Teilerlass von Kirchensteuern auf Antrag. Durch die progressive Wirkung des staatlichen Steuertarifs ergeben sich bei hohen Einkommen unverhältnismäßig hohe Belastungen, daher sehen die Kirchensteuergesetze in solchen Fällen eine Kappung vor, d.h. die Begrenzung der Kirchensteuer auf einen bestimmten Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens.

Als Bemessungsgrundlage der Kappung gilt nicht 9 Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer (Kirchensteuer), sondern je nach Bundesland zwischen 2,75 bis max. 4 Prozent des zu versteuernden Einkommens.

Lat. Ordo Fratrum Minorum Cappucinorum, Abk. OFMCap.; Ordensgemeinschaft (Männerorden), die 1528 als Reformbewegung des Ordens der Franziskaner entstand.

Die Namensgebung der Kapuziner geht auf die Kapuze an ihrem braunen Habit zurück. An einem weißen Gürtel tragen sie einen Rosenkranz. Die Ordensmitglieder wirken in allen Erdteilen in der Seelsorge und Mission. Siehe auch: Klarissen-Kapuzinerinnen.

Siehe: Klarissen-Kapuzinerinnen.

Umgangssprachlich für eine volkstümliche, bisweilen drastische Predigt.

Abgeleitet von lat. cardo = »Türangel«: »im Angelpunkt stehend, wichtig«; nach dem Papst der ranghöchste Würdenträger
der röm.-kath. Kirche. Kardinäle unterstützen den Papst in der Leitung der Römischen Kurie und in den Bistümern
der Weltkirche und haben seit 1179 das ausschließliche Recht der Papstwahl; an der Wahl eines Papstes dürfen jedoch nur
die Kardinäle teilnehmen, die jünger als 80 Jahre sind. Altersunabhängig können sie an den Vollversammlungen der Kardinäle (Konsistorium) teilnehmen.

Durch die Ernennung zum Kardinal sollen Verdienste eines Ortsbischofs, eines Kurienmitglieds oder eines Theologen gewürdigt werden. Oft ist ein Bischofssitz oder Kurienamt traditionell mit der Kardinalswürde verbunden (in Deutschland z.B. die Erzbistümer Köln, München-Freising und Berlin in der Nachfolge Breslaus). Die Kardinäle werden vom Papst auf Lebenszeit ernannt und feierlich in einem Konsistorium »kreiert«. Sie sollen sich »in Glaube, Sitte, Frömmigkeit sowie durch Klugheit in Verwaltungsangelegenheiten« auszeichnen.

Nach dem Kirchenrecht muss ein Kardinal bei seiner Ernennung lediglich zum Priester geweiht sein; i. d.R. sind die
ernannten Kardinäle jedoch bereits geweihte Bischöfe. Es gibt auch Ausnahmen, wie z.B. den Münchener Theologie-Professor Dr. Leo Scheffczyk (* 1920, † 2005).

Seit 1630 führen Kardinäle den Titel »Eminenz«. Zur Amtstracht gehört der purpurrote Kardinalsrock (»Kardinalspurpur«),
dessen Farbe die Treue zum Papst bis hin zum Blutvergießen symbolisieren soll. Der Titel »Kardinal« wird zwischen Vor- und Nachnamen geführt (z.B. Karl Kardinal Lehmann).

Lat. in pectore = »in der Brust, im Herzen«; Bez. für einen Kardinal, den der Papst ernannt hat, dessen Namen er aber nicht bekannt gibt. Ein Grund für die Geheimhaltung kann sein, dass der Kandidat aufgrund der politischen Situation in seinem Land mit Repressalien rechnen müsste, wenn die Ernennung bekannt gegeben würde. Erst wenn der Papst den Namen in einem weiteren Konsistorium mitteilt, hat der Kardinal »in pectore« die Rechte und Pflichten eines Kardinals – und zwar dann von dem Zeitpunkt an, zu dem ihn der Papst »in pectore« ernannt hat. Stirbt der Papst, ohne den Namen des von ihm »in pectore« erwählten Kandidaten öffentlich gemacht zu haben, erlischt die Ernennung.

Siehe: Kardinalsklassen.

Siehe: Camerlengo.

Auch: Kardinalkämmerer; ranghöchster Kardinalbischof und Vorsitzender des Kardinalskollegiums. Das Amt geht auf das 12. Jh. zurück. Der Kardinaldekan wird aus der Mitte der Kardinalbischöfe gewählt; er ist »Erster unter Gleichen« (lat. primus inter pares) und ohne irgendeine Jurisdiktionsgewalt. Seine Wahl muss vom Papst bestätigt werden. Der Kardinaldekan muss seinen Wohnsitz in Rom haben und hat das Recht, den Papst zum Bischof zu weihen, falls dieser bei seiner Wahl noch nicht Bischof sein sollte.

Der Dekan des Kardinalskollegiums ist traditionsgemäß Titularbischof von Ostia.

Siehe: Kardinalsklassen.

Siehe: Kardinaldekan.

Leiter einer Kurienkongregation.

Siehe: Kardinalsklassen.

Früher auch: Kardinalerzdiakon; der Erste in der Klasse der Kardinaldiakone (Kardinalsklassen). Er verkündet nach dem Dankgebet der Kardinäle am Ende des Konklaves auf der Benediktions-Loggia der Peterskirche den wartenden Menschen
den Namen des neu gewählten Papstes und den Namen, den dieser sich als Papst gegeben hat (Habemus papam).

Bei der »Amtseinführung als universaler Hirte der Kirche« legt er dem Neugewählten das Pallium um.

Auch: Galero; als Zeichen ihrer Kardinalswürde erhielten die Kardinäle bis 1969 vom Papst bei ihrer feierlichen Ernennung den roten Kardinalshut. Unter dem Hut trugen sie den roten Pileolus. Rot ist als Farbe der Martyrer den Kardinälen vorbehalten.

Heute überreicht der Papst als äußeres Zeichen der Ernennung öffentlich die Ernennungsurkunde, das Kardinalsbirett (Birett) und den Kardinalsring.

Das Kardinalskollegium ist in drei Klassen eingeteilt: Kardinalbischöfe, Kardinalpriester und Kardinaldiakone. Diese Titel
stellen eine symbolische Bindung der Kardinäle an die Kirche von Rom dar und erinnern zugleich daran, dass die Päpste ursprünglich vom Klerus Roms gewählt wurden.

Den Kardinalbischöfen sind als Titularbistümer die sieben Rom umgebenden (suburbikarischen) Bistümer anvertraut: Ostia, Palestrina, Porto und Santa Rufina, Albano, Velletri-Segni, Frascati, Sabina-Poggio Mirteto.

Da es aber nur sechs Kardinalbischöfe gibt, übernimmt der Kardinaldekan zusätzlich zu seinem anderen suburbikarischen Bischofssitz auch das Titularbistum Ostia. Alle Kardinalbischöfe versehen ihren Dienst ausschließlich in der Römischen Kurie. Auf einer Stufe mit den Kardinalbischöfen stehen auch die mit Rom unierten Patriarchen. Die Kardinalpriester stellen die größte Gruppe innerhalb des Kardinalskollegiums. Ihnen ist jeweils eine sog. »Titelkirche« in Rom zugewiesen. Kardinaldiakone erhalten jeweils eine römische Diakonie als protokollarischen Sitz. Nach frühestens zehn Jahren haben sie das Recht, den Papst um die Erhebung in den Stand eines Kardinalpriesters zu bitten.

Alle Kardinäle zusammen bilden das Kardinalskollegium, das auch als »Senat« des Papstes bezeichnet werden kann und ihn in der Leitung der Gesamtkirche berät und unterstützt; der Vorsitzende des Kardinalskollegiums ist der Kardinaldekan.

Das Kardinalskollegium ist nicht identisch mit dem Gremium, das den Papst wählt, da das Recht zur Papstwahl nur Kardinäle haben, die nicht älter als 80 Jahre sind.

Amtlich auch »Staatssekretär Seiner Heiligkeit« genannt. Er leitet das Staatssekretariat des Heiligen Stuhls und somit die wichtigste Behörde der Römischen Kurie. Der Kardinalstaatssekretär wird vom Papst ernannt und nimmt gleichsam als »Regierungschef« des Vatikans die zweithöchste Position in der kath. Hierarchie ein.

Das Wappen eines Kardinals ist erkennbar an dem roten Kardinalshut über dem Wappenschild und den 15 roten Quasten, die beidseitig vom Hut an Schnüren herabhängen. Siehe auch: Bischofswappen.

Von lat. cardo = »Türangel, Dreh- und Angelpunkt« und mhd. tugent = »Tauglichkeit«; vier (bei den Autoren wechselnde) Haupttugenden kennt bereits das Altertum. Der älteste Beleg findet sich bei Aischylos 467 v. Chr. Die Idee wird im 4. Jh. n. Chr. vom Christentum übernommen. Ambrosius von Mailand verwendet erstmals den Begriff.

Als die vier Kardinaltugenden bilden sich heraus: Iustitia (Gerechtigkeit), Fortitudo (Tapferkeit), Sapientia (Weisheit) und Temperantia (Mäßigung).

Der Apostel Paulus kennt drei theologische Tugenden: Fides (Glaube), Spes (Hoffnung) und Caritas (Liebe), die zusammen mit den Kardinaltugenden sieben Tugenden ergeben: Weisheit (oder Klugheit), Gerechtigkeit, Tapferkeit, Mäßigung,
Glaube, Hoffnung und Liebe. Diese sieben Tugenden werden oft den sieben »Todsünden« gegenübergestellt.

Der Generalvikar des Papstes für die Diözese Rom. Ihm obliegt es auch, der Bevölkerung von Rom den Tod des Papstes offiziell mitzuteilen. Anders als bei bischöflichen Generalvikaren erlischt das Amt des Kardinalvikars nicht mit der Sedisvakanz.

Ahd. kara = »Trauer, Wehklage«; der Freitag vor Ostern, Tag der Kreuzigung Jesu Christi. Der Karfreitag wird als Fasttag
und, im Zeichen der Trauer, in Stille und Besinnlichkeit begangen. Am Nachmittag versammeln sich kath. Christen zum
Wortgottesdienst mit Verlesung der Passionsgeschichte, zur Kreuzverehrung (das mit einem violetten Fastentuch bedeckte
Kreuz wird enthüllt und durch Kniebeugen verehrt) und zur anschließenden Kommunionfeier. In vielen Gemeinden finden am Morgen des Karfreitags Kreuzwegandachten (Kreuzweg) statt.

Siehe auch: Karwoche.

Lat. Ordo Fratrum Beatae Mariae Virginis de Monte Carmelo, Abk. OCarm; Ordensgemeinschaft (Männer- und Frauenorden) – hervorgegangen aus einer von Kreuzfahrern im 12. Jh. gegr. Einsiedlerkolonie auf dem Berg Karmel –, die sich vor allem der Marienverehrung widmet. 1452 Gründung des weiblichen Zweiges (Karmelitinnen); nach den Reformen Teresas von Avila und Johannes’ vom Kreuz 1593 Gründung und päpstliche Anerkennung eines eigenen, streng kontemplativ ausgerichteten Ordens der Unbeschuhten Karmeliter;

Ordenstracht: braunes Gewand mit Überwurf und Kapuze, bei feierlichen Anlässen weißer Mantel und weiße Kapuze.

