Erziehungshoheit der Eltern respektieren

In die Diskussion um familienpolitische Geldleistungen hat sich jetzt der Juristenrat im Bistum Essen eingeschaltet. In einem offenen Brief an die Bundestagsabgeordneten mahnt er die Respektierung der in der Verfassung garantierten Erziehungshoheit der Eltern an.



Juristenrat im Bistum Essen zur Diskussion um familienpolitische Geldleistungen

Dass der Staat die in der Verfassung garantierte Erziehungshoheit der Eltern zu respektieren habe, darauf weisen Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck und der Juristenrat im Bistum Essen in einem offenen Brief an die Bundestagsabgeordneten aus dem Bereich des Ruhrbistums hin. In dem vom Bischof und der Sprecherin des Juristenrates, Rechtsanwältin Clara Hannich, unterzeichneten Schreiben erinnern beide daran, dass im Grundgesetz die Pflege und Erziehung der Kinder das „natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“ seien. Dieser Grundsatz müsse Leitlinie nicht nur für kirchliches Handeln, sondern auch für politische Entscheidungsprozesse sein.

„Die aktuelle Diskussion, wie beispielsweise beim Betreuungsgeld oder bei der Versorgung der unter Dreijährigen mit Plätzen in Kindertagesstätten, gibt Anlass zur Sorge, dass dieser Verfassungssatz in der öffentlichen Diskussion in den Hintergrund geraten ist“, heißt es in dem Schreiben. Dem Juristenrat sei bewusst, dass es „vereinzelte Erziehungsdefizite“ innerhalb der Familie gebe. Doch daraus dürfe „kein staatlicher Anspruch auf eine primäre Erziehungsverantwortung abgeleitet werden“. Der Staat traue den Eltern zu wenig zu.

Die Unterzeichner wünschen sich eine stärkere Würdigung der dem Allgemeinwohl dienenden Erziehungsleistung in den Familien. Dazu zählten die Sicherung der Generationennachfolge, Erziehung, Schutz, Fürsorge sowie die Vermittlung von Werten. In dem Brief wird daher von den Gesetzgebern gefordert, „verstärkt danach zu streben, den Rahmen für Eltern so zu gestalten, dass sie ihrer verfassungsrechtlich zugewiesenen primären Erziehungsverantwortung gerecht werden können“. (do)

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