Ausgedruckt am:  17.05.12

Priesterrat


Der Priesterrat ist ein vom allgemeinen Kirchenrecht vorgeschriebenes Beratungsgremium des Bischofs. Im Bistum Essen besteht der Priesterrat aus insgesamt 21 Mitgliedern. Zehn Mitglieder werden von den Priestern des Bistums gewählt. Die beiden Weihbischöfe, der Generalvikar, der Leiter des Dezernates für das pastorale Personal und des Dezernates Pastoral im Bischöflichen Generalvikariat sind geborene Mitglieder des Priesterrates. Der Bischof kann bis zu sechs Mitglieder berufen. Die im Bistum vertretenen männlichen Ordensgemeinschaften benennen ein Mitglied. Ein Priester nimmt als (nicht stimmberechtigter) Geschäftsführer des Rates an Beratungen teil und die Geschäftsführung wahr. Das Gremium berät den Bischof in bestimmten Fragen zum Beispiel zu Priesterausbildung und -weiterbildung, zu pastoraler Planung und in Fragen der persönlichen und sozialen Vertretung der Priester und trifft sich mindestens drei- bis viermal im Jahr.

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