Siehe: Fastnacht.

Lat. Ordo Cartusiensis, Abk. OCart; Ordensgemeinschaft (Männer- und Frauenorden) – 1084 bei Grenoble (in der Chartreuse) durch den hl. Bruno von Köln gegründet–, deren Regel den Ordensmitgliedern ein strenges Einsiedlerleben mit Schweigegebot und Verzicht auf Fleischspeisen auferlegt; Ordenstracht: weißes Gewand, weißer Ledergürtel und weißer Überwurf mit Kapuze.

Auch: Heilige Woche; Bez. für die Woche vor Ostern mit Palmsonntag, Gründonnerstag, Karfreitag und -samstag. Die Vorsilbe »Kar-« stammt aus dem Althochdeutschen und bedeutet »Trauer, Klage« oder »Kummer«.

Die Karwoche beginnt eine Woche vor Ostern mit dem Palmsonntag; in Erinnerung an den Einzug Jesu in Jerusalem treffen sich die Gläubigen vor der Kirche zur Segnung der Palmen (in Deutschland meist Buchsbaumzweige) und ziehen dann in einer Prozession zum Gotteshaus. Am Gründonnerstag gedenkt die Kirche des letzten Abendmahls, das Jesus mit seinen Jüngern hielt, und des Geschehens am Ölberg. Der Karfreitag ist der Gedächtnistag der Kreuzigung Jesu; in vielen Gemeinden finden am Morgen Kreuzwegandachten (Kreuzweg) statt. Der Karsamstag schließlich ist der Gedächtnistag der Grabesruhe des Herrn. Es findet keine Messfeier statt; die Altäre in den Kirchen sind frei von Kerzen und Blumen. Erst in der Nacht zum ersten Ostertag oder in der Frühe des Ostermorgens kommen die Christen zur Feier der Auferstehung zusammen.

Auch: Casel; lat. casula = »Häuschen«; Kapuzenmantel; liturgisches Obergewand (Messgewand), das der Priester während der Hl. Messe trägt.

Von griech. katá = »herab« und ty´mbos = »Grab«; die Bez. ist abgeleitet von dem römischen Flurnamen »ad catacumbas« für einen Steinbruch an der Via Appia am Ort der Kirche San Sebastiano fuori lemura. Dort befindet sich eine antike Begräbnisstätte.

Katakomben sind unterirdische Begräbnisanlagen der ersten Christen (z.B. Priscilla- und Domitillakatakombe in Rom), mit ausgedehnten, sich verzweigenden Gängen in mehreren Stockwerken übereinander. Die Toten wurden in Grabnischen beigesetzt.

Griech. katechéo = »mündlich unterrichten«; die Unterweisung in der christlichen Botschaft mit dem Ziel der Vermittlung des Glaubens, auch: Vorbereitung auf den Empfang von bestimmten Sakramenten.

Eine Person, die beauftragt ist, andere in der christlichen Botschaft zu unterweisen oder auf den Empfang bestimmter Sakramente vorzubereiten (Katechese).

Abk: KKK, inoffiziell auch: Weltkatechismus, von Papst Johannes Paul II. 1992 veröffentlicht. Er ist eine »Darlegung des Glaubens der Kirche und der katholischenLehre, wie sie von der Heiligen Schrift, der apostolischen Überlieferung und vom Lehramt der Kirche bezeugt oder erleuchtet wird« (Fidei depositum, Nr. 4).

Er soll die vielfachen nationalen oder lokalen Katechismen nicht verdrängen, aber ihre Maßgabe sein.

Verbindlicher Leitfaden der christlichen Glaubenslehre zur religiösen Unterweisung in Kirche und Familie (Katechese).

Bez. für die Vorbereitungszeit der Katechumenen auf die Taufe sowie für die Form der Unterweisung. Bis zum 6. Jh. waren es v. a. Erwachsene, die zum Christentum übertraten. Während der Vorbereitungszeit, die bis zu drei Jahre dauern konnte, wurden sie im Glauben unterwiesen und über drei Stufen zur vollen Teilnahme an der Eucharistie geführt. Heute dauert das Katechumenat je nach Bistum unterschiedlich lang.

Griech. katechoúmenos = »jmd., der im Glauben unterwiesen wird«; Siehe: Taufbewerber. Taufe.

Taufbewerber (Katechumenen) werden auf ihrem Weg zur Taufe mit dem Katechumenenöl gesalbt. Das Öl weist hin auf die Kraft Christi, die die Taufbewerber in ihrem Bemühen, ein christliches Leben zu führen, stärken soll. Siehe auch: Heilige Öle.

Im Gegensatz zur pfarreilichen Seelsorge Einsatz eines Seelsorgers bzw. einer Seelsorgerin in bestimmten Einrichtungen, z.B. beim Militär, im Krankenhaus, in der Schule, in der Exerzitienarbeit o. Ä.

Lat. Congregatio Sanctae Catharinae, Abk. CSC; kath. Frauenorden. Die 1571 in Braunsberg/Ostpreußen (heute Braniewo,
Polen) gegr. Ordensgemeinschaft ist eine der ältesten sozial aktiven Frauengemeinschaften. Gründerin ist die 1999 seliggesprochene Regina Protmann (* 1552, †1613). Die Katharinenschwestern sind weltweit in Krankenhäusern, Altenheimen, Kindergärten, Schulen und Kinderheimen tätig und unterhalten Sozial- und Pflegestationen.

Auch: Cathedra; griech. kathédra = »Lehrstuhl«; der Bischofsstuhl in der Kathedrale, der auf die Lehr- und Verkündigungsvollmacht des Bischofs verweist.

Bez. für die Bischofskirche; in ihr steht die Kathedra, der Bischofssitz. Der Begriff Dom kann synonym verwendet werden,
umfasst jedoch auch Kirchen, die keine Bischofskirchen sind oder waren, aber eine herausragende Bedeutung haben (z.B. Altenberger Dom).

Auch das Freiburger Münster ist eine Bischofskirche, also eine Kathedrale oder ein Dom; die Bez. »Münster« geht darauf zurück, dass diese Kirche als Stadt-, Pfarr- und Bürgerkirche erbaut und erst 1827, mit Gründung des Erzbistums Freiburg, zur Bischofskirche wurde.

Siehe: Domkapitel.

Bez. für die vom Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) organisierten und veranstalteten Treffen katholischer
Christen. Katholikentage verstehen sich als Foren des Gesprächs zwischen Kirche und Gesellschaft, bei denen religiöse, politische und gesellschaftliche Fragen erörtert werden. Sie finden seit 1948 i. d. R. alle zwei Jahre – im Wechsel mit den Evangelischen Kirchentagen – statt.

Begründet wurde das traditionelle Treffen 1848 mit der ersten »Generalversammlung der Katholiken Deutschlands«. Damals nahmen die Katholiken für sich die bürgerlichen Freiheiten in Anspruch, die in der »Märzrevolution« desselben Jahres errungen worden waren. Auf der Grundlage von Versammlungs-, Vereins- und Pressefreiheit begannen sie sich zu organisieren und forderten Religions- und Gewissensfreiheit. Während des sog. Kulturkampfs in der zweiten Hälfte des 19. Jh. artikulierte sich auf den Katholikentagen v. a. der Widerstand der Katholiken gegen Reichskanzler Bismarck und den Liberalismus.

In der Zeit des Nationalsozialismus fanden keine Katholikentage statt. Das 1933 im schlesischen Gleiwitz geplante Treffen wurde abgesagt, nachdem der preußische Ministerpräsident und Innenminister Hermann Göring zuvor eine Treueerklärung für »Führer und Reich« verlangt hatte. Erst 1948 fand wieder ein Katholikentag statt – es war der bis dahin 72. Seit 1952 ist das im gleichen Jahr gegr. ZdK der Veranstalter der Katholikentage. Von Katholikentagen gingen bereits zahlreiche Impulse aus, u. a. für die Entwicklung einer kath.-sozialen Bewegung, für den Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg und die Integration der Heimatvertrieben.

Zuletzt prägten v. a. junge Christen mit ihrem Eintreten für Frieden und Umweltschutz und ökumenischen Diskussionen die Katholikentreffen.

Griech. katholikós = »allgemein«; auch: »allumfassend, weltweit«; seit dem 2. Jh. Bez. für die universelle Sendung der Kirche.

Offizielles Internetportal der katholischen Kirche in Deutschland. Die Redaktion arbeitet im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz und versteht sich als ein subsidiärer Dienst für alle deutschen Diözesen, Orden sowie katholischen Einrichtungen und Verbände. Das Portal soll Wegweiser für das katholische Deutschland sein und über die vielfältigen katholischen Internetangebote informieren, es soll kirchliche Inhalte gliedern und bündeln und ein qualifiziertes Suchsystem bieten. Darüber hinaus sind regelmäßig aktuelle Dossiers zu unterschiedlichen Themen zu finden.

Das Portal will mit seinem Angebot Menschen erreichen, die Informationen über Religion, kirchliche Positionen zu gesellschaftspolitischen Fragen und Themen oder Hinweise zum kirchlichen Leben suchen. Die Redaktion hat ihren Sitz in Köln.

Abk. KAB; größter kath. Sozialverband Deutschlands; versteht sich als »Stimme der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Kirche« und will die Interessen der Mitglieder von einem christlich-sozialen Standpunkt aus in Kirche und Gesellschaft einbringen.

Die KAB ging aus den kath. Arbeitervereinen des 19. Jh. hervor. 1971 wurde der Bundesverband als Zusammenschluss mehrerer regionaler kath. Arbeitnehmerverbände mit Sitz in Köln gegründet. Die KAB zählt bundesweit rund 200.000 Mitglieder.

Bez. für bestimmte Schriften des Neuen Testaments: Briefe, die nicht an eine bestimmte Empfängergemeinde oder an eine einzelne Empfängerperson gerichtet sind, sondern an alle Gläubigen (z.B. die Johannesbriefe). »Katholisch« ist hier nicht im konfessionellen Sinn gebraucht, sondern im ursprünglichen Sinn von »allgemein, umfassend«.

Abk. kfd; nach eigenen Angaben mit über 620.000 Mitgliedern in rund 5.700 pfarrlichen Gruppen der größte Frauenverband
und der größte kath. Verband Deutschlands. Die kfd will u. a. »das Selbstbewusstsein von Frauen und weibliche Solidarität
fördern«, »Mitverantwortung für die Heils- und Seelsorge der Kirche übernehmen « und »die gleichberechtigte Beteiligung
von Frauen an Entscheidungen in Gesellschaft, Kirche, Politik und Wirtschaft durchsetzen«.

Gegründet wurde die kfd 1928 als »Zentralverband der katholischen Müttervereine«. 1939 verboten die Nationalsozialisten den Verband. 1951 erfolgte die Wiedergründung unter dem Namen »Zentralverband der katholischen Frauen- und Müttergemeinschaften«. 1968 verabschiedete der Verband, dessen Zentrale ihren Sitz in Düsseldorf hat, eine neue Satzung und gab sich den Namen »Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands«.

