von Deutsche Bischofskonferenz

„Kinder haben Rechte!“

Zum "Europäischen Tages zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch“ hat die Bundeskonferenz der diözesanen Präventionsbeauftragten eine Arbeitshilfe zum Thema Prävention vor sexuellem Missbrauch veröffentlicht

Aus Anlass des „Europäischen Tages zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch“ am 18. November 2016 hat die Bundeskonferenz der diözesanen Präventionsbeauftragten eine Arbeitshilfe mit Hintergrundinformationen und erste Anregungen für pastorale Arbeitsfelder veröffentlicht. Die Broschüre „Kinder haben Rechte!“ ist hier als pdf-Datei verfügbar.

Sichere Räume des Aufwachsens und Lebens

Im Vorwort schreibt der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger im kirchlichen Bereich, Bischof Dr. Stephan Ackermann (Trier): „Es geht darum hinzusehen und sich zu erinnern. In den letzten Jahren haben wir dies in der Kirche intensiv getan, um Fälle sexueller Gewalt durch Priester und kirchliche Mitarbeiter aufzuarbeiten und darauf basierend neue Regelungen und Präventionsprogramme auf den Weg zu bringen. Damit wollen wir gewährleisten, dass in einer neuen Kultur achtsameren Miteinanders Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlene künftig sichere Räume des Aufwachsens und Lebens finden.“ Dieser innerkirchliche Prozess sei noch lange nicht abgeschlossen, hebt Bischof Ackermann hervor. „Das darf aber nicht den Blick darauf versperren, dass es hier um ein gesamtgesellschaftliches Problem geht.“ Wenn diese Arbeitshilfe vorgelegt wird, um den Gedenktag auch im Bereich der Pastoral aufzugreifen, dann folge dies den Spuren, die in den vergangenen Jahren gelegt wurden: „im Inneren einen achtsameren Umgang gerade auch mit Betroffenen zu fördern und sich in der Gesellschaft an dem Großprojekt des Kinder- und Jugendschutzes zu beteiligen“, so Bischof Ackermann.

Anwaltschaft für die rechte von Kindern und Jugendlichen

Die Arbeitshilfe der Bundeskonferenz der diözesanen Präventionsbeauftragten ist ein Angebot an Mitarbeitende in der Pastoral. Sie ist bewusst als „Work in progress“ angelegt, heißt es in der Arbeitshilfe. Im Mittelpunkt steht der Schutz von Kindern und Jugendlichen im Sinne einer Anwaltschaft für deren Rechte. Dazu treten Ansätze zu einer opfergerechten pastoralen Praxis als Grundlage für ein achtsames Miteinander von Betroffenen und Nicht-Betroffenen.

Im ersten Teil informiert diese Arbeitshilfe über die Hintergründe des „Europäischen Tages zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch“ und über sexualisierte Gewalt und ihre Folgen. Ziel ist, Vorurteile und Fehleinschätzungen zum sexuellen Missbrauch abzubauen und bei der Entwicklung einer realistischen Sicht auf die Situation von Betroffenen zu unterstützen. Im zweiten Teil gibt die Arbeitshilfe Impulse und Anregungen zum Aufgreifen des Gedenktages in Arbeitsfeldern der Pastoral. Dazu gehört das Feiern der Liturgie ebenso wie die katechetische Praxis und die Bildungspastoral.

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