Erzbischöfliches Offizialat Köln
Die Aufgaben des Bischöflichen Offizialates Essen sind seit dem 1. Mai 2009 für die Dauer von fünf Jahren auf das Erzbischöfliche Offizialat Köln übertragen worden. Das bisherige Kirchengericht des Ruhrbistums bleibt als "Außenstelle" des Kölner Offizialates erhalten. Das bedeutet, dass zum Beispiel Klagen auf Nichtigkeitserklärung einer Ehe auch weiterhin beim Kirchengericht in Essen eingereicht werden können. Auch alle Informations- und Beratungsgespräche sowie Anhörungen von Gerichtsparteien und Zeugen sind weiterhin in Essen möglich.
Außenstelle des Erzbischöflichen Offizialates Köln im Bistum Essen
Zwöfling 14
45127 Essen
Telefon: 0201 / 2204 333
Telefax: 0201 / 2204 290
E-Mail: offizialat(at)bistum-essen.de
Die Öffnungszeiten der Außenstelle sind:
montags bis donnerstags von 9.00 bis 16.00 Uhr
freitags von 9.00 bis 14.00 Uhr