Abk. K.I.G. Nach längerem Vorlauf 1968 in München entstandene Bewegung, die Menschen ganz unterschiedlicher Herkunft
und Prägung zusammenführt. Es geht um einen bewusst gelebten Glauben in Gemeinschaft; Vorbild für dies Gemeinschaftsleben ist aber nicht das Kloster, sondern die Gemeinde und das Bild des Leibes mit vielen Gliedern. Es wirken Einzelne und Paare, Kleriker und Laien, Familien mit Kindern und Jugendlichen zusammen. Die Mitglieder legen keine Gelübde ab und bleiben zivilrechtlich selbständig. »Personen, die der Katholischen Integrierten Gemeinde zugehörig sind, verknüpfen in den verschiedenen Bereichen ihr Leben auf vielfältige Weise miteinander, je nach ihren Möglichkeiten und ihrer Berufung.

Sie ergreifen gemeinsame Initiativen, insbesondere auf dem Gebiet der handwerklichen und künstlerischen Gestaltung, der Wirtschaft, der Medizin und der Pädagogik. Sie wohnen – soweit möglich und sinnvoll – gemeinsam in Integrationshäusern « (Statuten in der Diözese Münster). Es gibt kein Gemeinschaftseigentum, aber gemeinsame Unternehmungen wie Privatschulen oder Wirtschaftsbetriebe.

Die K.I.G. sieht sich als Partnerin und Unterstützerin des Gemeindelebens in den Diözesen, das es mittragen und unterstützen will. Am Anfang der K.I.G. stand u. a. die Frage, warum die Kirche mit ihren Millionen Getauften die Diktaturen des 20. Jh. und die Katastrophe der Shoah nicht verhindern konnte. Ein wichtiges Anliegen ist darum die Sensibilisierung für die christliche Verantwortung für Frieden und Verständigung. Es bestehen K.I.G. den Diözesen München-Freising, Paderborn, Münster, Augsburg, Rottenburg-Stuttgart, Rom, Frascati, Wien, Morogoro und Daressalam (Tansania). Weitere Gemeinden sind im Aufbau in Jerusalem und Budapest.

Abk. KJG; einer der großen kath. Kinder- und Jugendverbände in Deutschland. Bundesweit zählt sie über 80.000 Mitglieder. Ziel der KJG ist es, Kindern und Jugendlichen ein Forum zu bieten, in dem sie ihre Interessen in Kirche und Gesellschaft demokratisch einbringen und vertreten können.

Die KJG ist mit anderen kath. Jugendverbänden im Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) zusammengeschlossen. Auf internationaler Ebene ist sie Mitglied der Fédération Internationale des Mouvements de Jeunesse Catholique d’Action Paroissiale (FIMCAP), dem internationalen Dachverband der kath. gemeindenahen Jugendverbände.

Abk. KNA; kath. Medienagentur Deutschlands, die v. a. aus dem gesamten Spektrum der Kirche, aber auch über soziale und kulturelle Themen berichtet. Sitz der Zentralredaktion ist Bonn.

In rund 3.500 kath. Kirchengemeinden gibt es heute kath. öffentliche Büchereien. Sie sind zumeist aus kirchl. Vereins- und Pfarrbüchereien hervorgegangen und haben sich im Borromäusverein zusammengeschlossen. Der Borromäusverein berät seine Mitglieder bei der Anschaffung neuer Medien und bietet Aus- und Fortbildungen für die Büchereimitarbeiter an.

Bundesweit arbeiten in den kath. öffentlichen Büchereien mehr als 23.000 ausschließlich ehrenamtliche Büchereimitarbeiter(innen).

Im Unterschied zur Gegenreformation bezeichnet die Katholische Reform die innerkirchliche
Erneuerungsbewegung nach der Reformation, einsetzend mit dem Konzil von Trient (Tridentinum).

Eine Zusammenstellung der Aussagen der kath. Kirche über die Grundlagen und Normen des Zusammenlebens der Menschen innerhalb der Gesellschaft bzw. zu Problemen der sozialen Gerechtigkeit. Die Katholische Soziallehre beruht auf den drei Grundsätzen: Personalität, Solidarität und Subsidiarität.

Siehe: Eichstätt-Ingolstadt.

Abk. KDFB; kath. Frauenverband, dessen wesentliches Ziel nach eigenen Angaben darin besteht, »die Präsenz von Frauen in
der Politik zu erhöhen«. Er unterstützt deshalb Frauen, die bereit sind, in Gesellschaft und Politik Verantwortung zu übernehmen, mischt sich in die Politik ein und nimmt zu aktuellen gesellschaftspolitischen Entwicklungen Stellung.

Der Katholische Frauenbund (ab 1983: Katholischer Deutscher Frauenbund) wurde 1903 in Köln gegründet als »Zusammenschluss katholischer Frauen aller Schichten, Berufe und Altersstufen, im Geiste der katholischen
Frauenbewegung, zum Dienst an Kirche und Volk, insbes. zur Vertiefung des katholischen Frauenideals in Familie,
Beruf und öffentlichem Leben«. Vorrangiges Ziel des Dachverbands der kath. Frauenbewegung war die Frauenbildung. Der
KDFB zählt heute rund 220.000 Mitglieder.

1933 als »Katholische Bibelbewegung e.V.« von Laien und Theologen in Stuttgart gegründet; 1938 erfolgte die erzwungene
Umbenennung in »Bibelwerk«, weil die Nationalsozialisten den Begriff »Bewegung« ausschließlich für sich reklamierten.
Zielsetzung des rund 25.000 Mitglieder zählenden Vereins ist es bis heute, die Verbreitung der Heiligen Schrift zu fördern,
Informationen zur Bibel zu vermitteln und den Gläubigen das »Buch der Bücher« auf unterschiedliche Weise zu erschließen.

»Das Kommissariat der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin«, so der vollständige Name, ist eine gemeinsame Dienststelle der Deutschen Bischofskonferenz und des Verbands der Diözesen Deutschlands. Das Katholische Büro ist die Verbindungs- und Informationsstelle zur Bundesregierung und den politischen Parteien.

Seine Aufgabe ist es, das politische und gesellschaftliche Leben in Deutschland zu beobachten, die Vorbereitung von Gesetzen und politischen Entscheidungen sachkundig zu begleiten und in diesem Rahmen den Standpunkt und die Meinung der kath. Kirche öffentlich darzustellen und zu vertreten.

Österreichische Nachrichtenagentur, arbeitet im Auftrag der Österreichischen Bischofskonferenz.

Abk. für Kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung; regelt das Dienst- und Arbeitsverhältnis der kirchl. Mitarbeiter(innen), entspricht im Wesentlichen den Bestimmungen des Bundesangestelltentarifs (BAT) bzw. des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD).

Abk. für Katholischer Deutscher Frauenbund.

Lat. calix; das Trinkgefäß, in dem bei der Hl. Messe Wein in das Blut Christi verwandelt wird (Konsekration). Der Kelch soll ebenso wie die Hostienschale (Patene) aus edlem und dauerhaftem Material hergestellt sein und keine Flüssigkeit eindringen lassen. Viele Kelche sind kunstvoll verziert. Siehe auch: Kelchkommunion.

Die Austeilung des konsekrierten Messweins an die Gläubigen im Rahmen der Eucharistie. Siehe auch: Kommunion.

Griech. kenotáphion, zu: kenós = »leer« und táphos = »Grab«; Ehrengrab für einen Verstorbenen, dessen Gebeine an einem anderen Ort bestattet wurden.

Die Kerze ist nicht nur Lichtspender, sondern eine vieldeutige Metapher, die für Christen auch Christus symbolisiert. Die frühen Christen hatten das Anzünden von Kerzen aus dem antiken Totenkult übernommen.


Seither gehören Kerzen zum Totengeleit, zur Aufbahrung und Grabpflege. Bei Gottesdiensten brennen sie als Zeichen der Gegenwart Christi. So stiften Gläubige Kerzen (»Kerzenopfer«) und entzünden sie insbes. vor Kreuzen, Heiligenbildern oder auf Gräbern.

Das Wort leitet sich von den im Mittelalter von der katholischen Kirche bekämpften Katharern her. Siehe auch: Häresie.

Bedeutender Marienwallfahrtsort in Nordrhein-Westfalen (Bistum Münster). Seit über 400 Jahren wird hier von Pilgern das Gnadenbild mit dem Titel »Trösterin der Betrübten« verehrt.

Abk. für Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands.

Abk. für Katholische Hochschulgemeinde.

Abk. für Katholische Integrierte Gemeinde.

Das Kindermissionswerk geht auf die Initiative einer Jugendlichen aus Aachen, Auguste von Sartorius (* 1830, † 1895), zurück. Betroffen von der Not der Kinder in China und Afrika, griff sie eine Idee auf, die 1843 in Frankreich geboren worden war. Unter dem Namen »OEuvre de la Ste. Enfance« hatte der Bischof von Nancy, Charles Auguste de Forbin-Janson, dort ein Kindermissionswerk ins Leben gerufen. Am 2. August 1846 gründete Auguste von Sartorius das dt. Kindermissionswerk unter dem Namen »Verein der Kindheit« und wurde dessen erste Leiterin. Heute ist das dt. Kindermissionswerk von den rund 110 Kinderwerken der kath. Kirche das weltweit größte.

Es unterstützt jährlich rund 3.600 Projekte für »Kinder in Not« in Asien, Afrika und Lateinamerika, aber auch in den Ländern Osteuropas. Die Hilfe kommt u. a. Waisenkindern, behinderten Kindern, Straßenkindern, Kindern in Kriegsgebieten und Flüchtlingslagern sowie Opfern von Naturkatastrophen zugute. Zudem unterstützt das Kindermissionswerk Alphabetisierungsprogramme und Basisgesundheitsdienste, Hausbauprojekte für kinderreiche Familien und Dorfentwicklungsprogramme.

Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit des Werkes mit der Bundesregierung und der Europäischen Union. Die finanziellen Mittel für die Projektarbeit kommen zu über 60 Prozent aus der Sternsingeraktion (Sternsingen).

Einrichtung, in der Kinder halb- und ganztägig betreut und pädagogisch gefördert werden. Der noch weitverbreitete Begriff »Kindergarten«, der in viele Sprachen übernommen wurde, stammt von dem Pädagogen Friedrich Wilhelm August Fröbel (* 1782, †1852), der 1840 in Blankenburg (Thüringen) den ersten Kindergarten gründete. In den kath. Tageseinrichtungen für Kinder verstehen die pädagogischen Fachkräfte Bildung als wichtigen Baustein für die Entfaltung der Persönlichkeit jedes einzelnen Kindes. Inhaltlich führt das  Konzept Vorgaben der Bildungspläne der Bundesländer aus und bietet darüber hinaus Ausführungen zu den anthropologischen Grundlagen der Erziehung, zu gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, Auftrag und Rolle der Erziehenden, Beobachtung und Dokumentation, Erziehungspartnerschaft mit Eltern, Übergang zur Schule und zur Evaluation der pädagogischen Arbeit.

Griech. ekklesía = »Versammlung« und »die Herausgerufenen«; bezeichnet:


1. die Versammlung, die JHWH, der Gott Israels, selbst geschaffen hat; als solche ist »ekklesia« die Versammlung Gottes und somit weder Gruppe noch Fraktion noch Verein noch Sekte. Sie ist öffentliche Versammlung des um den Sinai versammelten Gottesvolkes (der Israeliten). Der eigentl. Ursprung der »ekklesia Gottes« ist damit das Alte Testament.


