Pfarr- und Gemeinderäte

Seit 2006 dienen im Bistum Essen Pfarr- und Gemeinderäte als pastorale Mitverantwortungsgremien dem Aufbau lebendiger Pfarreien und Gemeinden. 

Der Pfarrgemeinderat trägt die Verantwortung für das Leben in der Pfarrei. Er wirkt an der Erarbeitung des Pastoralplans der Pfarrei und an dessen Fortschreibung mit, berät Fragen welche die Pfarrei betreffen, fasst dazu Beschlüsse und trägt Sorge für deren Durchführung. Der Pfarrgemeinderat bildet sich mehrheitlich durch Delegation von Mitgliedern der Gemeinderäte. 

Der Gemeinderat nimmt – unter Beachtung des Pastoralplans und der Belange der Pfarrei – die Verantwortung für die Gemeinde wahr, berät Fragen welche die Gemeinde betreffen, fasst dazu Beschlüsse und trägt für deren Umsetzung Sorge. Die Arbeit der Gemeinderäte der Pfarrei wird – im Sinne des Subsidiaritätsprinzips – durch den Pfarrgemeinderat gefördert und koordiniert. Der Gemeinderat wird alle 4 Jahre gewählt. 

Neben den regelmäßigen Sitzungen empfehlen sich für die Arbeit dieser Gremien auch jährliche Klausur- und Besinnungstage. Dafür können beim Dezernat Pastoral im Bischöflichen Generalvikariat Zuschüsse beantragt werden. 

Mit der neuen, im Juni 2021 eingeführten Pfarrgemeinderatssatzung, ändert sich diese Gremienstruktur: Im November 2021 werden erstmals alle Pfarrgemeinderäte direkt gewählt. Anstelle der bisherigen Gemeinderäte können sich in Gemeinden und Kirchorten, aber zum Beispiel auch in kirchlichen Einrichtungen oder für einzelne Gruppen (z.B. Jugend, Senioren …) „Teams in pastoralen Handlungsfeldern“ bilden, die in Abstimmung mit dem Pfarrgemeinderat künftig die pastorale Arbeit vor Ort gestalten. 

Referentin für muttersprachliche Gemeinden und pastorale Verantwortungsgremien

Anja Petrick

Zwölfling 16
45127 Essen