Ausgedruckt am:  04.02.12

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Das Domkapitel

Foto: W. Winkler

Das Domkapitel ist eine Gemeinschaft von Priestern, die den Bischof in der Leitung und Verwaltung des Bistums unterstützt. Vorsitzender des Domkapitels ist der Dompropst, der das Kapitel nach außen vertritt, die Kapitelssitzungen leitet und zugleich Vorgesetzter aller vom Domkapitel angestellten haupt- und nebenamtlichen Mitarbeiter ist.

Als selbständige Körperschaft des öffentlichen Rechts ist das Domkapitel für die Verwaltung des Dombesitzes verantwortlich und hat für die würdige Feier der Gottesdienste in der Bischofskirche zur sorgen.

Eine wichtige Aufgabe kommt dem Domkapitel nach dem Amtsverzicht, der Versetzung oder dem Tod eines Bischofs (Sedisvakanz) zu. Dann wählen die residierenden Domkapitulare einen Diözesanadministrator, der das Bistum bis zur Besitzergreifung durch den neuen Bischof leitet. Außerdem hat das Domkapitel das Recht der Bischofswahl. Grundlage dafür ist der für das Bistum Essen nach wie vor gültige Vertrag zwischen dem Freistaat Preußen und dem Heiligen Stuhl ("Preußen-Konkordat") vom 14. Juni 1929. Danach wählen die residierenden und nichtresidierenden Domkapitulare aus einer "Dreierliste" des Heiligen Stuhls "in freier, geheimer Abstimmung den Bischof". Der Heilige Stuhl sichert außerdem zu, niemanden zum Bischof zu bestellen, von dem nicht das Kapitel nach der Wahl durch Anfrage bei der Landesregierung festgestellt hat, dass Bedenken politischer Art nicht bestehen.  

Das Essener Domkapitel wurde am 1. Januar 1959 - ein Jahr nach Gründung des Bistum Essen - durch Papst Johannes XXIII. errichtet. Es besteht aus insgesamt 11 Mitgliedern: dem Dompropst, sechs residierenden (in Essen wohnende) und vier nichtresidierenden Mitgliedern. Hinzu kommen bis zu sechs Domvikare, die an den Entscheidungen des Kapitels allerdings nicht mitwirken. Zur Zeit gehören zum Domkapitel nur zwei Domvikare. Die Mitglieder des Domkapitels werden vom Bischof "abwechselnd nach Anhörung bzw. nach Zustimmung des Kapitels" ernannt.

Die Kapitelskleidung (auch Chorkleidung genannt) besteht aus einer violetten Soutane mit violettem Zingulum (Gürtelbinde). Über dem weißen Rochett (Chorhemd) tragen die Domkapitulare eine violette Mozetta (Schulterumhang) mit Kapuze sowie ein violettes Birett (Kopfbedeckung). Das Kapitelskreuz wird an einer Kette getragen. Die Domvikare tragen eine schwarze Soutane mit schwarzem Zingulum sowie eine schwarze Mozetta mit violetter Paspellierung (Umrandung) und Kapuze. Alle Domherren haben einen Platz im Chorraum des Domes.(ul)

Die Mitglieder des Domkapitels


Stichwort: Chorkleidung

Bez. für die Kleidung, die Geistliche bei liturgischen Feiern tragen, wenn sie nicht selbst die heilige Messe zelebrieren. Die Chorkleidung besteht aus der Soutane, einem knöchellangen Gewand, das an der Vorderseite von oben bis unten geknöpft ist, dem Rochette, einem etwa knielangen, weißen, oft mit Spitzen besetzten Chorhemd, der Mozetta, einem bis zu den Ellbogen reichenden Schulterumhang und als Kopfbedeckung das Birett, eine vierkantige Kappe mit kreuzförmigen Aufsätzen und einer Quaste. Mehr im Lexikon...