2. gemäß dem Neuen Testament den eigentl. Existenzort von Kirche, nämlich die Feier der Eucharistie (Gottesdienst), zu der sich die christliche Gemeinde versammelt. Darin unterscheidet sie sich von den vielen Versammlungen der Gesellschaft,
von ihren Parlamenten, Räten, Ausschüssen, Kommissionen und Gremien. Ihre Mitte, die alles trägt und die sie selbst nicht machen kann, ist Jesus Christus.


3. das Gott geweihte Gebäude (»Gotteshaus«), in dem sich die christliche Gemeinde zum Gebet, zum Hören auf Gottes
Wort und zur Feier der 3Eucharistie versammelt (das Wort »Kirche« kommt von griech. kyriakón oder kyriaké = »das dem Herrn gehörige Haus«).

Internationales kath. Hilfswerk, das bei der Aus- und Weiterbildung von Seminaristen und Priestern, bei Bau und Renovierung von Ausbildungsstätten und Kirchen, beim Übersetzen und Verlegen der Bibel und anderer religiöser Literatur sowie bei der Ausstrahlung religiöser Rundfunkprogramme hilft.

Kirche in Not/Ostpriesterhilfe wurde 1947 von dem niederländischen Prämonstratenser-Pater Werenfried van Straaten (* 1913, †2003) gegründet. Er organisierte damals Hilfe für die vielen Heimatvertriebenen aus den dt. Ostgebieten und rief die ehem. Kriegsgegner Deutschlands zur Versöhnung auf. Der Pater sammelte auch Nahrungsmittel und Kleidung. Dass er bei flämischen Bauern v. a. Speck erhielt, trug ihm den Namen »Speckpater« ein. 1952 begann die Hilfe für die verfolgte Kirche in Osteuropa. Heute hilft das Werk in mehr als 130 Ländern, in denen die Kirche verfolgt wird oder nicht genügend Mittel für ihre seelsorgerischen Aufgaben hat. 1984 wurde es vom Heiligen Stuhl per Dekret der Kongregation für den Klerus als »öffentliche und universale Vereinigung von Gläubigen« anerkannt. Die internationale Zentrale hat ihren Sitz in Königstein im Taunus, die dt. Sektion in München.

Bez. für Banken in Deutschland, die mit den beiden großen Kirchen eng verbunden sind. 2009 gab es neben vier evangelischen Kirchenbanken (KD-Bank eG – die Bank für Kirche und Diakonie, Duisburg; Evangelische Darlehnsgenossenschaft eG, Kiel; Evangelische Kreditgenossenschaft eG, Kassel, und die Landeskirchliche Kredit- Genossenschaft Sachsen eG, Dresden) auch fünf katholische: die Bank im Bistum Essen eG, Essen; die Bank für Kirche und Caritas eG, Paderborn; die Darlehnskasse Münster eG, Münster; die Liga Bank eG, Regensburg und die Pax-Bank eG, Köln. Alle Kirchenbanken haben die Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft (eG) und gehören dem Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken e.V. an. Ihre Mitglieder sind überwiegend Einrichtungen der kath. Kirche sowie Privatpersonen, die i. d.R. in einer kirchl. Einrichtung angestellt sind.  Gegenüber herkömmlichen Geschäftsbanken zeichnen sich Kirchenbanken durch eine günstigere Kostenstruktur aus. Die Kontoführung ist zumeist gebührenfrei, Spareinlagen werden höher verzinst, Darlehen günstiger vergeben. Aufgrund ihres Kundenkreises sehen Kirchenbanken eine bes. Verpflichtung darin, ethisch und nachhaltig orientierte Finanzprodukte anzubieten.

Siehe: Exkommunikation.

Den Zehn Geboten nachempfundene Regeln der Kirche für ihre Mitglieder. Im Katechismus der Katholischen Kirche (1993) sind sie so formuliert (Nr. 2041ff.):


1. Du sollst an Sonn- und Feiertagen der Heiligen Messe andächtig beiwohnen.
2. Du sollst deine Sünden jährlich wenigstens einmal beichten.
3. Du sollst wenigstens zur österlichen Zeit sowie in Todesgefahr die Heilige Kommunion
empfangen.
4.Du sollst die gebotenen Feiertage halten.
5. Du sollst die gebotenen Fasttage halten.

Siehe: Pfarrei.

Als Körperschaft öffentlichen Rechts ist der Gemeindeverband, getragen von mehreren Pfarrgemeinden, der Rechtsträger für gemeinsame Einrichtungen wie regionale Bildungswerke, Caritasverbände, soziale Beratungsstellen, Migrationshilfen, Schulreferate usw.

Bez. für die sich aus dem christlichen Festkalender ergebende Ordnung eines Jahres (Festjahr). Es ist im Wesentlichen bestimmt durch den Sonntag, die wöchentliche Gedächtnisfeier des Todes und der Auferstehung Jesu, die seit der Zeit der
Apostel begangen wird. Das höchste Fest des Kirchenjahres ist das Osterfest, das jeweils am ersten Sonntag nach dem ersten Frühlingsvollmond gefeiert wird. Dieses und alle Feste, die von Ostern abhängig sind, also Christi Himmelfahrt, Pfingsten, Dreifaltigkeitssonntag und Fronleichnam, werden deshalb bewegliche Feste genannt.

Das Kirchenjahr beginnt mit dem Advent (erster Adventssonntag), der Vorbereitungszeit auf die Feier der Ankunft Jesu ( liturgische Farbe: Violett). Es folgt die Weihnachtszeit vom 25. Dezember (Fest der Geburt Jesu) bis zum Sonntag nach Epiphanie (6. Januar), an dem das Fest der Taufe Jesu gefeiert wird (liturgische Farbe:Weiß).

Vierzig Tage vor Ostern läutet der Aschermittwoch die österliche Fasten- und Bußzeit ein. Die Woche vor Ostern heißt Karwoche oder Heilige Woche. Sie beginnt mit dem Palmsonntag, der Erinnerung an Jesu Einzug in Jerusalem (liturgische Farbe: Rot); der Gründonnerstag (liturgische Farbe: Weiß) ist das Gedächtnis der Einsetzung der Eucharistie und der Priesterweihe; der Karfreitag ist der Gedächtnistag des Todes Christi (liturgische Farbe: Violett). Höhepunkt der Feier der drei österlichen Tage und des ganzen Kirchenjahres ist die Feier der Auferstehung Jesu in der Osternacht (liturgische Farbe: Weiß). Mit dem Osterfest beginnt die fünfzigtägige Osterzeit.

Das Fest Christi Himmelfahrt wird 40 Tage nach Ostern begangen. Zehn Tage später folgt das Pfingstfest, das Gedächtnis der Sendung des Heiligen Geistes, mit der die Geschichte der Kirche begonnen hat (liturgische Farbe: Rot) und mit der die Osterzeit endet. Eine Woche nach Pfingsten feiert die Kirche den Dreifaltigkeitssonntag (Trinitatis). Am Donnerstag danach folgt das Fest Fronleichnam, das an die Gegenwart Christi in der Eucharistie erinnert. Das Kirchenjahr endet mit dem Christkönigsfest am Sonntag vor dem ersten Advent. Die Sonntage zwischen dem Fest der Taufe Jesu und der Fastenzeit und zwischen Pfingsten und Adventszeit werden als »Sonntage im Jahreskreis« gezählt (liturgische Farbe: Grün).

Latein ist die Amtssprache der kath. Kirche für offizielle Verlautbarungen und in der Liturgie. Weil das Latein der Kirche zahlreiche Begriffe enthält, die es im klassischen Latein der alten Römer nicht gab, hat sich für diesen Sprachtyp der Begriff »Kirchenlatein« gebildet. Moderne Begriffe, für die das klassische Latein kein Wort kennt, erhalten durch eine eigene vatikanische Arbeitsstelle neulateinische Termini.

Lat. doctores ecclesiae; einige Theologen des Altertums hatten einen so großen Einfluss auf Kirche und Theologie, dass man sie als Kirchenväter bezeichnete. In der Westkirche waren dies anfangs Hieronymus, Ambrosius von Mailand, Augustinus von Hippo und Papst Gregor der Große. Die Ostkirche kannte zunächst nur drei Kirchenväter: Johannes Chrysostomos, Basilius von Caesarea und Gregor von Nazianz, zu denen später noch Athanasius von Alexandria gezählt wurde.

In der katholischen Kirche wurden später Bedingungen eingeführt, um auch Theologen nach dem Altertum mit diesem Titel
bezeichnen zu können. Die Rota Romana verleiht, nach Prüfung durch den Papst, den Titel, den bislang 33 Personen
führen, darunter drei Frauen: Katharina von Siena, Teresa von Avila und Thérèse von Lisieux.

Ihren Ursprung hat die Kirchenmusik im jüdischen Synagogengottesdienst. Vermutlich wurden die Psalmen anfangs von einem Priester oder Diakon im Wechsel mit der Gemeinde gesungen. Später übernahmen Klerikerchöre den Part der Gemeinde. Die Mehrstimmigkeit z.B. im Choral wird zu einem Kennzeichen der christlichen Musik. Mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil wird die Kirchenmusik auf neue Grundlagen gestellt, z.B. tritt Latein im Kirchenlied zugunsten der Landessprache zurück.

Mehrere Bistümer zusammen bilden eine Kirchenprovinz mit einem Erzbistum und mehreren Suffraganbistümern. Die Kirchenprovinz wird von einem Erzbischof geleitet. In einigen kirchenrechtl. Angelegenheiten ist das Erzbistum als Berufungsinstanz zuständig, z.B. in der Ehegerichtsbarkeit.

Das Recht der verfassten röm.-kath. Kirche regelt den Vollzug der kirchlichen Gemeinschaft: es ist damit ein geistliches und kein ziviles Recht. Kennzeichnend für das Kirchenrecht ist die Unterscheidung zwischen göttlichem und menschlichem Recht. Das gültige Gesetzbuch des lat. Kirchenrechts ist der Codex Iuris Canonici (Abk. CIC) in seiner 1983 in Kraft gesetzten Neufassung, die die Beschlüsse des Zweiten Vatikanischen Konzils reflektiert. Der CIC (1983) gliedert sich in sieben Bücher und enthält 1.752 Einzelvorschriften(Canones). Für die Anwendung des kirchl. Rechts sind die Gerichtshöfe der Römischen Kurie zuständig: Apostolische Signatur, oberster Gerichtshof und höchstes Verwaltungsgericht. Es gibt auch ein eigenes Kirchenrecht für die mit Rom unierten Ostkirchen (Orthodoxe Kirchen), den Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium.

Das Evangelium von der Stillung des Sturms auf dem See Genezareth (vgl. Mt 8, 23–27; Mk 4, 35–41; Lk 8, 22–25) steht Pate für die Idee von der Kirche als Schiff. Die Form des romanischen oder gotischen Kirchengebäudes – stellt man es sich auf den Kopf gestellt vor – erinnert ebenfalls an einen Schiffskörper.

Siehe: Domschweizer.

