Stichwort: Generalvikar
Der Generalvikar ist der Stellvertreter des Diözesanbischofs für die Verwaltung des Bistums. Der Generalvikar handelt in diesem Bereich an Stelle des Bischofs und mit gleicher Vollmacht wie der Bischof selbst. Die von ihm geleitete Verwaltungsbehörde der Diözese wird Generalvikariat oder Ordinariat genannt. Er wird vom Bischof frei ernannt und kann von ihm jederzeit wieder abberufen werden. Mit der Amtszeit des Bischofs endet auch die des Generalvikars.
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