Ausgedruckt am:  16.05.12

Zukunft sichern

Die Kirchensteuer ist keine konstante Größe, sondern von der Lohn- und Einkommensteuer abhängig. Sie schwankt deshalb mit der Konjunktur. Darüber hinaus beeinflussen steuer- und konjunkturpolitische Entscheidungen der Bundesregierung das Kirchensteueraufkommen. Weitere Einflussfaktoren sind im Bistum Essen die anhaltende überdurchschnittlich hohe Arbeitslosigkeit in den Ruhrgebietsstädten, die demografische Entwicklung sowie die Abwanderung von Arbeitskräften aus dem Ruhrgebiet. Hinzu kommt die sinkende Zahl von Kirchenmitgliedern.
 

Während die beiden vorausgegangenen Jahre eine Stärkung des Arbeitsmarktes bewirkt haben bzw. erwarten lassen, erweist sich die Einschätzung für das Jahr 2012 als indifferent. Sich eintrübende Konjunkturausblicke infolge der anhaltenden Finanz- und Wirtschaftkrise haben bisher noch keine messbaren Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt erkennen lassen. Jedoch ist nicht auszuschließen, dass im späteren Jahresverlauf eine Kehrtwende eintritt, die sich folgewirksam auf der Ertragsseite niederschlägt. Dem vorbeugend wird auch keine  Steigerung des Brutto-Kirchensteueraufkommens im Vergleich zum Vorjahr unterstellt.

Im Zuge der Umsetzung des Zukunftskonzeptes des Bistums Essen konnte der Bistumshaushalt in den Jahren 2004 bis 2006 nur durch Darlehensaufnahmen von insgesamt 40,5 Mio. Euro ausgeglichen werden. Im Jahr 2012 sind Tilgungsleistungen in Höhe von 23,5 Mio. Euro aufzuwenden, so dass die Gesamtverpflichtung zum Jahresende einen Stand von 6,3 Mio. Euro ausweist. Ein erwarteter Jahresüberschuss in Höhe von 6,9 Mio. Euro soll der Rücklage zugeführt werden. Er dient der Zukunftssicherung.



Stichwort: Kirchensteuer

Die Kirchensteuer ist in der Bundesrepublik Deutschland eine gesetzlich festgelegte Abgabe der Kirchenmitglieder, um die vielfältigen Aufgaben und finanziellen Lasten der Kirche mitzutragen. Der neunprozentige Anteil an der Lohn- und Einkommensteuer wird über das staatliche Finanzamt eingezogen und an die Kirchen weitergegeben. Der Staat erhält für diesen Dienst drei Prozent des Steueraufkommens. Für die Überwachung der Verteilung der Kirchensteuer und die Beschlussfassung über den Haushalt ist der jeweilige diözesane > Kirchensteuerrat zuständig. Mehr im Lexikon...