Als Kirchenstaat wird das bis 1870 bestehende Herrschaftsgebiet des Papstes bezeichnet.
Durch Schenkungen und Vermächtnisse der Kaiser und des Adels (z.B. des Frankenkönigs Pippin im Jahr 754) war der Bischof von Rom zu einem der größten Großgrundbesitzer in Italien geworden. Zu den als Patrimonium Petri (Vermögen des Petrus) bezeichneten Besitzungen gehörten Rom und das Umland sowie große Gebiete Süditaliens, Siziliens, Sardiniens und Nordafrikas. Unter Berufung auf eine angebliche Urkunde Kaiser Konstantins (»Konstantinische Schenkung«) beanspruchten die Päpste später die volle Souveränität über ihre Besitzungen. Papst Julius II. (1503–1513) gelang es, die Souveränität des Kirchenstaates auch gegenüber dem italienischen Adel durchzusetzen und ein zentralistisches Staatswesen zu organisieren. Dennoch blieb auch der Kirchenstaat von anderen Großmächten abhängig. Im Verlauf der Französischen Revolution und während der napoleonischen Herrschaft kam es zu immer weiteren Gebietsabtretungen. Nach dem Wiener Kongress (1814–1815) wurde der Kirchenstaat als Enklave innerhalb des Königsreichs Italien wieder errichtet, 1860 aber auf das einstige Gebiet des Patrimonium Petri reduziert und 1870 schließlich von Italien annektiert. Papst Pius IX. (1846–1878) betrachtete sich fortan als »Gefangener im Vatikan«. Erst 1929 wurde die »Römische Frage« nach der Stellung des Papstes und seines Verhältnisses zu Italien in den Lateranverträgen geregelt. Das Vertragswerk sichert dem Vatikan als Nachfolger des Kirchenstaates die volle Souveränität über das päpstliche Territorium (Vatikanstadt) zu.

Die Kirchensteuer ist in der Bundesrepublik Deutschland eine gesetzlich festgelegte Abgabe der Kirchenmitglieder. Sie sind zum Zahlen von Steuern verpflichtet, um die vielfältigen Aufgaben und finanziellen Lasten der Kirche mitzutragen. Die rechtliche Grundlage der Kirchensteuer, der wichtigsten Quelle der Kirchenfinanzen, bilden die in das Grundgesetz unverändert übernommenen staatskirchenrechtl. Artikel der Weimarer Verfassung von 1919. Darin wird den Kirchen – als Ersatz für die während der Säkularisation durch den Staat enteigneten Kirchengüter – u. a. garantiert, aufgrund der bürgerlichen Steuerlisten nach landesrechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben. Der meist neunprozentige Anteil an der Lohn- und Einkommensteuer (bei hohen Einkommen besteht die Möglichkeit der Kappung) wird über das staatliche Finanzamt eingezogen und an die Kirchen weitergegeben. Der Staat erhält für diesen Dienst drei Prozent des Steueraufkommens. Für die Überwachung der Verteilung der Kirchensteuer und die Beschlussfassung über den Haushalt ist der jeweilige diözesane Kirchensteuerrat zuständig.

Siehe: Kirchensteuerrat.

Auch: Kirchensteuerausschuss, Diözesansteuerausschuss; der Kirchensteuerrat einer Diözese wirkt mit bei der Verwaltung der Finanzen. Seine Aufgabe ist es, den Haushaltsplan der Diözese zu beschließen und seine Durchführung zu überwachen, die Jahresrechnung zu prüfen, in manchen Diözesen auch die Höhe der Kirchensteuer festzusetzen und über Anträge auf Erlass und Stundung der Kirchensteuer zu entscheiden.
Dem Kirchensteuerrat gehören neben hauptamtlichen Mitarbeiter(inne)n aus den Finanzabteilungen (bzw. -kammern)
der Diözesen gewählte Vertreter aus den Gemeinden an.

Ehrentitel für Kirchenlehrer und Kirchenschriftsteller der ersten acht Jahrhunderte, die entscheidend zur Lehre und zum Selbstverständnis des Christentums beigetragen haben.

Veraltete Bez. für den zu einer Pfarrei gehörenden Bezirk.

Siehe: Glockenturm.

Siehe: Glockenturm.

Alljährliches Fest zur Erinnerung an die Einweihung der Kirche, oft in Verbindung mit einem Volksfest (auch: Kirchweihfest, Kirchenmesse, Kirmes, Kermes oder Kerbe). Siehe: Heilige Öle.

Siehe: Kirchweih.

Abk. für Katholische Junge Gemeinde, kath. Jugendverband.

Abk. für: Katechismus der Katholischen Kirche.

Verband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung.

Siehe: Flügelaltar.

Lat. Ordo Sanctae Clarae, Abk. OSC; dem Orden der Franziskaner nahestehender kontemplativer Frauenorden (Kontemplation), der nach den Regeln der hl. Clara von Assisi (* 1194, † 1253) lebt. Clara hatte die Ordensgemeinschaft 1212 gemeinsam mit Franz von Assisi gegründet. Der Frauenorden, der ein streng zurückgezogenes und beschauliches Leben führt, breitete sich rasch aus. Heute gibt es weltweit zahlreiche Konvente, auch in Deutschland, Österreich und Südtirol.

Lat. Ordo Sanctae Clarae Capuccinarum, Abk. OSCCap (auch: OSClCap); dieser kontemplative Ordenszweig, meist Kapuzinerinnen von der Ewigen Anbetung genannt, entstand ab 1534, wurde 1538 als Kommunität anerkannt und dem zweiten Orden der Klarissen zugeordnet. Die Schwestern leben in Klausur nach der Regel der hl. Clara von Assisi und den Statuten der hl. Coletta von Corbie. Weltweit gibt es rund 2.000 Schwestern in etwa 150 Klöstern. Siehe auch: Klarissen-Kapuzinerinnen von der Ewigen Anbetung.

Frauenorden; ein Zweig der Klarissen-Kapuzinerinnen, der am 21. Juni 1860 von dem Kapuziner-Pater Bonifatius Söngen im Bistum Mainz gegründet wurde. Dem Ordenszweig gehören in Deutschland drei Klöster an.

Lat. claustrum = »abgeschlossener Raum, verschlossener Ort«; abgeschlossener Bereich in einer Ordensgemeinschaft, 3Klausur.

Lat. clausura = »Verschluss, Einschließung«; Bereich eines Klosters, der von Fremden nicht betreten werden darf. Siehe auch: Klaustrum.

Auch: Dreikonchenchor oder Trikonchos; typische Chorform bei spätromanischen Kirchen. Um das Quadrat der Vierung sind nach drei Seiten Halbkreise gelegt, die Konchen. An der vierten Seite schließt das Langhaus an. Ein Typ dieser Bauform, St. Maria im Kapitol in Köln, bildete die Vorlage für die Peterskirche in Rom.

Kath. Männerorden; die Ordensgemeinschaft, die zur geistlichen Familie des seliggesprochenen Charles de Foucauld gehört, wurde 1933 von dem französischen Priester René Voillaume gegründet. Mit vier weiteren Priestern zog er in die Sahara nach El-Abiodh-Sidi-Cheikh und begann dort nach der Ordensregel, die Charles de Foucauld 1899 in Nazaret ausgearbeitet hatte, mit ihnen ein gemeinsames Leben zu führen. Ein tieferes Verständnis für die Schriften und das Anliegen Charles de Foucaulds führte nach dem ZweitenWeltkrieg zur Entstehung weiterer kleiner Gemeinschaften und einem völlig neuen Ordensleben. Statt hinter Klostermauern leben die Kleinen Brüder Jesu zu zweit oder zu dritt in Mietswohnungen, verdienen ihren Lebensunterhalt in Fabriken, auf dem Bau oder in der Landwirtschaft und pflegen engen Kontakt mit den Menschen ihrer Umgebung. »Arbeiten in Berufen der unteren Lohnstufen, die nicht im innerkirchlichen Bereich beheimatet sind, geschwisterliches Leben mit den Nachbarn und das Gebet« sind die drei Elemente, die das Ordensleben der Kleinen Brüder Jesu bis heute bestimmen. Die Gemeinschaft zählt weltweit rund 250 Mitglieder in 43 Ländern. Im deutschsprachigen Raum leben Kleine Brüder in Hamburg, Duisburg, Stuttgart, Nürnberg, Zürich, St. Pölten
und Wien.

Kath. Männerorden; die Ordensgemeinschaft wurde 1957 von dem französischen Priester René Voillaume gegründet und ist
stark von der Persönlichkeit und dem Lebensweg Charles de Foucaulds geprägt. Die kleinen Gemeinschaften von drei bis
vier Brüdern versuchen, ein kontemplatives Leben (Kontemplation) im Geiste Charles de Foucaulds mit einem sozialen und pastoralen Engagement mit und bei den Menschen am Rande der Gesellschaft zu verbinden. Die Ordensgemeinschaft zählt etwa 80 Brüder in 18 verschiedenen Ländern, von denen ein Drittel Priester sind. Seit 2005 gibt es eine Gemeinschaft der Kleinen Brüder in Leipzig.

Siehe auch: Kleine Brüder Jesu; Kleine Schwestern Jesu.

Kath. Frauenorden; die Gemeinschaft wurde 1939 von der in Frankreich geborenen Magdeleine Hutin (* 1898, † 1989) gegründet und gehört zur geistlichen Familie Charles de Foucaulds. Die Schwestern leben in kleinen Gemeinschaften, zumeist in einfachen Mietwohnungen. Sie wollen die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Armen, der »kleinen Leute«, ihre Hoffnungen, Freuden und Leiden teilen. Die Ordensgemeinschaft zählt weltweit 1.300 Schwestern in über 60 Ländern. In Deutschland sind sieben Gemeinschaften tätig, v. a. in sozialen Brennpunkten großer Städte.

Kath. Frauenorden; die Ordensgemeinschaft wurde 1963 in Venezuela von dem französischen Priester René Voillaume gegründet und gehört zur geistlichen Familie Charles de Foucaulds. Die Kleinen Schwestern vom Evangelium leben in internationalen Gemeinschaften von jeweils drei oder vier Schwestern zusammen und wollen das Evangelium »nicht allein
durch Worte verkünden«. Sie teilen u. a. das Leben von Gitanes in Frankreich, arbeiten mit Indios in Ecuador, Immigranten
in Italien, Strafgefangenen in den USA und sind in Gesundheits- und Bildungsprojekten engagiert.Weltweit gehören rund 70 Schwestern der Ordensgemeinschaft an. In Deutschland gibt es derzeit noch keine Gemeinschaft der Kleinen Schwestern vom Evangelium. Siehe auch: Kleine Brüder Jesu; Kleine Schwestern Jesu.

Der Begriff ist seit dem 3. Jh. bekannt. Er bezeichnet Diakone, Priester und Bischöfe, die durch besondere Weihen Anteil am Amt in der Kirche haben und zum Klerus gehören. Der Status ist verbunden mit Standespflichten und -rechten, z.B. täglichem Stundengebet, Zölibat, Gehorsam gegenüber dem Bischof.

Griech. klerós = »Los, Anteil, Erbteil«; das von Paulus beschriebene »Anteilhaben« oder »das gleiche Schicksal tragen« wie die Heiligen (Kol 1, 12) wurde zur Berufsbezeichnung für den Stand der Geistlichen. Siehe auch: Kleriker.

Lat. claustrum = »abgeschlossener Raum«; der abgeschlossene Lebens- und Kulturbereich einer Ordensgemeinschaft.

