Recht, Gesetz und Menschlichkeit

Juristenrat im Bistum Essen diskutierte kontrovers über rechtliche Grundlagen der Zuwanderung.

Juristenrat im Bistum Essen diskutierte kontrovers über rechtliche Grundlagen der Zuwanderung

„Wir schaffen das!“ oder „Zuwanderung begrenzen!“ – so kontrovers wie die aktuelle politische Diskussion gestaltete sich der Gesprächsabend des Juristenrates im Bistum Essen am Montagabend in der Katholischen Akademie „Die Wolfsburg“ in Mülheim. Unter dem Titel „Flüchtlingsrecht(e) in Deutschland – Wohin steuert deutsches und europäisches Asylrecht?“ diskutierten Rechtsexperten unter der Moderation des Bochumer Bundesrichters Prof. Andreas Jurgeleit gemeinsam mit Bischof Dr.Franz-Josef Overbeck über die juristischen Grundlagen der Zuwanderung und die moralischen Anforderungen an die Aufnahmegesellschaft.

„Wir haben geltendes Recht bei den Syrern nie richtig angewendet“, urteilte Kay Hailbronner, Professor am Forschungszentrum Ausländer- und Asylrecht der Universität Konstanz. Um Verfahren zu beschleunigen, habe man syrischen Flüchtlingen pauschal ohne prüfendes Verfahren den Status von Kriegsflüchtlingen nach der Genfer Konvention zugestanden. „Bundesinnenminister Thomas de Maizière sagt völlig zu Recht, dass das Recht hier eine Einzelfallprüfung vorsieht. Dafür sollte er nicht kritisiert werden“, sagte Hailbronner. Auch über den derzeit in der Regierungskoalition umstrittenen Familiennachzug für syrische Asylbewerber dürfe die Bundesregierung nicht frei entscheiden, da hier EU-Richtlinien und nicht nationales Recht maßgeblich seien. Würde die Drittstaatenregelung konsequent beachtet und die EU-Außengrenze effektiver kontrolliert, wäre es leichter, eine Beschränkung der Einreise an den deutschen Binnengrenzen durchzusetzen. Eine Selbstverpflichtung, Flüchtlinge aus humanitären Gründen aufzunehmen, sei freilich denkbar.

Eine andere Perspektive zur Problematik hoher Flüchtlingszahlen nahm Dr. Jürgen Micksch ein, Mitbegründer von Pro Asyl und Vorstand des Interkulturellen Rates. Er sieht die wichtigste Aufgabe darin, Fluchtursachen wie Kriege, Umweltkatastrophen und Verarmung in den Herkunftsländern zu überwinden: „Bis wir so weit sind, werden Flüchtlinge weiterhin zu uns kommen und uns beibringen, dass wir zu teilen haben.“ Europa mit seinen 500 Millionen Einwohnern brauche dafür sichere, legale Zugangswege und einen gerechten Verteilschlüssel. Zur Integration, die eine dauerhafte Aufgabe sei, könne jeder Bürger etwas beitragen, sei es durch Hausaufgabenhilfe, Kleiderspenden oder Rechtsberatung.

Auch Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck ging auf Distanz zu Hailbronner: „Es gibt meines Erachtens keine Grenze und keine Mauer, die uns davon abhalten darf, Menschen aus Krisengebieten aufzunehmen.“ Deutschland als blühende Gesellschaft stehe hier in einer besonderen Verantwortung. „Für uns gehört dazu - auch wenn es für manchen eine bittere Pille ist -, dass unsere Gesellschaft sich auf Dauer verändern wird.“ Aufgabe Deutschlands sei es aber auch, das Entstehen neuer Zivilgesellschaften etwa auf dem Balkan zu fördern, ebenso wie die Bereitschaft der Bürger dieser Regionen wachsen müsse, in ihren Heimatländern zu bleiben und sich dort am Aufbau zu beteiligen.

Andreas Blätte, Professor für Politikwissenschaften an der Universität Duisburg-Essen, erinnerte an den unter schwierigen Bedingungen erstrittenen Asylkompromiss von 1993. Seitdem sei Deutschland sich „viel sicherer geworden, ein Einwanderungsland sein zu wollen“. Blättes Anliegen im Blick auf die aktuelle Situation: „Wir müssen jetzt in der Europäischen Union ein Kontingent-System für eine gerechte Verteilung der Flüchtlinge schaffen.“ Andernfalls fürchtet der Politikwissenschaftler um den Zusammenhalt der Europäer und warnt vor einem Rückfall in Nationalismen: „Dies ist eine Stunde der Diplomatie für Europa.“ (cs)

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