von Cordula Spangenberg

Unbeschwerte Sommerzeit

Ferienfreizeiten des Bistums Essen für 2.000 Kinder und Jugendliche. Die Reisen führen in Ferienregionen Deutschlands und des benachbarten Auslandes.

Fast 2.000 Kinder und Jugendliche aus dem Bistum Essen sind während der Sommerferien mit katholischen Jugendverbänden unterwegs zu Sommerlagern und Ferienfreizeiten. Die Reise führt sie in Ferienregionen Deutschlands und all seiner Nachbarländer, außerdem nach Italien, Kroatien, Ungarn, nach Schweden und Norwegen. Die kleinste Gruppe des Bistums mit sieben Teilnehmern aus St. Michael in Mülheim an der Ruhr reist nach Schottland. Mit 216 Teilnehmern fährt die größte Gruppe der Deutschen Pfadfinderschaft St. Georg (DPSG), Diözesanverband Essen, ins norditalienische Bozen. Gemeinschaft, Sport, Lagerfeuer, spannende und lehrreiche Aktionen sind feste Bestandteile eines jeden Sommerlagers der Katholischen jungen Gemeinde (KjG) und der Pfadfinder.

Damit auch junge Flüchtlinge teilnehmen können, hat das Land NRW das Förderprogramm „Gemeinsam mit jungen Geflüchteten“ aufgelegt, aus dem Fördermittel für den Teilnehmerbeitrag, für Schlafsack und Luftmatratze beantragt werden können. Die Anträge für bis zu 200 Euro pro Person können beim Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), Diözesanverband Essen, gestellt werden. Auch die DPSG übernimmt bei Bedarf Reisekosten für junge Flüchtlinge.

In ganz Nordrhein-Westfalen sind mehr als 18.000 Kinder und Jugendliche mit den katholischen Jugendverbänden in Freizeiten gefahren. Der BDKJ erinnert daran, dass diese Freizeiten von rund 5.000 ehrenamtlichen Leiterinnen und Leitern begleitet werden. „Ehrenamt kennt keine Ferien. Die Teamerinnen und Teamer stecken unendlich viel Energie in Vorbereitung und Durchführung der Freizeiten. Sie organisieren, planen, kochen, spielen, trösten und sorgen mit ihrem Engagement dafür, dass viele Kinder und Jugendliche eine unvergessliche und unbeschwerte Sommerzeit genießen können“, so Sarah Primus, Vorsitzende des BDKJ NRW. „Dieses freiwillige Engagement ist durch nichts zu ersetzen.“ Die Ferienbetreuung sei aber nur zu gewährleisten, wenn die Arbeitgeber den Leitungskräften Sonderurlaub gewährten. Das Land NRW erstatte ihnen den Verdienstausfall auf Antrag.

Pressestelle Bistum Essen

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45127 Essen