Missbrauch: Ruhrbistum untersuchte über 190 Hinweise

Sämtliche Mitarbeiter des Bistums Essen nahmen an Präventionsschulungen teil.

Sämtliche Mitarbeiter des Bistums Essen nahmen an Präventionsschulungen teil.

Seit Bekanntwerden des Missbrauchsskandals in der katholischen Kirche vor sechs Jahren lagen dem Bistum Essen insgesamt 192 Hinweise auf sexualisierte Gewalt vor. Grundlage dafür waren sowohl Hinweise von Opfern wie auch eigene Recherchen. Zudem wurden sämtliche Personalakten lebender Priester durch eine externe Anwaltskanzlei geprüft. Die Vorwürfe reichen bis zum Beginn der 1950er Jahre zurück, viele der Beschuldigten sind bereits verstorben, einige konnten namentlich nicht ermittelt werden.

Diese Hinweise betreffen Priester, Diakone, Ordensangehörige sowie haupt- und ehrenamtlich tätige Mitarbeiter. Von den 58 beschuldigten Priestern sind 42 verstorben. Unter den 35 beschuldigten Ordensangehörigen sind 14 Ordenspriester (davon acht verstorben) und 21 Ordensschwestern (davon 11 verstorben). 12 Priester wurden strafrechtlich verfolgt, 7 von ihnen auch verurteilt. 8 Priester wurden auch kirchenrechtlich verurteilt, 7 Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.

Im Jahr 2015 gingen 22 Meldungen über sexuellen Missbrauch mit Straftatbestand ein, von denen acht sich auf den Zeitraum 2014 und 2015 bezogen. Zwei der insgesamt 17 Beschuldigten sind Priester, einer von ihnen ist bereits verstorben. Sie wurden jeweils von mehreren Opfern beschuldigt. Von den sieben beschuldigten Ordensangehörigen sind fünf Ordensfrauen. Außerdem wurden fünf laienangestellte und drei ehrenamtlich tätige Männer beschuldigt. Seit 2010 sind insgesamt 192 Meldungen eingegangen.

Im Jahr 2015 haben das Bistum Essen und die betroffene Ordensgemeinschaft insgesamt 43.000 Euro Leistungen in Anerkennung des Leides gezahlt. Die Gesamtsumme der Zahlungen an die Opfer im Bistum Essen seit dem Jahr 2010 liegt bei 448.000 Euro. Zusätzlich wurden für acht Personen die Therapiekosten übernommen. Dieses Geld stammt nicht aus Kirchensteuermitteln.

Mit der Aufarbeitung der Missbrauchsfälle im Bistum Essen ging auch der Aufbau der Präventionsarbeit einher. Neben der Einrichtung einer eigenen Präventionsstelle unter Leitung von Dr. Andrea Redeker wurden umfangreiche Fort- und Weiterbildungen – zum Teil verpflichtend – angeboten. Alle 1.700 Personen in Diensten des Bistums Essen wurden inzwischen geschult, zusätzlich rund 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderer katholischer Rechtsträger. Außerdem sind alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden, die Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben, zur Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses verpflichtet.

Jeder katholische Rechtsträger muss ein eigenes Schutzkonzept entwickeln, in dem unter anderem die Aus- und Weiterbildung von haupt- und ehrenamtlichen Tätigen, die Benennung von Präventionsfachkräften und die Entwicklung von Verhaltensregeln festgelegt sind. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zudem verpflichtet, jeden Verdachtsfall umgehend zu melden. Bei tatsächlichen Anhaltspunkten für eine Straftat erfolgt eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.

Die Verfahrensordnung zum Umgang mit Hinweisen auf sexuellen Missbrauch Minderjähriger sowie schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker, Ordensmitglieder, Mitarbeitende und Ehrenamtliche im pastoralen oder kirchlichen Dienst des Bistums Essen sowie die Präventionsordnung sind im Internet unter www.praevention.bistum-essen.de zu finden.(ul/cs)

Pressestelle Bistum Essen

Zwölfling 16
45127 Essen