Auch: »Kloster auf Zeit« meint die Möglichkeit, eine Zeit lang in Klöstern (mit) zu leben. Angebote lassen sich im Internet z.B. unter www.orden-online.de und in der Schweiz unter www.kath.ch/kloster_auf_Zeit recherchieren.

Siehe auch: Katholische Nachrichten-Agentur.

Gestus der Verehrung Gottes, beim Betreten und beim Verlassen einer Kirche, vor dem Tabernakel, nach der Wandlung vor dem Altar.

Lat. »Mitgehilfe«; ein vom Papst ernannter Bischof, der einem amtierenden Bischof bzw. Erzbischof zur Seite gestellt wird und zugleich das Recht der Nachfolge besitzt. Er muss vom Diözesanbischof zum Generalvikar bestellt werden und unterstützt ihn in der gesamten Leitung der Diözese, vertritt ihn auch bei dessen Abwesenheit oder Verhinderung.

Kommt es zu einer Sedisvakanz des bischöflichen Stuhls, weil der Diözesanbischof zurücktritt oder stirbt, übernimmt der Koadjutor sofort die Leitung der Diözese und ist neuer Diözesanbischof. In diesem Fall bleibt das möglicherweise bestehende Wahlrecht des Domkapitels außer Betracht.

So wurde z.B. Joseph Höffner am 6. Januar 1969 zum Koadjutor des Erzbischofs von Köln bestellt, um den damals fast erblindeten Joseph Kardinal Frings zu unterstützen.

Abk. für katholische öffentliche Bücherei.

Griech. »Gemeinschaft«, lat. »communio«.

Lat. collaris = »Halstuch«; steifer, schwarzweißer Halskragen, Bestandteil der Alltagskleidung von Priestern.

Die Person, die während der Liturgie die Geldgaben (Kollekte) der Gemeinde einsammelt und zum Altar trägt.

Lat. colligere = »zusammenlesen, sammeln«; Sammlung freiwilliger (Geld-) Spenden während der Gabenbereitung zugunsten kirchlicher oder karitativer Zwecke.

Internationales Kolpingwerk; kath. Sozialverband, hervorgegangen aus dem»Katholischen Gesellenverein«, der 1849 in Köln
von dem seliggesprochenen Priester Adolph Kolping gegründet worden war. Kolpings Sorge galt den wandernden Handwerksgesellen, die sich zu Beginn der Industrialisierung oft in wirtschaftlicher Not und großer Orientierungslosigkeit
befanden.

In den »Gesellenvereinen« baute er mit ihnen zusammen familienähnliche Gemeinschaften auf, die Heimat
boten und die Chance, sich beruflich und persönlich zu entwickeln. Zugleich trat Kolping für soziale Gerechtigkeit ein. In
der Zeit des Nationalsozialismus wurde der »Katholische Gesellenverein« in »Kolpingwerk« umbenannt und zählt heute
weltweit über 500.000 Mitglieder. Die Arbeit des Kolpingwerkes vollzieht sich v. a. in Gruppen und sog. Kolpingsfamilien auf Pfarr- und Ortsebene.

Ort zur Aufbewahrung von Urnen. Manche Kirchen, die nicht mehr für Gottesdienstzwecke gebraucht werden, werden zu Kolumbarien umgewidmet.

Lat. commendare = »anvertrauen, empfehlen«; einzelne Niederlassung der Ritterorden, z.B. ein Kloster der Ordensritter. Siehe auch: Ballei.

Lat. communio = »Gemeinschaft«; Bez. für den Empfang der Eucharistie, also des Leibes und Blutes Christi in Gestalt von Brot und Wein. Die Austeilung der Kommunion erfolgt i.d.R. während der Hl. Messe (Eucharistiefeier). Sie ist aber auch außerhalb dieser Feier möglich (Krankenkommunion). Die Form des Kommunionempfangs ist unterschiedlich. Meistens wird nur das heilige Brot, die Hostie, ausgeteilt. Bei Eucharistiefeiern mit kleineren Gruppen ist auch die Kelchkommunion (»Kommunion unter beiderlei Gestalt«) üblich.

Bez. für Laien, die dem Priester während der Hl. Messe bei der Austeilung der Kommunion behilflich sind. Für diesen Dienst erhalten die Kommunionhelfer eine besondere Beauftragung des Bischofs.

Sammelbegriff mit der Grundbedeutung »Gemeinschaft«, bezeichnet i. d.R. die Ordensleute, die zur selben Niederlassung gehören, von dort aus ihren Aufgaben nachgehen und beispielsweise Mahlzeiten, Gottesdienste und Erholungszeiten gemeinsam verbringen.

Lat. completare = »vollenden«; das Nachtgebet der Kirche. Siehe: Horen, Stundengebet.

Verwaltung von Besitzungen der Ordensbrüder durch einen Ordensritter (Komtur).
Siehe auch: Ballei.

Lat. »Bekenntnis«; allg. Bez. für die Zugehörigkeit zu einer bestimmten christlichen Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft (z.B. katholisch, evangelisch, reformiert, orthodox).

Auch: interkonfessionelle Ehe; Bez. für eine Ehe, bei der Mann und Frau unterschiedlichenchristlichen Bekenntnissen angehören. Katholischerseits ist für eine kirchliche Trauung eine Dispens von der Formpflicht nötig. Es gibt die evangelische
Trauung mit katholischer Assistenz (Ritus A), die katholische Trauung mitevangelischer Assistenz (Ritus B); ob die Trauung katholisch oder evangelisch ist, hängt davon ab, welcher der beteiligten Geistlichen den Ehekonsens erfragt.

Eine ökumenische Trauung gibt es nur im ehem. Land Baden (Badische Landeskirche und Erzbistum Freiburg) mit einem eigenen ökumenischen Trauformular (Ritus C).

Siehe: Confrater.

Lat. congregatio = »Versammlung, Vereinigung«;
1. Bez. für klösterliche und andere religiöse Gemeinschaften und Vereinigungen, deren Mitglieder sich v. a. konkreten Aufgaben außerhalb ihres Klosters widmen – im Unterschied zu den auf Chorgebet, Gottesdienst, Predigttätigkeit und innerklösterliches Leben ausgerichteten alten Mönchsorden (Benediktiner, Zisterzienser) oder Bettelorden (Franziskaner,
Dominikaner). Beispiele sind sozial-karitativtätige Gemeinschaften (Alexianerbrüder, Barmherzige Schwestern, Hospitalorden, Vinzentinerinnen, franziskanisch geprägte Schwesterngemeinschaften), Kongregationen mit Tätigkeitsschwerpunkt Jugendarbeit, Schule und Erziehung (z.B. Maria-Ward-Schwestern, Salesianer Don Boscos, Schulbrüder und Schulschwestern, Ursulinen), Missionskongregationen (Steyler Missionare und Missionsschwestern, Missionsbenediktiner, Missionsdominikaner, Herz-Jesu-Missionare) und Gemeinschaften mit neuen seelsorglichen Tätigkeitsschwerpunkten, wie z.B. Volks- und Gemeindemission (Redemptoristen, Pallottiner).
Heute lautet der gemeinsame Oberbegriff für Orden und Kongregationen »instituta religiosa«.


2. Bez. für die zur Römischen Kurie zählenden Zentralbehörden. Die zzt. bestehenden neun Kongregationen sind zuständig
für: Glaubenslehre, orientalische Kirchen, Gottesdienst und Sakramente, Selig- und Heiligsprechungsverfahren, Bischöfe,
Evangelisierung der Völker, Klerus, Institute des gottgeweihten Lebens sowie Seminare und Studieneinrichtungen.


3. Bez. für den Zusammenschluss mehrerer selbständiger Mönchsklöster (z.B. die Beuroner Kongregation der Benediktiner).

Siehe: Vinzentiner.

Lat. Congregatio Missionariorum Filiorum Immaculati Cordis Beatae Mariae Virginis, Abk. CMF; Siehe: Claretiner.

Abk. CMM; Mariannhiller Missionare.

Lat. Congregatio Sancti Spiritus, Abk. CSSp; Siehe: Spiritaner.

Lat. Societas Sanctissimi Sacramenti, Abk. SSS; Siehe auch: Eucharistiner.

Lat. Congregatio Passionis Iesu Christi, Abk. CP; Siehe: Passionisten.

Siehe: Generalkongregation, Sonderkongregation.

Die 1968 in Königstein/Taunus von den dt. Bischöfen veröffentlichte Erklärung war eine Reaktion auf die am 25. Juli 1968 veröffentlichte Enzyklika »Humanae vitae« von Papst Paul VI. (1963–1978), die weithin Ratlosigkeit unter dt. Katholiken auslöste. Danach muss jeder eheliche Akt für die Zeugung neuen Lebens offen sein, und darum sei »jede Handlung verwerflich, die entweder in Voraussicht oder während des Vollzuges des ehelichen Aktes darauf abstellt, die Fortpflanzung zu verhindern«, wie es in dem Lehrschreiben heißt. Ohne der Enzyklika zu widersprechen oder ihre Verbindlichkeit zu bezweifeln, machten die Bischöfe in ihrer gemeinsamen Erklärung deutlich, dass eine abweichende verantwortliche Gewissensentscheidung in der Frage der Empfängnisverhütung grundsätzlich möglich sei.

Der entscheidende Satz in der Königsteiner Erklärung, die die Bischöfe als pastorale Hilfe verstanden, lautet: »Wer glaubt, so denken zu müssen [also anders als in dem päpstlichen Lehrschreiben dargelegt, d. Red.], muss sich gewissenhaft pru?fen, ob er – frei von subjektiver Überheblichkeit und voreiliger Besserwisserei – vor Gottes Gericht seinen Standpunkt verantworten kann.« Siehe: Gewissen. Epikie.

Lat. cum clave = »abgeschlossener Raum«, wörtlich: »mit Schlüssel«; von der Außenwelt streng abgeschlossener Versammlungsort, in dem die Kardinäle zur Papstwahl zusammenkommen; gemeint ist auch der Wahlvorgang selbst sowie die Kardinalsversammlung zur Papstwahl. Zum Papst kann nach dem Kirchenrecht grundsätzlich jeder getaufte männliche Katholik gewählt werden. Allerdings entstammen seit 1378 alle Päpste dem Kardinalsrang. Wahlberechtigt sind nur die Kardinäle, die das 80. Lebensjahr noch nicht vollende haben.

Das Konklave beginnt 15 bis 20 Tage nach Beginn der Sedisvakanz mit einer Messe in der Peterskirche. Anschließend ziehen die wahlberechtigten Kardinäle in die 3Sixtinische Kapelle. Die Wahl ist streng geheim. Während des Konklaves sind den Kardinälen Kontakte zu Außenstehenden verboten. Auch Telefon, Fernsehen, Radio oder Zeitungen sind nicht erlaubt. Nach der von Papst Johannes Paul II. (1978–2005) erlassenen Konstitution zur Papstwahl (Universi Dominici Gregis) sind die Kardinäle während des Konklaves im Domus Sanctae Marthae untergebracht. Nach der Vereidigung der Kardinäle und dem Versprechen der absoluten Verschwiegenheit müssen alle, die nicht zum Konklave gehören, die Sixtinische Kapelle verlassen (extra omnes).

