Wohin das Geld fließt
Knapp 58,7 Mio. Euro fließen in die gemeindliche Seelsorge sowie in die Kategorialseelsorge (Krankenhaus-, Altenheim-, Polizei-, Hochschul-, Gefangenen-, Schiffer- und Notfallseelsorge). 40,6 Mio. Euro sind für den Unterhalt der Bischöflichen Schulen bestimmt. Für die Kindertagesstätten stellt das Ruhrbistum 18,4 Mio. Euro bereit. Für caritative Aufgaben werden 9,6 Mio. Euro bereitgestellt, für den Bereich Bildung 5,5 Mio. Euro und für die Kinder- und Jugendarbeit 4,8 Mio. Euro.
Überdiözesane Verpflichtungen schlagen mit 6,7 Mio. Euro, die Gebühren für die Einziehung der Kirchensteuer durch die Finanzämter mit 4,7 Mio. Euro zu Buche. 15,4 Mio. Euro führt das Bistum Essen an andere Diözesen ab für Kirchensteuerzahler, die zwar im Bistum Essen arbeiten, aber nicht im Ruhrbistum wohnen.


