Ausgedruckt am:  16.05.12

Übersicht Einnahmen & Ausgaben 2012 (Plan)


Übersicht Einnahmen & Ausgaben 2011 (Nachtrag)


Stichwort: Kirchensteuer

Die Kirchensteuer ist in der Bundesrepublik Deutschland eine gesetzlich festgelegte Abgabe der Kirchenmitglieder, um die vielfältigen Aufgaben und finanziellen Lasten der Kirche mitzutragen. Der neunprozentige Anteil an der Lohn- und Einkommensteuer wird über das staatliche Finanzamt eingezogen und an die Kirchen weitergegeben. Der Staat erhält für diesen Dienst drei Prozent des Steueraufkommens. Für die Überwachung der Verteilung der Kirchensteuer und die Beschlussfassung über den Haushalt ist der jeweilige diözesane > Kirchensteuerrat zuständig. Mehr im Lexikon...