Die Wahlgänge finden nach einem genau festgelegten Zeremoniell statt. Gewählt ist, wer zwei Drittel der Stimmen auf sich vereinigen kann. Sollte nach dem 33. Wahlgang noch kein Papst gewählt sein, können sich die Kardinäle mit absoluter Mehrheit für einen anderen Wahlmodus entscheiden. Der Papst muss dann nur noch mit einfacher Mehrheit gewählt werden. Nach jedem Wahlgang werden die Wahlzettel verbrannt. Ist der von außen sichtbare Rauch schwarz, war die Wahl erfolglos. Ist der Rauch weiß, wurde ein neuer Papst gewählt. Seit dem 11. Jh. legt der neu gewählte Papst seinen bürgerlichen Namen ab und nimmt einen neuen Namen an. Auf der sog. Benediktionsloggia der Peterskirche wird der neue Papst anschließend den Gläubigen vorgestellt (Habemus papam). Von dort erteilt er erstmals den Apostolischen Segen.

Lat. concordatum = »Vereinbarung, Übereinkunft«; völkerrechtlicher Vertrag (Staatskirchenvertrag) zwischen der kath.
Kirche (Heiliger Stuhl) und einem Staat. Ziel ist es, die Beziehungen zwischen Staat und Kirche rechtlich zu ordnen. Der Vertrag enthält z.B. Regelungen über den Austausch von Botschaftern, die Einrichtung einer Nuntiatur, den Religionsunterricht an den Schulen, die Einrichtung von theologischen Fakultäten, die Seelsorge beim Militär oder in Krankenhäusern.
In Deutschland gelten neben dem Reichskonkordat vom 20. Juli 1933 verschiedene Konkordate mit einzelnen
Bundesländern. Nach wie vor gültig sind auch das Konkordat mit dem Freistaat Preußen (Preußen-Konkordat) von 1929,
das Bayerische Konkordat von 1924 und das Badische Konkordat von 1932, die insbes. Regelungen über die Besetzung von
Bischofsstühlen enthalten (Bischofsernennung).

Lat. consecratio = »Weihe, Heiligung«; liturgische Weihehandlung (z.B. Altaroder Kirchweihe). In der Eucharistiefeier
bezeichnet Konsekration die Wandlung von Brot und Wein in Leib und Blut Christi. Konsekrierte Hostien werden im
Tabernakel aufbewahrt.

Lat. consistere = »zusammenstehen«, Plural: Konsistorien; Versammlung der Kardinäle unter Vorsitz des Papstes. Das Kirchenrecht (can. 353) unterscheidet zwischen ordentlichen und außerordentlichen Konsistorien (zu einem außerordentlichen Konsistorium beruft der Papst alle, zu einem ordentlichen alle oder zumindest die in Rom anwesenden Kardinäle ein) sowie zwischen zwei Formen von ordentlichen Konsistorien. Das am häufigsten stattfindende gilt »besonders feierlichen Akten«, wie einer Kanonisierung (Selig oder Heiligsprechung), der Verleihung des Palliums an Erzbischöfe oder der Kreierung (Ernennung) neuer Kardinäle.

Die zweite Form des ordentlichen Konsistoriums (die während der Amtszeit von Papst Johannes Paul II. nicht einmal stattfand) soll nach dem Kirchenrecht einberufen werden, damit die Kardinäle »schwerwiegende Angelegenheiten, die jedoch regelmäßiger anstehen«, beraten können. »Wenn besondere Erfordernisse der Kirche oder die Behandlung schwerwiegenderer Angelegenheiten dies ratsam erscheinen lassen«, kann der Papst ein außerordentliches Konsistorium einberufen. Papst Johannes Paul II. (1978–2005) hat das Konsistorium, das im 16. Jh. mit Einführung der Kurie an Einfluss verloren hatte, als engeren Beraterkreis wieder aufleben lassen.

Das erste außerordentliche Konsistorium berief er bereits acht Monate nach seiner Wahl, am 30. Juni 1979, für den November des gleichen Jahres ein. Während seiner Amtszeit fanden außerordentliche Konsistorien mit folgenden Themen statt: November 1979: die Reform der Römischen Kurie; Kirche und Kultur; die Finanzen des Heiligen Stuhls. November 1982: die Reorganisation der Römischen Kurie mit besonderer Berücksichtigung der Vatikan-Bank; die Revision des Kodex des kanonischen Rechts. November 1985: die Reform der Römischen Kurie. April 1991: Bedrohungen für das menschliche Leben, v. a. durch Abtreibung; das Problem neuer religiöser Sekten. Juni 1994: Vorbereitungen für das Heilige Jahr 2000 und seinen Ablauf; Bericht über die ökumenischen Beziehungen; das Internationale Jahr der Familie; der sinnvollere Einsatz von pensionierten Bischöfen.

Lat. consolator = »Tröster, Unterstützer«, franz. consolateur = »Gesimsträger«; in der Architektur ein Wand- oder Mauervorsprung, der etwas trägt oder auf dem etwas abgestellt werden kann.

Auf den römischen Kaiser Konstantin I. (306–337), genannt der Große, zurückgehende religiöse Neugewichtung, die dem Christentum im Römischen Reich gegenüber den alten heidnischen Kulten zu mehr Einfluss verhalf. Konstantin, eigentlich: Flavius Valerius Constantinus (* 272/273 oder 285, †337), wurde bei der Thronfolgeordnung von 305 übergangen, dann aber nach dem Tod seines Vaters (306) im britannischen Eburacum (York) von den römischen Truppen zum Augustus ausgerufen.

Die entscheidende Schlacht im Kampf um die Macht fand am 28. 10.312 an der Milvischen Brücke statt, bei der Konstantin »unter dem Zeichen des Kreuzes« siegte. Der Sieg leitete die Konstantinische Wende ein, die dann auch rechtlich geregelt wurde: In dem 313 von ihm erlassenen Toleranzedikt verfügte Konstantin die Restitution des unter Diokletian enteigneten Besitzes und die Gleichstellung des Christentums mit der antiken Religion.

Für die Schlacht hatte Konstantin das Christusmonogramm auf den Schilden der Soldaten, später auch auf einer Standarte,
dem Labarum, anbringen lassen. Obwohl er sich damit als Christ zu erkennen gab, empfing er die Taufe erst auf dem Sterbebett.

Im Jesuitenorden Bez. für ein regelmäßiges Treffen dazu bestellter Ordensangehöriger zur Beratung des Oberen.

Lat. contemplatio = »Betrachtung«; meditatives Betrachten, »sich versenken« in Wort und Werk Gottes. In diesem Sinn spricht man von kontemplativen Orden, z.B. Kartäuser, Benediktiner(innen), Zisterzienser(innen), Trappist(inn)en.

Lat. convenire = »zusammenkommen«; Bez. für die Zusammenkunft der hauptamtlich in der Pastoral Tätigen eines bestimmten Bezirks.

Lat. conventus = »Zusammenkunft, Versammlung«; bezeichnet:
1. die Versammlung aller stimmberechtigten Mitglieder eines Klosters (auch: Kapitel);
2. das Kloster selbst und die Gemeinschaft eines Klosters.

1. stimmberechtigtes Klostermitglied (Konvent);
2. Minoriten.

Lat. conversus = »Laienbruder«; im Mittelalter Bez. für Laienbrüder innerhalb einer Ordensgemeinschaft, also Ordensmitglieder, die keine klerikalen Weihen und deshalb geringere Rechte besaßen. Diese Einrichtung des Ordensrechts wurde vom Zweiten Vatikanischen Konzil abgeschafft.

Lat. conversio = »Umkehrung, Umwandlung«; der Übertritt von einer Konfession oder Religion zu einer anderen (Konvertit).

Jmd., der von einer Konfession oder Religion zu einer anderen übertritt.

Lat. convictus = »Tischgesellschaft«; Bez. für das Wohnheim von Studenten der Theologie, die Priester werden wollen.

Lat. cum = »mit« und celebrare = »feiern«; gemeinsame Eucharistiefeier mehrerer Priester; Zeichen der Gemeinschaft der Priester untereinander und mit dem Bischof als Nachfolger der Apostel. Gemeinsam mit dem Hauptzelebranten sprechen die konzelebrierenden Priester das Hochgebet und die Wandlungsworte.

Lat. concilium = »Versammlung«, Plural: Konzilien; Versammlung von Bischöfen. Eine Bischofsversammlung unter Vorsitz
des Papstes, die Fragen berät, welche die ganze Kirche betreffen, nennt man ein ökumenisches Konzil (griech. oikoumene
= »auf den ganzen Erdkreis bezogen«). Die kath. Kirche zählte bisher 21 ökumenische Konzilien (s. Übersicht im Anhang).
Das bislang letzte, das Zweite Vatikanische Konzil, fand von 1962 bis 1965 statt.

Bez. für eine Initiative des Ökumenische Rats der Kirchen (ÖRK), an dem sich auch die kath. Kirche beteiligt. Angestoßen wurde der Prozess auf der ÖRK-Vollversammlung in Vancouver 1983. Ziele sind Gerechtigkeit, Friede und Bewahrung der Schöpfung.

Stimmberechtigter Teilnehmer an einem Konzil.

Siehe: Vicarius Cooperator.

Quadratisches weißes Leinentuch auf dem Altar, auf dem bei der Eucharistiefeier Hostienschale und Kelch abgestellt werden.

Abk. für Kaplan.

Empfang der Eucharistie am Krankenbett (Kommunion).

Bez. für die Heiligen Öle, die zur Feier der Krankensalbung verwendet werden.

Eines der sieben Sakramente der kath. Kirche. Der Priester legt dem Kranken die Hände auf, salbt ihn mit Öl und spricht ihm zeichenhaft das von Christus verkündete Heil zu, vor allem die Befreiung von der Macht der Sünde. Die Krankensalbung soll dem Kranken Stärkung und Linderung sowie das Vertrauen auf den Beistand Christi schenken. Volkstümlich wird sie immer noch als »Letzte Ölung« bezeichnet, da sie lange Zeit nur Sterbenden gespendet wurde. Seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil wird sie aber als ein Sakrament für schwer Erkrankte verstanden. Sie kann mehrmals im Leben empfangen werden, auch schon vor einer schwierigen Operation, bei ersten Anzeichen einer schweren Erkrankung oder im hohen Alter. Gültig spenden kann das Sakrament laut kirchl. Gesetzbuch nur ein Priester. Er salbt Hände und Stirn des Kranken mit reinem Olivenöl, das jedes Jahr in einer eigenen Messfeier in der Karwoche vom Bischof geweiht wird. Dabei spricht er die Spendeformel: »Durch diese heilige Salbung helfe dir der Herr in seinem reichen Erbarmen, er stehe dir bei mit der Kraft des Heiligen Geistes: Der Herr, der dich von Sünden befreit, rette dich, in seiner Gnade richte er dich auf.«

Lat. credere = »glauben«; die Bez. stammt aus der Zeit, in der Vorkoster für die Regenten von den zubereiteten Speisen kosteten, um so Giftanschläge zu verhindern. Die Speisen, die man von Gift frei glaubte, standen auf der Kredenz. Kredenz (sonst: Anrichte) heißt deshalb in Österreich, Tschechien, Slowenien, Kroatien ein Möbelstück mit Ablagefläche. Innerhalb einer Kirche ist die Kredenz jener Tisch, auf dem die für die Liturgie benötigten Gerätschaften stehen: Kelch, Patene, Kelchvelum, Korporale, Wein, Wasser, Lavabotuch und Lavabotablett, evtl. auch liturgische Bücher.

