Christen feiern „Christi Himmelfahrt“

Am Fest "Christi Himmelfahrt", Donnerstag, 2. Juni, feiert Weihbischof Franz Vorrath um 10 Uhr den Festgottesdienst im Essener Dom.



Pontifikalamt mit Weihbischof Franz Vorrath im Essener Dom

Am Donnerstag, 2. Juni 2011, wird das Fest „Christi Himmelfahrt“ gefeiert.  Das Pontifikalamt mit Weihbischof Franz Vorrath im Essener Dom beginnt um 10 Uhr. Den musikalischen Rahmen des Festgottesdienstes gestaltet der Mädchenchor am Essener Dom. Unter Leitung von Professor Raimund Wippermann singen sie, begleitet unter anderem vom Essener Jugend-Symphonie-Orchester, die Messe A-Dur für Chor, Orchester und Orgel von Joseph G. Rheinberger.
 
An Christi Himmelfahrt werden im Essener Dom weitere Gottesdienste gefeiert, und zwar um 7.30, 12 und 19 Uhr. (mi)


Das Stichwort: Christi Himmelfahrt

40 Tage nach Ostern feiern die Christen das Fest Christi Himmelfahrt. Die Himmelfahrt des auferstandenen Jesus gehört zum Urbestand des christlichen Glaubens. Sie wird im Lukasevangelium (Lk 24,50–52) wie auch in der Apostelgeschichte (Apg 1,1–11) beschrieben. "Und während er sie (die Jünger) segnete, verließ er sie und wurde zum Himmel emporgehoben" (Lk 24,51), schreibt der Evangelist Lukas. Die Apostelgeschichte berichtet, dass der auferstandene Jesus sich vierzig Tage wiederholt seinen Jüngern gezeigt und sie gesprochen habe, bis er schließlich segnend "vor ihren Augen emporgehoben" wurde. "Eine Wolke nahm ihn auf und entzog ihn ihren Blicken" (Apg 1,9), heißt es weiter. Im Katechismus der katholischen Kirche wird die Himmelfahrt Jesu als der endgültige "Eintritt seiner menschlichen Natur in die göttliche Herrlichkeit" erklärt. Im Apostolischen Glaubensbekenntnis heißt es denn auch: "(…) am dritten Tage auferstanden von den Toten, aufgefahren in den Himmel, er sitzt zur Rechten Gottes, des allmächtigen Vaters; von dort wird er kommen, zu richten die Lebenden und die Toten. (…)" In der frühen Christenheit war das Gedächtnis an die Himmelfahrt Jesu zunächst mit dem Pfingstfest verbunden. Seit 370 kann das Fest Christi Himmelfahrt als eigenständiges Fest vierzig Tage nach Ostern nachgewiesen werden. Christi Himmelfahrt fällt demnach stets auf einen Donnerstag und ist in Deutschland ein gesetzlicher Feiertag. (lou)
 

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