Ausgedruckt am:  16.05.12

Wohin das Geld fließt

Knapp 58,7 Mio. Euro fließen in die gemeindliche Seelsorge sowie in die Kategorialseelsorge (Krankenhaus-, Altenheim-, Polizei-, Hochschul-, Gefangenen-, Schiffer- und Notfallseelsorge). 40,6 Mio. Euro sind für den Unterhalt der Bischöflichen Schulen bestimmt. Für die Kindertagesstätten stellt das Ruhrbistum 18,4 Mio. Euro bereit. Für caritative Aufgaben werden 9,6 Mio. Euro bereitgestellt, für den Bereich Bildung  5,5 Mio. Euro und für die Kinder- und Jugendarbeit 4,8 Mio. Euro.


Überdiözesane Verpflichtungen schlagen mit 6,7 Mio. Euro, die Gebühren für die Einziehung der Kirchensteuer durch die Finanzämter mit 4,7 Mio. Euro zu Buche. 15,4 Mio. Euro führt das Bistum Essen an andere Diözesen ab für Kirchensteuerzahler, die zwar im Bistum Essen arbeiten, aber nicht im Ruhrbistum wohnen.


Verwendung 2012


Verwendung 2011


Stichwort: Kirchensteuer

Die Kirchensteuer ist in der Bundesrepublik Deutschland eine gesetzlich festgelegte Abgabe der Kirchenmitglieder, um die vielfältigen Aufgaben und finanziellen Lasten der Kirche mitzutragen. Der neunprozentige Anteil an der Lohn- und Einkommensteuer wird über das staatliche Finanzamt eingezogen und an die Kirchen weitergegeben. Der Staat erhält für diesen Dienst drei Prozent des Steueraufkommens. Für die Überwachung der Verteilung der Kirchensteuer und die Beschlussfassung über den Haushalt ist der jeweilige diözesane > Kirchensteuerrat zuständig. Mehr im Lexikon...