Leiter eines Kreisdekanats (siehe auch: Stadtdechant).

Lat. crux = »Marterholz«; das wichtigste christliche Symbol und Zeichen verweist auf das durch Gott im Tod und in der Auferstehung Jesu Christi gewirkte Heil. Das Kreuz gehört zur Ausstattung jeder Kirche, hängt in Wohnungen, schmückt Grabstätten oder steht an Wegen.

Typisch gotische Bekrönung von hochragenden Bauteilen. Aus einem schlanken Stiel wachsen nach vier Seiten Blätter heraus, sie bilden also (im Grundriss) ein Kreuz.

Am 14. September wird das Fest der Kreuzerhöhung gefeiert. Es entstand am 13. September 335 zum Kirchweihfest der Konstantinischen Basilika auf dem Golgathahügel in Jerusalem. Am Tage darauf wurde die Kreuzreliquie des Kreuzes Jesu Christi der Gemeinde zur Verehrung gezeigt.

Ein überdachter Gang um den quadratisch oder rechteckig angelegten Hof einer Kirche oder einer Klosteranlage. Er verbindet die Kirche mit den Wohnräumen des Klosters bzw. der Kirche und war und ist Begräbnisstätte für Mönche, Nonnen oder Domherren.

Die grausame Hinrichtungsform der Kreuzigung wurde seit dem 1. Jh. v. Chr. in der römischen Provinz Palästina von den Römern angewandt. Raub, Mord, Hochverrat, Aufruhr und Majestätsbeleidigung wurden mit Tod durch Kreuzigen bestraft. Nach der obligatorischen Geißelung musste der Verurteilte einen Querbalken zur Hinrichtungsstätte tragen und wurde mit diesem meist nackt an einen Pfahl angebunden oder genagelt. Der Gekreuzigte starb einen qualvollen und langwierigen Erstickungstod. Seine Leiche wurde meist bis zur Verwesung hängen gelassen. Jesus wurde wegen angeblicher Anstiftung zum Aufruhr gekreuzigt.

Siehe: Karfreitag.

Im Gedenken an den Leidensweg Jesu vom Haus des Pilatus bis zur Kreuzigungsstätte Golgatha, der Via dolorosa in Jerusalem, wurden seit dem Mittelalter an Wegen, um und in Kirchen Kreuzwege errichtet. In meist 14 Stationen wird das Leiden Jesu von der Gefangennahme bis zur Grablegung dargestellt. Gläubige schreiten die Stationen in meditativem Gebet ab. Die traditionellen 14 Stationen sind:
1. Jesus wird zum Tod verurteilt.
2. Jesus nimmt das Kreuz auf sich.
3. Jesus fällt das erste Mal unter dem Kreuz.
4. Jesus begegnet seiner Mutter.
5. Simon von Zyrene hilft Jesus das Kreuz tragen.
6. Veronika reicht Jesus das Schweißtuch.
7. Jesus fällt das zweite Mal unter dem Kreuz.
8. Jesus begegnet den weinenden Frauen von Jerusalem.
9. Jesus fällt das dritte Mal unter dem Kreuz.
10. Jesus wird seiner Kleider beraubt.
11. Jesus wird ans Kreuz genagelt.
12. Jesus stirbt am Kreuz.
13. Jesus wird vom Kreuz abgenommen und in den Schoß seiner Mutter gelegt.
14. Jesus wird ins Grab gelegt.

Seit Ende des 2. Jh. bekannter Brauch, sich selbst oder andere zu segnen. Die Kirche kennt das »große« Kreuzzeichen (mit ausgestreckter Hand Stirn, Brust und Schultern berühren) und das »kleine« Kreuzzeichen (mit dem Daumen allein, je ein Kreuzzeichen auf Stirn, Mund und Brust). Die Worte, die beim Kreuzzeichen gesprochen werden, lauten: »Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.«

Die mittelalterlichen Kreuzzüge stützten sich auf die Idee vom »gerechten Krieg« für den kath. Glauben. Der erste Kreuzzug begann 1095. Kirchliche und weltliche Würdenträger riefen die Ritter Europas und ihr Gefolge auf, in Kreuzzugsheeren zum Kampf gegen die Muslime nach Jerusalem und Palästina zu ziehen. Abenteuerlust und die Hoffnung auf Beute jedweder Art vermischten sich mit Motiven wie tiefer Gläubigkeit, Rückgewinnung der heiligen christlichen Stätten aus den Händen der Muslime und Verteidigung des Papsttums. Mit dem 15. Jh. endete die Zeit der Kreuzzüge.

Bez. für den gebogenen, oft künstlerisch gestalteten Teil des Krummstabes, der zu den Insignien von Abt und Bischof gehört. Der Bischofsstab des Papstes ist ungekrümmt, weil er keiner irdischen Autorität unterworfen ist.

Auch: Bischofsstab, Hirtenstab; der Krummstab gehört zu den Insignien, die dem Bischof und Abt als Zeichen ihrer besonderen Würde und als Symbol ihres Hirtenamtes vorbehalten sind. Der bis zur Schulterhöhe reichende Stab besteht aus einem Schaft (zumeist aus Holz) und der an seinem oberen Ende anschließenden Krümme.

Lat. crux = »Kreuz« und ferre = »tragen«; Bez. für den Messdiener, der beim Gottesdienst das Kreuz trägt.

Lat. crucifixus = »der ans Kreuz Geheftete «; plastische Darstellung des gekreuzigten Christus am Kreuz.

Griech. kry´ptein = »verbergen«; unterirdischer, kellerartiger Raum in einer Kirche, barg in frühchristlicher Zeit das Grab des Martyrers unter dem Altar der ihm geweihten Kirche; später auch Grabstätte geistlicher Würdenträger, insbes. von Bischöfen. Frühe Formen sind der Apsisrundung folgende Gänge (Ringkrypta). Später sind es meist Hallenkrypten, deren gleich hohe Schiffe mit Steingewölben versehen sind.

Abk. für die Katholische Studierende Jugend; Bund der Deutschen Katholischen Jugend.

Textiler Überwurf der Mönche beim Stundengebet.

Allg. Bez. für die Auseinandersetzungen zwischen dem 1871 gegr. Deutschen Reich und der kath. Kirche, in deren Folge das Verhältnis zwischen Staat und Kirche (z.B. im Schulwesen und in der Ehegesetzgebung) neu bestimmt wurde. Dahinter stand der grundlegende Konflikt zwischen dem sich entwickelnden modernen Staat und der vom Traditionalismus geprägter kath. Kirche (Ultramontanismus). Vor allem in Preußen wurde der Kulturkampf mit besonderer Schärfe geführt. Reichskanzler Otto Fürst von Bismarck wollte den politischen Einfluss der kath. Kirche brechen. In der 1870 gegr. Zentrumspartei sah er v. a. eine politische Kraft, mit der sich der Papst in die Angelegenheiten des weithin protestantisch geprägten neuen Deutschen Reiches einmischen wollte. So verbot er 1872 mit dem »Jesuitengesetz« die Tätigkeit des Jesuitenordens. 1875 wurden mit dem »Brotkorbgesetz« alle staatlichen Leistungen an die kath. Kirche eingestellt und fast alle Klostergemeinschaften (außer den Krankenpflegeorden) aufgelöst. Mit dem »Zivilehegesetz« führte das Deutsche Reich im gleichen Jahr die pflichtmäßige Zivilehe ein. Der starke Stimmenzuwachs für die Zentrumspartei veranlasste Bismarck, mit Papst Leo XIII. Verhandlungen aufzunehmen. Mit den »Friedensgesetzen« von 1886 und 1887 wurde der Kulturkampf formell beendet.

Siehe: Fastenvelum.

Lat. cura = »Sorge, Fürsorge«; kath. Geistlicher, der mit einer besonderen Seel- und Fürsorge beauftragt ist. Im deutschsprachigen Raum v. a. Bezeichnung für den geistlichen Leiter von Pfadfindergruppen.

Vom 13. Jh. bis 1806 Titel der sieben an der Wahl des dt. Königs beteiligten Reichsfürsten. Die Erzbischöfe von Köln, Mainz und Trier waren die drei geistlichen Kurfürsten, neben denen es auch vier weltliche gab.

Lat. curia = »Fürstenhof, »[päpstliche] Regierung «; kirchl. Verwaltungsbehörden. Seit dem 11. Jh. Bez. für die Gesamtheit der kirchl. Behörden, durch die der Papst die Weltkirche leitet, deshalb auch: Römische Kurie. Zur Römischen Kurie gehören seit der Kurienreform im Jahr 1988 fünf Behördengruppen: das Staatssekretariat, geleitet vom Kardinalstaatssekretär, neun Kurienkongregationen, drei Gerichtshöfe (die Apostolische Signatur, oberster Gerichtshof und höchstes Verwaltungsgericht, u. a. zuständig für die richtige Anwendung des kirchl. Rechts; die Rota Romana, zuständig u. a. als letzte Instanz für Eheannulierungen; die Apostolische Pönitentiarie, zuständig für Bußfragen), elf Päpstliche Räte und drei Ämter (u. a. die Vermögensverwaltung des Heiligen Stuhls). Mit der Römischen Kurie verbunden sind verschiedene Institutionen, darunter das Vatikanische Archiv, die Vatikanische Bibliothek und Radio Vatikan.

Bez. für Kardinäle, die nicht Bischöfe von Diözesen sind, sondern ein Amt in der Römischen Kurie bekleiden, z.B. eine Kurienkongregation leiten.

Früher: Kardinalskongregation; einem Ministerium vergleichbare, für die ganze Kirche zuständige Behörde der Römischen Kurie; sie wird von einem Kardinalpräfekten geleitet. Heute bestehen neun Kurienkongregationen: für die Glaubenslehre, für die Ostkirchen, für den Gottesdienst und die Sakramente, für die Evangelisation der Völker, für die Bischöfe, für den Klerus, für die Ordensleute und Säkularinstitute, für das kath. Bildungswesen und für die Selig- und Heiligsprechungsverfahren.

Lat. custos = »Wächter, Hüter«; auch: Sakristan, Mes(s)ner, Mesmer, Kirch(en)meister, Kirchner, Si(e)grist, Offermann, Opfermann; kirchl. Angestellter, der für die Pflege der Kirche und die Vorbereitung der Gottesdienste zuständig ist.

Meist Bez. für das Amt der Oberaufsicht an Dom- oder Kathedralkirchen. Bei den Franziskanern ist der Kustos der Vorsteher innerhalb der Ordensprovinz. Es gibt auch einen »Kustos des Heiligen Landes«, der neben dem Patriarchen von Jerusalem als wichtigster Repräsentant der kath. Kirche in Jerusalem gilt.

Lat. cotta = »Mönchsgewand«; übliche Bez. für die Ordenskleidung; im Allgemeinen ist damit die bis auf die Füße reichende langarmige Tunika mit Leder- oder Strickgürtel gemeint.

Griech. ky´rios = »Herr« und eléein = »erbarmen«: »Herr, erbarme Dich«; Gebetsruf der Gemeinde in der Hl. Messe.

Quelle: Katholisch A bis Z | Manfred Becker-Huberti, Ulrich Lota | Herder Verlag

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