von Cordula Spangenberg

Kirchen rufen zu Betriebsratswahlen auf

„Starke Interessenvertretung in den Betrieben notwendig“

Anlässlich der vom 1. März bis zum 31. Mai 2018 stattfindenden Betriebsratswahlen in Deutschland rufen die katholische und die evangelische Kirche zur aktiven Teilnahme auf. In einem Aufruf erinnern der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, und der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, an die Verantwortung, die Betriebsräte für ihre Kolleginnen und Kollegen wahrnehmen.

Die künftigen Herausforderungen für die Arbeit der Betriebsräte werden von den Veränderungen der Erwerbsarbeit vorgegeben. Kardinal Marx und Landesbischof Bedford-Strohm sehen insbesondere drei Entwicklungen: So habe der Druck auf die Beschäftigten weiter zugenommen. „Leistungsverdichtung und Mehrarbeit sind zu ständigen Begleitern der heutigen Erwerbsarbeit geworden.“ Außerdem nehmen die Unternehmen und die Beschäftigten durch die Integration von Flüchtlingen ins Erwerbsleben eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe wahr. Als dritten Punkt nennen die beiden Vorsitzenden das Stichwort „Arbeit 4.0“, mit dem die zunehmend digitalisierte Arbeitswelt zum Ausdruck gebracht wird.

Auch der Essener Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck, der in der Deutschen Bischofskonferenz als „Sozialbischof“ für gesellschaftliche und soziale Fragen zuständig ist, spricht sich dafür aus, neue Leitbilder menschengerechter Arbeit zu entwickeln. Die Veränderungen in der Arbeitswelt müssten öffentlich diskutiert werden, damit die Arbeit zukünftig human gestaltet werden könne. Dazu brauche man starke Interessenvertretungen in den Betrieben, sagte Overbeck in Essen.

Pressestelle Bistum Essen

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