Ausgedruckt am:  21.05.13

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Erzbischöfliches Offizialat Köln

Die Aufgaben des Bischöflichen Offizialates Essen sind seit dem 1. Mai 2009 für die Dauer von fünf Jahren auf das Erzbischöfliche Offizialat Köln übertragen worden. Das bisherige Kirchengericht des Ruhrbistums bleibt als "Außenstelle" des Kölner Offizialates erhalten. Das bedeutet, dass zum Beispiel Klagen auf Nichtigkeitserklärung einer Ehe auch weiterhin beim Kirchengericht in Essen eingereicht werden können. Auch alle Informations- und Beratungsgespräche sowie Anhörungen von Gerichtsparteien und Zeugen sind weiterhin in Essen möglich.

Außenstelle des Erzbischöflichen Offizialates Köln im Bistum Essen
Zwöfling 14
45127 Essen
Telefon: 0201 / 2204 333
Telefax: 0201 / 2204 290
E-Mail: offizialat(at)bistum-essen.de

Die Öffnungszeiten der Außenstelle sind:
montags bis donnerstags von 9.00 bis 16.00 Uhr
freitags von 9.00 bis 14.00 Uhr

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Inhalt:Offizialat

    Ansprechpartner

    Offizial
    Prälat Dr. Günter Assenmacher
    offizialat(at)erzbistum-koeln.de
    Tel. 0221 / 1642 - 5650

    Vizeoffizial und Leiter der Außenstelle
    Pater Dominik Reinhold Kitta OPraem
    offizialat(at)bistum-essen.de
    Tel.: 0201 / 2204-333

    Stichwort: Offizialat

    Das Bischöfliche Offizialat (von lat. officium = "Amt") ist als kirchliches Gericht zuständig für alle kirchlichen Streit-, Straf- und Feststellungssachen (Eheverfahren). Es ist eine eigene, weisungsunabhängige Behörde. Sie wird geleitet vom Offizial. Er muss Priester sein, das Doktorat oder Lizentiat im kanonischen Recht besitzen und mindestens 30 Jahre alt sein. Mehr im Lexikon...