Christen feiern „Christi Himmelfahrt“

Am Donnerstag, 21. Mai 2009, feiern die Christen das Fest „Christi Himmelfahrt“. Das Pontifikalamt mit Diözesanadministrator Weihbischof Franz Vorrath im Essener Dom beginnt um 10.00 Uhr.

Pontifikalamt mit Weihbischof Franz Vorrath im Essener Dom

Essen. Am Donnerstag, 21. Mai 2009, feiern die Christen das Fest „Christi Himmelfahrt“.  Das Pontifikalamt mit dem Diözesanadministrator Weihbischof Franz Vorrath im Essener Dom beginnt um 10.00 Uhr. Mit der „Schöpfungsmesse“ B-Dur für Soli, Chor und Orchester von von Joseph Haydn und Auszügen aus „The Messiah“ von Georg Friedrich Händel bietet der Essener Domchor, begleitet vom Essener Jugend-Symphonie-Orchester, den musikalischen Rahmen des Festgottesdienstes.


Weitere Gottesdienste im Essener Dom werden an Christi Himmelfahrt um 7.30, 12.00  und 19.00 Uhr gefeiert.  Um 16.30 Uhr findet außerdem eine Maiandacht mit sakramentalem Segen statt. (do)

Predigt von Weihbischof Franz Vorrath Christi Himmelfahrt 2009

Das Stichwort: Christi Himmelfahrt

40 Tage nach Ostern feiern die Christen das Fest Christi Himmelfahrt. Die Himmelfahrt des auferstandenen Jesus gehört zum Urbestand des christlichen Glaubens. Sie wird im Lukasevangelium (Lk 24,50–52) wie auch in der Apostelgeschichte (Apg 1,1–11) beschrieben. "Und während er sie (die Jünger) segnete, verließ er sie und wurde zum Himmel emporgehoben" (Lk 24,51), schreibt der Evangelist Lukas. Die Apostelgeschichte berichtet, dass der auferstandene Jesus sich vierzig Tage wiederholt seinen Jüngern gezeigt und sie gesprochen habe, bis er schließlich segnend "vor ihren Augen emporgehoben" wurde. "Eine Wolke nahm ihn auf und entzog ihn ihren Blicken" (Apg 1,9), heißt es weiter. Im Katechismus der katholischen Kirche wird die Himmelfahrt Jesu als der endgültige "Eintritt seiner menschlichen Natur in die göttliche Herrlichkeit" erklärt. Im Apostolischen Glaubensbekenntnis heißt es denn auch: "(…) am dritten Tage auferstanden von den Toten, aufgefahren in den Himmel, er sitzt zur Rechten Gottes, des allmächtigen Vaters; von dort wird er kommen, zu richten die Lebenden und die Toten. (…)" In der frühen Christenheit war das Gedächtnis an die Himmelfahrt Jesu zunächst mit dem Pfingstfest verbunden. Seit 370 kann das Fest Christi Himmelfahrt als eigenständiges Fest vierzig Tage nach Ostern nachgewiesen werden. Christi Himmelfahrt fällt demnach stets auf einen Donnerstag und ist in Deutschland ein gesetzlicher Feiertag. (lou)

Pressestelle Bistum Essen

Zwölfling 16
45127 Essen